Begründung: Zur Sicherung seiner mit der Klage geltend gemachten Forderung von S 500.000,-- (sA) für anwaltliche Leistungen, die er der Beklagten erbracht habe, begehrte der Kläger die einstweilige Verfügung 1.) der Beklagten aufzutragen, binnen einer Woche S 750.000,-- beim Erstgericht zu hinterlegen und 2.) der Bank ***** AG das gerichtliche Drittverbot zu erteilen, über ein nach BLZ und Kontonummer bezeichnetes Konto der Beklagten bei der O***** Zweigstelle L*****, nur so... mehr lesen...
Norm: EO §290aEO §294EO §299
Rechtssatz: Für den Fall, dass keine fortlaufenden Bezüge gepfändet wurden, erfasst die Pfändung nur die im Zeitpunkt der Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Drittschuldner (§ 294 Abs 3 EO) jeweils schon entstandenen (Werklohn)forderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/01t Entscheidungstext OGH 29.08.2001 3 Ob 104/01t ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Forderungsexekution gemäß § 294 EO. In Feldgruppe 10 gab sie zwei Drittschuldner an und als Rechtsgrund der Forderung: "Sonstiges, und zwar Werkvertrag". Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Ford... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 4. 1998 bis 31. 10. 1998 als Kraftfahrer bei Ludwig H***** beschäftigt. Am 2. 4. 1998 wurde er mit einem monatlichen Bruttolohn von S 19.030,-- zur Gebietskrankenkasse angemeldet. Da der Kläger mit der Zahlung der Unterhaltsbeiträge für seine beiden Söhne Johann und Norbert F***** in Rückstand geraten war, hat das Bezirksgericht K***** am 27. 4. 1998, 6 E 3123/98a, über Antrag der durch die Bezirkshauptmannschaft K***** als Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte mit dem am 20. 1. 2000 beim Erstgericht eingelangten Antrag, ihr gegen den Verpflichteten aufgrund einer einstweiligen Verfügung zur Hereinbringung des rückständigen Unterhalts von S 36.000 und des laufenden Unterhalts ab 1. 2. 2000 von monatlich S 9.000 ua die Exekution durch Pfändung und Überweisung von Mietzinsforderungen im Betrag von S 40.000 mehr oder weniger gegen Gisela F***** ua Drittschuldner zu bewilligen. Das Erst... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2KO §12
Rechtssatz: Für den nach § 12 Abs 1 KO zu beurteilenden Pfandrechtserwerb ist bei der Pfändung von Forderungen der Tag der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner der maßgebliche Begründungszeitpunkt. Entscheidungstexte 6 Ob 280/00w Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 280/00w Veröff: SZ 73/197 1 Ob 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen die spätere Gemeinschuldnerin am 6. 11. 1998 ein Versäumungsurteil über 984.648,95 S. Am 3. 12. 1998 stellte eine Gläubigerin einen Konkursantrag. Am 23. 12. 1998 beantragte die Beklagte zur Hereinbringung ihrer Forderung die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung der Gemeinschuldnerin gegen eine Drittschuldnerin. Dieser wurde die Exekutionsbewilligung vom 23. 12. 1998 am 4. 1. 1999 zugestellt. Die Drittschuldner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1979 verstorbener Vater der Streitteile hinterließ seine - am 2. Dezember 1998 nachverstorbene - Ehegattin (Mutter der Streitteile, im Folgenden nur Mutter) sowie drei volljährige und zwei minderjährige Kinder. Die Mutter "erhielt damals Geld" aus dem Verkauf eines "Bauernhofanteils" in Südtirol, das sie zur Fertigstellung eines in Bau befindlichen Wohnhauses in Imst verwendete. Der Beklagte übernahm nach dem Tod des Vaters als ältester Sohn die Funktion e... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichts Wels vom 17. 9. 1998 wurde der beklagten Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 63.714,67 DM sA - zahlbar in Schilling nach dem Umrechnungskurs im Zahlungszeitpunkt, höchstens jedoch 452.374,15 S sA - unter anderem die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bewilligt. Als Drittschuldnerin hatte die beklagte Partei eine österreichische Bank beze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. 9. 1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Verpflichtung der beklagten Partei zur Zahlung von S 273.376,80 samt 12 % Zinsen seit 22. 10. 1993 und 20 % Umsatzsteuer aus den Zinsen. Die beklagte Partei wendete bereits in der Klagebeantwortung ein, dass die Klageforderung mehrfach im Wege der Forderungsexekution gepfändet und der beklagten Partei verboten worden sei, zur Berichtigung der gepfändeten Forderung oder auf Ab... mehr lesen...
