Norm: ZPO §249 Abs1 JN §54 Abs2 ZPO § 249 heute ZPO § 249 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 249 gültig von 01.05.1983 bis 01.05.1983 aufgehoben durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 54 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile lernten einander im Jahr 1986 kennen und schlossen am 2. September 2000 die Ehe, der die Söhne T*****, geboren am 1. Oktober 1991 und der minderjährige D*****, geboren am 28. Juli 1993 entstammen. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in I*****. Am 17. März 2005 beantragte die nunmehrige Beklagte als Klägerin beim Erstgericht, den nunmehrigen Kläger und dortigen Beklagten zu verpflichten, beginnend mit April 2005 einen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte laut Klagebehauptungen von der Beklagten am 29. 6. 2006 und am 8. 11. 2006 328 und 44 Zertifikate der M***** Ltd (folgend nur mehr: M Ltd) um (inklusive Spesen) 6.160,65 EUR. In dem zu 6 C 513/09y beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehrt der Kläger die Aufhebung dieses Kommisions- und Kaufvertrags und die Rückzahlung des von ihm entrichteten Kaufpreises von 6.160,65 EUR samt jeweils 4 % Zinsen aus 5.377,36 EU... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Beklagten am 24. 7. 2007 Wertpapiere erworben, die im Laufe der folgenden Jahre einem dramatischen Kursverfall ausgesetzt waren. In ihrer beim Erstgericht am 25. 5. 2010 eingelangten Klage bringt sie vor, bei Abschluss des Wertpapiergeschäfts von der Beklagten durch unrichtige und unvollständige Angaben arglistig in die Irre geführt worden zu sein. Gestützt auf den Titel des Schadenersatzes begehrt sie die Naturalrestitution der Anschaffungskoste... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3. Juli 2009 beim Handelsgericht Wien zu 12 Cg 117/09i eingebrachten, 25 Seiten umfassenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von 14.986,90 EUR samt 4 % Zinsen pA seit 19. Oktober 2006 Zug um Zug gegen Rückstellung von 837 Stück (angekauft zum Kurs von 17,30 EUR je Stück) Zertifikate der M***** Ltd. (M*****). Vor der Tagsatzung am 7. Oktober 2009 ergänzte der Kläger sein ohnehin schon umfangreiches Vorbringen mit einem weiteren, 30 Seiten umfassenden Schrif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Deutschland ansässige Beklagte war Herstellerin einer Unterspannbahn (Dachfolie) und brachte diese 1997 und 1998 in Deutschland auf den Markt. Derartige Folien wurden auch in Österreich im Baustoffhandel verkauft. Die Beklagte wollte bei Verkauf der gegenständlichen Folie an Großhändler zwar das Produkt verkaufen und dafür den Kaufpreis einnehmen, sie wollte aber keine über die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Garantieerklärung hinausgehenden Verpflich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stützt die Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre Aufklärungs-, Schutz-, Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung des Klägers beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Auch habe sie mit irreführenden Verkaufsprospekten geworben. Weiters werden Kursmanipulationen geltend gemacht. Auch die Anfechtung wegen listiger Irreführung und veranlassten Irrtums sowie der Wegfall der G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Alois B***** und 2. Sabine B*****, beide *****, beide vertreten durch Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Perg, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, wegen 11.290,41 EUR sA, über den Revisionsrekurs der Kläger gegen den Beschluss des Handel... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind aufrecht verheiratet, der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in Zürich, wo der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz Beklagter genannt) nach wie vor wohnt. Der nunmehrige gewöhnliche Aufenthalt der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz als Klägerin bezeichnet) ist in Wien. Im Dezember 2009 brachte der Ehemann in Zürich die Scheidungsklage ein. Die Klägerin ist deutsche Staatsbürgerin, der Beklagte öster... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erwin T***** vertreten durch Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Perg, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, wegen 11.009,30 EUR über den Revisionsrekurs des Klägers gegen den Beschluss des Handelsgerichts Wien als Rekursgericht vom 29. April 20... