1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 4. August 2022 wurde die Vorstellung der Revisionswerberin betreffend die Vorschreibung einer Ausgleichtaxe für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 6.233,00 als verspätet zurückgewiesen und ihr Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet ab. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende (außerordentliche) Revi... mehr lesen...
1 Mit seinem Antrag strebt der Beschwerdeführer die Fortsetzung seines - wie sich aus seiner Revision samt Beilagen ergibt, zum 31. März 2021 - bereits gekündigten Dienstverhältnisses sowie dessen Fortbestand bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes an. Gegenstand einer Entscheidung nach § 30 Abs. 2 VwGG kann aber nicht eine Rechtsgestaltung sein, die nach Kündigung eines Dienstverhältnisses in der neuerlichen Begründung: gegenseitiger Rechte und Pflichten a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG VwGG §30 Abs2 VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin verfügte über einen bis zum 31. Dezember 2018 befristeten Behindertenpass mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 100%. Grundlage dafür war ein medizinisches Sachverständigengutachten vom 20. November 2013, welches als Diagnose ein anaplastisches Ependymom sowie Strahlen- und Chemotherapie anführt, wobei eine Nachuntersuchung im Dezember 2018 empfohlen wurde. 2 Sie beantragte am 21. August 2018 bzw. am 5. September 2018 die Verlängerung ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 11. September 2017 wies die belangte Behörde den Antrag der Revisionswerberin auf Ausstellung eines Behindertenpasses ab, da der Grad der Behinderung lediglich 30 % betrage. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung - die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde gegenüber der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin gemäß § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes die Ausgleichstaxe für die oben genannten Kalenderjahre vorgeschrieben. Gegen diese Bescheide erhob die Beschwerdeführerin zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte mit Beschluss vom 25. Februar 2003, B 1791-1795/02 - 9, die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 1... mehr lesen...
Die am 12. November 1949 geborene Beschwerdeführerin steht als Beamtin in handwerklicher Verwendung in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Sie war im städtischen Kindergarten in G als Kindergartenhelferin beschäftigt. Am 20. April 1998 erlitt die Beschwerdeführerin auf dem Weg zum Dienst einen Fahrradunfall. Mit Bescheid des Unfallfürsorgeausschusses der Landeshauptstadt Graz vom 22. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 37a der Dienst- ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG;BKUVG §101 Abs1;BKUVG §101;DGO Graz 1957 §37a Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0217 E 21. November 2001 RS 9 Stammrechtssatz Die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach dem BEinstG entfaltet schon wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ausgangslage (vgl. zum Ver... mehr lesen...
Der 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Offizial (Beamter in handwerklicher Verwendung) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Vor seinem Dienstunfall war er als Zeugwart im Straßen- und Brückenbau tätig; seither wird er als Amtsbote im Baurechtsamt eingesetzt. Am 2. Juli 1987 erlitt er (auf dem Weg zur Arbeit) einen Unfall, der mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid des Unfallfürsorgeausschusses der Stadt Graz vom 7. Dezember 19... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG;BKUVG §101 Abs1;BKUVG §101;DGO Graz 1957 §37a Abs3 idF 1989/037;
Rechtssatz: Die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach dem BEinstG entfaltet schon wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ausgangslage (vgl. zum Verhältnis zwischen dem KOVG 1957 und dem BEinstG die Ausführun... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin für das Kalenderjahr 1998 nach § 9 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) eine Ausgleichstaxe in bestimmter Höhe vorgeschrieben. Leistungsbefreiend wirke nur die tatsächliche - von der Beschwerdeführerin jedoch nicht vorgenommene - Beschäftigung der der Pflichtzahl entsprechenden begünstigten Personen. Gegen diese... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs2;BEinstG §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/11/0156 E 20. November 2007
Rechtssatz: Der Zweck der anstelle der Pflichteinstellung vorgesehenen Ausgleichstaxe gemäß § 9 BEinstG besteht darin, einen Ausgleich für den Entfall jener wirtschaftlichen Belastungen zu schaffen, die mit der Anstellung behinderter Personen regelmäßig ve... mehr lesen...
