Norm
EO §70Rechtssatz
Das durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner begründete Pfandrecht besteht weiter, auch wenn der Exekutionsantrag später infolge eines Rekurses abgewiesen wird. Es verliert gegebenenfalls mit der Rechtskraft der Rekursentscheidung seine Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021