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützen die Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre Aufklärungs-, Schutz-, Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung der Kläger beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Auch habe sie mit irreführenden Verkaufsprospekten geworben. Weiters werden Kursmanipulationen geltend gemacht. Auch die Anfechtung wegen listiger Irreführung und der Wegfall der Geschäftsgrundlage werden he... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Schadenersatz. Die Beklagte habe ihn in Fragen seiner Vermögensanlage entgeltlich beraten. Aufgrund dieser Beratung habe der Kläger Aktien einer AG zu einem Ankaufspreis von 10.000 EUR erworben. Die Anlageberatung sei fehlerhaft gewesen. Die Beklagte habe ihre sich aus §§ 1299 ff ABGB sowie aus §§ 13 ff WAG 1997 ergebenden Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten gröblich verletzt. Der Kläger habe einen Kursverlust erlit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Schadenersatz. Die Beklagte habe ihn in Fragen seiner Vermögensanlage entgeltlich beraten. Aufgrund dieser Beratung habe der Kläger Aktien einer AG zu einem Ankaufspreis von 9.585,12 EUR erworben. Die Anlageberatung sei fehlerhaft gewesen, die Beklagte habe ihre sich aus §§ 1299 ff ABGB sowie aus §§ 13 ff WAG 1997 ergebenden Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten gröblich verletzt. Der Kläger habe einen Kursverlust erl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei - gestützt auf die Behauptung einer fehlerhaften Anlageberatung - 11.009,30 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 12. 2009 Zug um Zug gegen Übertragung jener Wertpapiere, die er im Mai 2007 über Beratung und Vermittlung der beklagten Partei um insgesamt 9.999,99 EUR (inklusive Spesen) erworben habe. Er begehre die Rückabwicklung der vermittelten Geschäfte im Sinn einer Naturalrestitution, demnach die Rückzahlung des seinerzeitigen Ankauf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stützt seine Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre sich aus den § 1299 ABGB sowie §§ 13 ff WAG ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung des Klägers beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Als konkreten Schaden macht der Kläger geltend, dass die vermittelten Wertpapiere keineswegs seinen geringen Risikoerwartungen entsprochen und... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stützt seine Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre sich aus den § 1299 ABGB sowie §§ 13 ff WAG 1997 ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung des Klägers beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Als konkreten Schaden macht der Kläger geltend, dass die vermittelten Wertpapiere keineswegs seinen geringen Risikoerwartungen entspräche... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Schadenersatz. Die beklagte Partei habe ihn in Fragen seiner Vermögensanlage entgeltlich beraten. Aufgrund dieser Beratung habe der Kläger Wertpapiere der Immofinanz AG, der Conwert Immobilien Invest AG und der Immoeast AG zu einem Preis von insgesamt 14.970,26 EUR inklusive Spesen erworben. Die Anlageberatung sei infolge schuldhaften Handelns der beklagten Partei fehlerhaft gewesen. Die beklagte Partei habe ihre sich aus §§ 1299 ff ABGB sowie aus §§ 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei - gestützt auf die Behauptung einer fehlerhaften Anlageberatung - 11.189,04 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 12. 2009 Zug-um-Zug gegen Übertragung jener Wertpapiere, die sie im Dezember 2006 über Beratung und Vermittlung der beklagten Partei um insgesamt 10.000 EUR (inklusive Spesen) erworben habe. Sie begehre die Rückabwicklung der vermittelten Geschäfte im Sinn einer Naturalrestitution, demnach die Rückzahlung des seinerzeitige... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hans-Jörg S*****, vertreten durch Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Perg, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, wegen 10.696,57 EUR über den Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Handelsgerichts Wien als Rekursgericht vom... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny in der Rechtssache der klagenden Partei 1. Christian A***** und 2. Renate A*****, beide *****, vertreten durch Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Perg, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, wegen 10.115,92 EUR über den Revisionsrekurs der Kläger gegen den Beschluss des Handelsgerichts Wien als Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten ihre Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre sich aus den § 1299 ABGB sowie §§ 13 ff WAG 1997 ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung der Kläger beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Sie begehren 11.001,64 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. Dezember 2009, dies Zug um Zug gegen Übernahme der erworbenen und noch gehaltenen Akti... