Entscheidungen zu § 54 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

172 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 172

RS OGH 2004/8/25 22R109/04i

Norm: JN §54 Abs2ZPO §43 Abs1ZPO §41
Rechtssatz: Sind Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nach § 54 Abs 2 JN nicht zu berücksichtigen, dann stellt es einen Wertungswiderspruch dar, auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenberechnung Bedacht zu nehmen (hier: Abweisung von rd. € 286.- Inkassokosten bei einem Hauptanspruch von rd. € 633.-). Entscheidungstexte 22 R 109/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.08.2004

TE OGH 2004/8/25 22R109/04i

Mit dem in seiner Kostenentscheidung angefochtenen Urteil wurden - als Nebenforderung begehrte - Inkassokosten (EUR 286,24 s.A.) abgewiesen, der Klage über den Hauptanspruch von EUR 633,60 s.A. wurde zur Gänze stattgegeben. In seiner Kostenentscheidung ging das Erstgericht davon aus, dass die klagende Partei nur mit 69% ihres Anspruches durchgedrungen sei; ferner gebühre für den Antrag auf Wiedereröffnung nur TP 1. Auf diesen Grundlagen errechnete das Erstgericht eine K... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.08.2004

RS OGH 2004/2/10 1Ob46/03a, 3Ob127/05f, 6Ob131/05s, 7Ob297/05k, 1Ob69/06p

Norm: ABGB §1333 Abs3JN §54 Abs2
Rechtssatz: Inkassokosten sind nun gemäß § 1333 Abs 3 ABGB (idFd ZinsRÄG) als Nebenforderungen anzusehen, die auch gesondert eingeklagt werden können. Besteht die Hauptforderung noch, kann dies allerdings Kostenfolgen haben. Entscheidungstexte 1 Ob 46/03a Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 46/03a 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

TE OGH 2004/2/10 1Ob46/03a

Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.2004

TE OGH 2003/6/24 3Ob144/03b

Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gemeinde gegen den Verpflichteten auf Grund zweier Rückstandsausweise zur Hereinbringung von 19.439,79 EUR und 24.724,10 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Verpflichteten teilweise dahin Folge, dass es die Exekutionsbewilligung im Umfang von 19.439,79 EUR samt einem Teil der verzeichneten Kosten bestätigte, den Exekutionsantrag a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.2003

TE OGH 2002/12/18 3Ob90/02k

Begründung: Der betreibenden Wohnungseigentümer-gemeinschaft wurde vom Erstgericht zur Hereinbringung ihrer Betriebskostenforderung von monatlich 3.864,59 S = 280,85 EUR für Juli 1998 sowie September 1998 bis Februar 1999, insgesamt 27.052,13 S = 1.965,95 EUR gegen den Verpflichteten, einen Wohnungseigentümer, aufgrund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls die Exekution durch Zwangsversteigerung des betreffenden Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, bewilli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.2002

TE OGH 2002/10/23 3Ob252/02h

Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss den gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss - in einer vom Masseverwalter gegen den Gemeinschuldner geführten kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaft - gerichteten Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, einer Stadtgemeinde, als verspätet zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, jedoch nicht 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.2002

TE OGH 2002/4/29 7Ob163/01y

Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der Anspruch der klagenden Inhaberin einer Kfz-Werstätte, auf Ersatz von S 47.446,80 = EUR 3.448,09 an Kfz-Reparaturkosten zuzüglich „notwendiger" Klags- und Exekutionskosten von S 12.276,23 = EUR 892,15. Mit der am 6. 7. 2000 eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 59.723,03 = EUR 4.340,24 samt 12 % Zinsen aus S 47.446,80 = EUR 3.448,09 und brachte vor, der Beklagte sei im Jahr 1997 als Versicherungsangestellter der B***** Versicher... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.2002

TE OGH 2001/10/17 7Ob238/01b

Begründung: Gegenstand des Verfahrens bilden Rückzahlungsforderungen der klagenden Brauerei aus Getränkebezugsvereinbarungen mit den Rechtsvorgängern des Beklagten aus den Jahren 1982 (Einräumung eines Darlehens von S 140.000,-- gegen insgesamt 4.000 hl Bier) und 1984 (S 20.000,-- gegen jährlich 200 hl Bier). Mit der am 29. 2. 2000 eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 43.520,-- samt 12 % bzw 9 % Staffelzinsen; aus dem ersten Vertrag belaufe sich das offene Darlehen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.10.2001