Norm: EO §294 BGBl1969/190 §1 BGBl1969/189 §9
Rechtssatz: Begehrt ein Minderjähriger die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes, sowie des laufenden Unterhaltes, und wird er dabei von einem Jugendwohlfahrtsträger vertreten (§ 1 des Bundesgesetzes vom 22. Mai 1969, BGBl Nr 190), so ist Basis der Kostenberechnung der Unterhaltsrückstand zuzüglich des einfachen Jahresbetrages des laufenden Unterhaltes. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien wider die verpflichtete Partei auf Grund zweier Beschlüsse des Bezirksgerichtes Favoriten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von S 44.980,38 (hinsichtlich der erstbetreibenden Partei), sowie eines solchen von S 35.604,62 (hinsichtlich der zweitbetreibenden Partei), (Zeitraum: 1.1.1996 bis 30.11.1999), sowie des laufenden Unterhaltes ab 1.12.1999 von S 2.200,-- (für die e... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 11. 1997 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien auf Grund eines Schiedsspruches vom 26. 8. 1996 zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen in einem Gesamtausmaß von S 10,150.300,46 antragsgemäß die Forderungsexekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der der verpflichteten Partei gegen die Wiener Börsekammer, die Wiener Börse AG als Rechtsnachfolgerin der Wiener Börse, die Republik Österreich als Rechtsträger der W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die betreibende Partei bestreitet gar nicht, die Forderungsexekution auf angeblich bei zehn Kreditinstituten bestehenden Guthaben "gleichsam auf Verdacht" beantragt zu haben. Dass derartige Exekutionen nicht zu bewilligen sind, hat das Rekursgericht in Übereinstimmung mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senates zutreffend entschieden (SZ 69/35 = MieSlg 42/10 = WoBl 1997, 229 [krit Schumacher]; 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 11. 1995 ereignete sich um etwa 11.00 Uhr in Bad Hofgastein ein Unfall, an welchem einerseits der Kläger als Fußgänger und andererseits der Erstbeklagte als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Kläger geriet hiebei mit dem rechten Vorderfuß unter den linken Zwillingsreifen der hintersten Achse des dreiachsigen LKWs. Er erlitt hiedurch ein schwere Verletzung, verbunden mit Dauerfo... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten zur Hereinbringung einer Forderung von S 2,000.000 sA ua die Exekution durch Pfändung der Forderung des Verpflichteten aus dem Girokonto Nr 74.247.662, lautend auf Theodora P*****, bei der Österreichischen Postsparkasse. Sie brachten im Exekutionsantrag vor, dieses PSK-Konto gehöre zum Vermögen des Verpflichteten und stehe in seiner Verfügungsmacht, weil er auf diesem Konto alleinige Zeichnungsbefugnis besitze und seine Ehegatti... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte in einem Schriftsatz, der entsprechend dem Formblatt iSd Anlage C zur AFV formatiert wurde und in dem unter A angegeben war "Sonstige Exekution siehe Feldgruppe 06" und sodann im Punkt 06 "Forderungsexekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft m.b.H. ... durch Pfändung und Verkauf des der verpflichteten Partei gegen die [näher bezeichnete] GmbH zustehenden Geschäftsanteils". Weiter heißt es im Antrag: ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. 8. 1995 bewilligte das Landesgericht Korneuburg der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 4,074.394 sA unter anderem die Exekution gemäß § 331 EO durch Pfändung der dem Verpflichteten als Leasingnehmer aus dem Immobilienleasingvertrag mit der F***** GmbH vom 23. 2. 1990/13. 3. 1990 samt Nachtrag vom 7. 5. 1991 zustehenden Rechte, das sind das gemäß Punkt 10. des Vertrages einger... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines Versäumungsurteils des Erstgerichtes vom 13. Juli 1992 die Pfändung und Überweisung einer Forderung des Verpflichteten, der seinen Wohnsitz im Sprengel des Erstgerichts hat, gegen eine Unfallversicherungsanstalt mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu bewilligen. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag ab. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte die beantragte Exekution und sprach aus, daß der ordentlic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. 7. 