RS UVS Kärnten 1993/03/31 KUVS-462-463/5/93

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Veröffentlicht am 31.03.1993
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Rechtssatz

Die Aufforderung zur Durchführung des Alkotests kann durch die Organe der Straßenaufsicht auch auf einer Privatstraße ausgesprochen werden, wenn die Fahrt des Beschuldigten in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr stattfand.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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