TE OGH 2001/9/19 3Ob213/01x

Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 11. 2000 zur Hereinbringung von 1,650.000 S sA antragsgemäß Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 294 EO. Gegen diese Entscheidung erhob der Verpflichtete rechtzeitig Rekurs. Noch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes schränkte das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei vom 22. 2. 2001 mit Beschluss vom 6. 3. 2001 die betriebenen Exekutionen a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.09.2001

TE OGH 2000/6/29 2Ob169/00t

Begründung: Gegenstand der Klage war zuletzt das Begehren der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) auf Zahlung von S 234.173,82 samt 5 % Zinsen seit 20. 1. 1989 und an Exekutionskosten 7 E 928/98f S 15.717,40 sowie zur Hereinbringung des Betrages von S 249.891,22 samt 5 % Zinsen aus S 234.173,82 seit 20. 1. 1989 die Exekution in den Meistbotsverteilungsrest von S 858.571,70 (mehr oder weniger) im Exekutionsverfahren 7 E 119/98k des Bezirksgerichtes Linz-L... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.2000

TE OGH 1999/6/28 3Ob153/99t

Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der vorliegenden Klage von den beklagten Parteien die Zahlung von S 76.536,26 zur ungeteilten Hand. Sie habe gegen die Inhaberin eines Friseursalons ein rechtskräftiges Urteil über S 49.200,-- samt Zinsen und Kosten erwirkt. Die Beklagten hafteten als Übernehmer dieses Unternehmens nach § 1409 ABGB für diese Forderung. Die klagende Partei schlüsselte die geltend gemachte Forderung in der Weise auf, daß darin neben Kapital von S 49.20... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1999

TE OGH 1998/12/15 1Ob342/98w

Begründung: Die klagende Partei begehrte zunächst die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2 Mio S zuzüglich 4 % Zinsen seit 1. 1. 1994 und zum Ersatz der Prozeßkosten. Noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz schränkte die klagende Partei das Klagebegehren infolge Hinterlegung des eingeklagten Kapitals von 2 Mio S bei Gericht auf Zinsen und Kosten ein: Der Beklagte möge schuldig erkannt werden, 4 % Zinsen aus 2 Mio S ab 1. 11. 1994 zu zahlen und die Prozeßkosten zu er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1998

RS OGH 1998/11/12 11R204/98s

Norm: ZPO §41JN §54 Abs2
Rechtssatz: Mahn- und Inkassospesen dienen typischerweise der Prozeßvermeidung und sind daher nicht als vorprozessuale Kosten nach den §§ 41ff ZPO, sondern als Nebenforderung nach meteriell-rechtlichen Grundsätzen im Rahmen des § 54 Abs. 2 JN geltend zu machen. Entscheidungstexte 11 R 204/98s Entscheidungstext LG Linz 12.11.1998 11 R 204/98s ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1998

RS OGH 1998/11/12 11R204/98s

Norm: JN §54 Abs2ABGB §1304
Rechtssatz: Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen ist,wenn er auf Schadenersatz gestützt wird, durch die Schadensminderungspflicht begrenzt. Diese ist vom Gericht nur über Einwand zu prüfen. Entscheidungstexte 11 R 204/98s Entscheidungstext LG Linz 12.11.1998 11 R 204/98s European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1998

TE OGH 1998/11/12 11R204/98s

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte ursprünglich einen Restbetrag von DM 1.739,36 für gelieferte Waren, welchen sie mit Schriftsatz vom 19.12.1997 aufgrund einer von der beklagten Partei geleisteten Zahlung von DM 725,-- auf DM 1.014,36 einschränkte. Mit Schriftsatz vom 10.2.1997 schränkte die klagende Partei weiter ein auf DM 961,54 und brachte hiezu vor, daß sich dieses restliche Klagebegehren aus DM 85,91 an Kapital, DM 445,-- an Mahnspesen und DM 430,63 an kapitalisie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1998

