RS OGH 1986/4/30 3Ob27/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1986
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Norm

EO §39 I
EO §294 E

Rechtssatz

Die Exekution auf eine Geldforderung ist noch nicht durch Zustellung des Überweisungsbeschlusses und des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner sondern erst durch Zahlung des Drittschuldners beendet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0001034

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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