Norm
EO §294 M2Rechtssatz
Das Pfandrecht bleibt daher bedingt insofern wirksam, als der Drittschuldner das Zahlungsverbot zu berücksichtigen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004180Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011