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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AÜG §4 Abs1;Rechtssatz
Im BEinstG deutet nichts darauf hin, daß der "wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes" (so ausdrücklich die Bestimmung des § 4 Abs 1 AÜG für die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt) für die Beurteilung der Dienstgebereigenschaft nach dem BEinstG maßgebend sein soll (Hinweis E 5.4.1990, 89/09/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090221.X04Im RIS seit
25.06.1992Zuletzt aktualisiert am
23.11.2009