1988 hatte das Erstgericht der betreibenden Partei gegen Hans Günther H***** zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 500.000,-- sA die Exekution durch Pfändung eines bücherlich eingetragenen Fruchtgenußrechtes (am Viertelanteil des damals minderjährigen Hans Roland H*****) bewilligt. Unter anderem enthält dieser Beschluß auch die Bewilligung der bücherlichen Einverleibung des Pfandrechts, während die Entscheidung über den auf Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I: Bereits im berufungsgerichtlichen Schriftsatz (§ 473a ZPO) ON 21 hatte sich die beklagte Partei - in Abweichung vom gesamten bisherigen Verfahren - anstelle "E*****" als "G*****" bezeichnet; dessen ungeachtet wurde jedoch ihre ursprüngliche Bezeichnung im Berufungsurteil unverändert beibehalten und dieser Umstand auch nicht in der Berufungsverhandlung (laut deren Protokoll ON 22) näher hinterfragt bzw erörtert. In den von beiden Parteien im Revisionsver... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, gegen die verpflichtete Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2,192.522,19 sA die Bewilligung folgender Exekutionen: 1. Forderungsexekutionen nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung folgender Geldforderungen der verpflichteten Partei: 1. Forderungsexekutionen nach Paragraph 294, EO durch Pfändung und Überweisung folgender Geldforderungen der verpflichteten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dipl. Ing. Herbert S***** war Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft. Die Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat mit der beklagten Partei zu Polizzennummer 6/81/18926019 eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Nach Art 1.1.1 der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker (Gemeinschaftsversicherung) zum Stichtag 1. 1. 1988 übe... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.6.1997 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 38.400,-- sA aus dem vom Bezirksgericht Feldkirch zu 4 C 439/97 s erlassenen Zahlungsbefehl vom 14.3.1997 gegen den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO bewilligt. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.6.1997 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 38.400,-- sA aus dem vom ... mehr lesen...
Norm: EO §294EO §294a
Rechtssatz: Falls eine Forderungsexekution auf (beschränkt pfändbares) Arbeitseinkommen nach § 294a EO negativ verlief, weil ein Drittschuldner durch Anfrage beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht ermittelt werden konnte, ist bei einem nachfolgenden Antrag auf Forderungsexekution nach § 294 EO (Provisionsansprüche des Verpflichteten) das vorangegangene Verfahren nach § 294a EO fortzusetzen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25.4.1997 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Anerkenntnisurteils des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1996, 11 Cg 170/95b-20, die Exekution zur Erwirkung der Erstellung und Übergabe einer Gewinn- und Verlustrechnung nach den für die stille Gesellschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach § 182 HGB) sowie einer Auseinandersetzungsbilanz nach den gesetzlichen Be... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 BEO §308 D4ABGB §1425 I
Rechtssatz: Tritt der Überweisungsgläubiger im Prozeß des Verpflichteten gegen den Drittschuldner auf Seite des Klägers als Nebenintervenient in den Prozeß ein, ist darin seine Zustimmung zur weiteren Prozeßführung zu erblicken, sodaß in einem solchen Fall die Klagelegitimation des Verpflichteten auch im Umfang der exekutiven Überweisung weiterhin zu bejahen ist. Ermächtigt aber § 308 Abs 1 EO den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Unternehmenskaufvertrag vom 30. 6. 1993 erwarb die Beklagte ein zuvor von der Klägerin unter der Etablissementbezeichnung "A*****" betriebenes Cafe-Restaurant um einen Kaufpreis (ohne Warenlager) von S 2,911.140.- inkl. USt. Gegenstand des Vertrages waren die Geschäftseinrichtung laut beigeschlossener Inventarliste, die Mietrechte am Geschäftslokal, der Kundenkreis, die Rechte und Pflichten aus einem Liefer- und Leistungsübereinkommen mit der Bierbrauerei F***** ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 3.12.1996 in Anwesenheit beider Parteien verkündeten Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien, 25 Cg 100/96a-7, (in der Ausfertigung unrichtig mit Datum 29.4.1997, 25 Cg 100/96a-20) wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, betreffend die Liegenschaften 1160 Wien, R*****gasse 29 und 1040 Wien, T*****gasse 8, betreffend die Tätigkeit der nunmehrigen Verpflichteten als die Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes für eine Drittschuldnerklage gegen eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, weil sich zwar die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für eine solche Klage aus Art 16 Nr 5 LGVÜ ergebe, aber die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes aus dem Übereinkommen nicht ableitbar sei. Gegenstand des Drittschuldnerprozeses sei die exekutiv gepfändete und übe... mehr lesen...