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68/01 BehinderteneinstellungNorm
BEinstG §1 Abs1;Rechtssatz
Aus den Bestimmungen der § 1 Abs 1 und § 4 Abs 1, aber auch aus anderen Bestimmungen des BEinstG (zB den Kündigungsbeschränkungen des § 8, den Bestimmungen über verschiedene Förderungsmaßnahmen im § 6 und den Regelungen über die Ausgleichstaxe bzw den Ausgleichstaxfonds in den §§ 9 ff) ist eindeutig zu entnehmen, daß das BEinstG das Erwerbsleben in unselbständiger Beschäfigung (im Verhältnis Dienstgeber-Dienstnehmer) zum Regelungsinhalt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090377.X04Im RIS seit
11.07.2001