RS OGH 1998/7/14 1R152/98s

Norm: JN §1JN §54 Abs2ZPO §41
Rechtssatz: Die Vereinbarung zur Zahlung von Inkassokosten ändert nichts am öffentlich-rechtlichen Charakter als vorprozessuale Kosten. Für ihre Geltendmachung ist der Rechtsweg unzulässig. Entscheidungstexte 1 R 152/98s Entscheidungstext LG Steyr 14.07.1998 1 R 152/98s European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1998

TE OGH 1998/7/14 1R152/98s

Begründung: Die Klägerin begehrt für "Warenlieferung" S 1.355,-- und weitere S 1.311,72, die als Nebenforderung gemäß § 54 Abs. 2 JN geltend gemacht sind, als "vereinbarungsgemäß von der beklagten Partei zu zahlende Inkassobürokosten in angemessener Höhe". Für den Fall des Nichtzuspruches dieser Kosten als Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs. 2 JN sind sie als Kosten geltend gemacht. Die Klägerin begehrt für "Warenlieferung" S 1.355,-- und weitere S 1.311,72, die als Nebenforder... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1998

TE OGH 1998/5/27 3Ob134/98x

Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund eines rechtswirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs, dem keine Verpflichtung zur Leistung von Verzugszinsen im Falle nicht fristgerechter Zahlung zu entnehmen ist, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung einer ungetilgten Unterhaltsforderung der betreibenden Partei von insgesamt 127.800 S samt gestaffelten Verzugszinsen. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1998

TE OGH 1998/4/15 3Ob37/98g

Begründung: Mit Beschluß vom 1.2.1996 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund des Urteils des Bezirksgerichtes Favoriten vom 15.11.1995, 7 C 1283/95a, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 37.036,05 sA die Zwangsversteigerung der 910/20500 Anteile (B-LNr 29) der EZ *****, Grundbuch ***** F*****. Die an die verpflichtete Partei vorzunehmenden Zustellungen erfolgten immer an die im Exekutionsantrag als deren Ver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.1998

TE OGH 1998/3/11 3Ob37/98g

Begründung: Mit Beschluß vom 1.2.1996 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund des Urteils des Bezirksgerichtes Favoriten vom 15.11.1995, 7 C 1283/95a, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 37.036,05 sA die Zwangsversteigerung der 910/20500 Anteile (B-LNr 29) der EZ *****, Grundbuch 01101 Favoriten. Die an die verpflichtete Partei vorzunehmenden Zustellungen erfolgten immer an die im Exekutionsantrag als deren ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.03.1998

RS HG Wien 1998/02/03 1R206/97h

Rechtssatz: Wird das Klagebegehren auf Nebengebühren eingeschränkt, dann beträgt der Streitwert S 0,--. Nun kann aber ein so bewertetes Begehren schon rein mathematisch weder eine Erfolgs-, geschweige denn eine Ersatzquote zu begründen, die geeignet wäre, den gegnerischen Kostenersatzanspruch zu reduzieren. So bleibt der sich seinerseits ausschließlich aus dem Streitgegenstand (S 50.000,--) ergebende Prozeßerfolg des Klägers wohl jedenfalls in voller Höhe erhalten, wenn die mit Null zu bes... mehr lesen...

Rechtssatz | HG Wien | 03.02.1998

TE OGH 1998/2/3 1R206/97h

Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Erstgericht die Beklagte schuldig, dem Kläger S 50.000,-- samt 12,5 % Zinsen seit dem 30.5.1993 zu bezahlen und die mit S 14.121,96 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen; das Mehrbegehren von 12,5 % Zinsen aus S 50.000,-- vom 1.8.1988 bis 29.5.1993 wies es ab. Die hiezu auf der Seite 2 der Urteilsausfertigung getroffenen Feststellungen - auf die verwiesen wird - wertete es in rechtlicher Sicht dahin, daß die Rückza... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.02.1998

TE OGH 1998/1/27 4Ob5/98h

Begründung: Die Klägerin hatte zur Absicherung einer dem Beklagten gegenüber bestehenden Forderung eine Bürgschaftsverpflichtung übernommen. Sie war in einem Vorprozeß vom Gläubiger geklagt worden und hatte sich dort zur Zahlung von S 250.598,26 samt Zinsen verpflichtet. Sie begehrt nun Ersatz des von ihr an den Gläubiger tatsächlich bezahlten Betrages von S 142.988,64 samt Zinsen. Das Erstgericht sprach der Klägerin den Klagebetrag samt Zinsen und Kosten zu. In ihrer Berufu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1998