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stützt seine Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre sich aus den § 1299 ABGB sowie §§ 13 ff WAG 1997 ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung des Klägers beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Als konkreten Schaden macht der Kläger geltend, dass die vermittelten Wertpapiere keineswegs seinen geringen Risikoerwartungen entspreche... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger war beim Beklagten von Beginn der Saison 2002/2003 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte ursprünglich die Zahlung von 15.655,38 EUR netto an Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Zahlung von 2.431,86 EUR an vorprozessualen Kosten für ein Schlichtungsstellenverfahren. Im Revisionsverfahren sind noch folgende, der Höhe nach unstrittige Ansprüche aus seinem Arbeitsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem der damals vierzehnjährige Kläger als Beifahrer auf einem Motorfahrrad schwer verletzt wurde. Durch eine sofortige Unterbindung der durchtrennten Oberschenkelarterie konnte das Leben des Klägers erhalten werden, jedoch war eine Amputation des linken Beins im mittleren Oberschenkeldrittel im Übergang vom ersten zum zweiten Drittel notwendig. Aufgrund der starken Verschmutzungen war eine Replantation des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte von einer Immobilien GmbH Mitte 2001 zwei Wohnungen zu einem Kaufpreis von 396.066,95 EUR. Es war vorgesehen, dass der Kaufvertrag über einen Treuhänder abgewickelt und der Kaufpreis in Raten gezahlt werden sollte, wobei für den restlichen Kaufpreis sowie den Haftrücklass eine Bankgarantie über 166.348,12 EUR gestellt wurde. Mit Schreiben vom 22. 12. 2003 forderte der Treuhänder vom Kläger die Bezahlung der vorletzten Rate in Höhe von 47.131,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Während aufrechter Ehe des Klägers mit der ursprünglich Erstbeklagten (in der Folge immer: Mutter) wurde am 21. September 1990 die minderjährige Sarah geboren. Der Beklagte sowie die Mutter unterhielten eine sexuelle Beziehung, wobei sie, ohne die Absicht, dabei ein Kind zu zeugen, unverhütet Beischlaf übten. Weder während der Schwangerschaft der Mutter noch zum Zeitpunkt der Geburt verlor der Kläger Gedanken darüber, dass er nicht der leibliche Vater sein könn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Pachtvertrag vom 9. 2. 2001 verpachtete die Beklagte ein zuvor von ihr betriebenes Pflegeheim mit 33 Betten sowie die dazugehörige Betriebsliegenschaft an die Klägerin auf unbestimmte Dauer um einen monatlichen Pachtzins von 12.000 EUR netto. Die für den Rechtsstreit wesentlichen Bestimmungen dieses Pachtvertrags lauten: „X. Die Pächterin ist verpflichtet, das gegenständliche Unternehmen ohne Unterbrechung zu betreiben (Betriebspflicht der Pächterin). Eine... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 28.7.2008 eingebrachten Mahnklage begehrte die klagende Partei aus dem Titel "Werklohn/Honorar" laut einer Rechnung vom 24.1.2008 für eine durchgeführte Traktorreparatur von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von € 437,33 und außerdem auch noch als Nebenforderung Mahnspesen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB in Höhe von € 68,04. Die beklagte Partei wurde mit dem in der mündlichen Streitverhandlung vom 1.12.2008 verkündeten und in der Hauptsache auch in Re... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §41
Rechtssatz: Weil Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung gemäß § 54 Abs. 2 JN nicht zu berücksichtigen sind, würde es einen Wertungswiderspruch darstellen, bei vollem Obsiegen in der Hauptsache auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenentscheidung Bedacht zu nehmen. In einem solchen Fall gebührt dem Kläger daher nach § 41 Abs. 1 ZPO voller Kostenersatz (vgl. auch 22 R 109/04 i des LG Salzburg - RSA00... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde aufgrund des von ihr am 10. April 2008 erlassenen Rückstandsausweises zur Hereinbringung von 2.971,36 EUR samt Nebengebühren die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an den dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaftsanteilen bewilligt. Den gegen diesen Beschluss vom einstweiligen Sachwalter des Verpflichteten erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht als verspätet zurück und führte darüber hinaus in der
Begründung: des Zurückweisun... mehr lesen...