Die 1943 geborene Beschwerdeführerin gehört seit 1985 dem Kreis der begünstigten Behinderten an. In einem im Jänner 1991 im Zusammenhang mit einer mehrmonatigen Tätigkeit als Stationsgehilfin im Krankenhaus Baden von ihr angestrengten arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen die Stadtgemeinde Baden erging zunächst am 19. November 1991 ein klagsabweisendes Teilurteil, das mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 11. Dezember 1992 bestätigt wurde. Im fortgesetzten Verfahren ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §11;BEinstG;VwGG §13 Abs1;ZustG §25;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof findet nicht, dass der Schutz der Rechte und Interessen des Einzelnen wegen des allgemeinen Interesses an den auszutragenden Angelegenheiten (und, daraus abgeleitet, an Zustellungen ohne Kuratorbestellung) im Verwaltungsverfahren von geringe... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in handwerklicher Verwendung (Betriebsoberoffizial) seit 1. Jänner 1981 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. In den beiden von den angefochtenen Bescheiden erfassten Kalenderjahren war er als Hausbearbeiter im Geriatrischen Krankenhaus der Stadt G. und im Pensionistenheim Gries tätig. Seine letzte vor den angefochtenen Bescheiden erfolgte Dienstbeurteilung für das Jahr 1995 lautete auf Grund de... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §14 Abs3 impl;BEinstG;DGO Graz 1957 §18 Abs2 idF 1961/026;DGO Graz 1957 §47 Abs2 idF 1996/046;DVG 1984 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die Novelle LGBl Nr 46/1996 neugefasste § 47 Abs 2 DGO Graz stimmt nunmehr wörtlich mit § 14 Abs 3 BDG 1979 überein, so dass die hiezu e... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz im Monat Dezember 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 Bankwesengesetz den Betrag von S 4.094,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für Dezember 1994 die Verletzung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 des Bankwesenge... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §9;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;KWG 1979 §14 Abs4;VStG §23;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Verwaltungsbehördliche Sanktionen ohne Strafcharakter (hier: so genannte Pönalezinsen nach § 97 BWG 1993) können im Falle der Zuwiderhandlung gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne Prüfung des Verschuldens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark; er ist rechtskundig i. S. des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 stellte das Landesinvalidenamt für Steiermark gemäß § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung des BGBl. Nr. 285/1990 (BEinstG), fest, daß der Beschwerdeführer nicht mehr zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehöre. Der nach dem BEinstG au... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1;BEinstG §6;BEinstG §8;BEinstG §9;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der § 1 Abs 1 und § 4 Abs 1, aber auch aus anderen Bestimmungen des BEinstG (zB den Kündigungsbeschränkungen des § 8, den Bestimmungen über verschiedene Förderungsmaßnahmen im § 6 und den Regelungen über die Ausgleichstaxe bzw den Ausgleichstaxfonds in den §§ 9 ff) ist eindeu... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die beschwerdeführende Partei betreibt ein Glas- und Gebäudereinigungsunternehmen. Sie beschäftigt nach ihren Angaben rund 400 Mitarbeiter, davon lediglich sieben Angestellte im Innendienst (Sekretariats- und Büroarbeit). Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 29. Dezember 1992 bestätigte der Landeshauptmann von Wien (belan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0221 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Entrichtung der Ausgleichstaxe besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr der behördlichen Vorschreibung, die jährlich im nachhinein zu erfolgen hat. Die Behörde hat im Vorschreibungsverfahren... mehr lesen...
Mit (dem automationsunterstützt erstellten) Bescheid vom 11. Juni 1988 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden LIA) dem Beschwerdeführer für das Kalenderjahr 1987 gemäß § 9 des Invalideneinstellungsgesetzes 1969 (nunmehr Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG) die Entrichtung einer Ausgleichstaxe in der Höhe von S 15.000,-- vor. In seiner rechtzeitig erhobenen Vorstellung vom 11. Oktober 1988 brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §35 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Nach der früheren Judikatur des VwGH kam die Dienstgebereigenschaft iSd § 35 Abs 1 ASVG hinsichtlich jener Personen, die für eine OHG (KG) in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit abhängig tätig waren, den Gesellschaftern (bei der KG grund... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §9;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Entrichtung der Ausgleichstaxe besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr der behördlichen Vorschreibung, die jährlich im nachhinein zu erfolgen hat. Die Behörde hat im Vorschreibungsverfahren zu prüfen, ob im abgelaufenen Kalenderjahr ein Ausgleichstaxenanspr... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches, durch den Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) begründetes Rechtsverhältnis. Es ist für die Beurteilung maßgebend, wem die Eigenschaft des ausgleichstaxpflichtigen Dienstgebers nach dem BEinstG zukommt (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0133; E 25.4.1990, 89/09/0144). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §9;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Das BEinstG enthält keine ausdrückliche Regelung, ob eine KG überhaupt Dienstgeber, also diejenige Person sein kann, bei der (und mit der) eine andere Person in einem (Beschäftigungs)Verhältnis stehen kann, das die im § 4 Abs 1 lit a bis e BEinStG abschließend umschrieb... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AÜG §4 Abs1;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs2;BEinstG §9;
Rechtssatz: Im BEinstG deutet nichts darauf hin, daß der "wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes" (so ausdrücklich die Bestimmung des § 4 Abs 1 AÜG für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt) für di... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juni 1988, Zl. 87/09/0265, und vom 18. Oktober 1989, Zl. 89/09/0068, verwiesen werden. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1989 als unbegründet abgewiesen, mit welchem die dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68 Abs1;BEinstG;KOVG 1957 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bindung der Kriegsopferversorgungsbehörden an eine rechtskräftige Einschätzung der MdE des Beschädigten nach dem BEinstG ist schon deshalb nicht gegeben, weil es für die Einschätzung der MdE nach dem KOVG nicht auf den Gesamtleidenszustand des Beschädigten ankommt, sondern... mehr lesen...