RS OGH 1997/12/18 1R652/97x

Norm: JN §1JN §40aJN §54 Abs2ZPO §40ZPO §41 Abs2ZPO §448aZPO §477 Abs1 Z6RATG §23 Abs4KSchG §6 Abs1 Z15 BGBl 141/1996 Amtsblatt L127 0019 10.06.1995
Rechtssatz: Für noch akzessorische vorprozessuale Inkassospesen ist der Rechtsweg unzulässig. Sie können nur im Rahmen des Kostenverzeichnisses berücksichtigt werden, und zwar insoweit, als mit einem bloßem anwaltlichen Mahnschreiben nicht das Auslangen hätte gefunden werden können. Dabei ist eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1997

TE OGH 1997/12/18 1R652/97x

Begründung: Mit der im elektronischen Wege eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 2.294,64 samt 12 % Zinsen aus S 1.086,-- seit 1.5.1997 und aus S 1.208,64 seit 20.9.1997 (so die Umschreibung des Klagebegehrens in den Feldern 06 und 07 des Klagesformblattes). In Feld 10 wird der geltend gemachte Anspruch wie folgt aufgeschlüsselt und dargestellt: Code Angaben ü.Forderung Belegnr. von(am) bis Forderung 01 Auftrag        RE 25/7123  010597      1.086,-- 01 Überprüfu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/8/28 8Ob2295/96z, 2Ob169/00t, 7Ob163/01y, 2Ob88/17f, 4Ob97/18w, 17Ob1/22d

Norm: ZPO §502 Abs2 Da2ZPO §502 KJN §54 Abs2
Rechtssatz: Zinsen und Kosten, die als Nebenforderungen (neben einer Hauptforderung) geltend gemacht werden, bleiben bei der Frage der Zulässigkeit der Revision unberücksichtigt. Hier: Als Konkursforderung begehrte Prozeßkosten aus der Zeit vor der Konkurseröffnung. Entscheidungstexte 8 Ob 2295/96z Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 Ob 2295/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1997

TE OGH 1997/8/28 8Ob2295/96z

Begründung: Am 16.November 1992 wurde vom Landesgericht Salzburg der Konkurs über das Vermögen der C***** Treuhand- und Verwaltungs-GmbH (im folgenden: C*****) eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die C***** hielt als Treuhänderin die von den Zeichnern von Hausanteilscheinen erworbenen Kommanditbeteiligungen an der W*****-Gesellschaft mbH & Co KG Serie VI (im folgenden: Serie 6), der B*****-Gesellschaft mbH & Co Immobilien KG Serie 8 (im folgenden: Ser... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1997

TE OGH 1997/8/7 8Ob236/97g

Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Berufungsverfahrens waren nur die neben der Hauptforderung (aus einem Bierlieferungsvertrag) als Nebenforderung geltend gemachten Zinsen. Gemäß § 500 Abs 3 ZPO iVm § 54 Abs 2 JN haben die Zinsen bei der Wertberechnung unberücksichtigt zu bleiben. Dies gilt auch dann, wenn die abgereiften Zinsen kapitalisiert und mit der Hauptforderung geltend gemacht werden (NZ 1982, 154; SZ 57/43; 6 Ob 542/88; 3 Ob 112/9... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.08.1997

RS OGH 1997/7/30 1R119/97w

Norm: ZPO §41ZPO §42ZPO §43JN §54 Abs2
Rechtssatz: Aufwendungen, die der Durchsetzung eines Ausspruches ohne Prozeßkosten dienen, sind keine vorprozessualen Kosten, deren Ersatz nach den §§ 41 ff ZPO durchgesetzt werden kann. Sie sind Nebenforderungen zur Hauptforderung iSd § 54 Abs.2 JN und können im Klageweg geltend gemacht werden. Das gilt im besonderen für die Kosten eines Inkassounternehmens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.07.1997

Entscheidungen 61-90 von 172

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten