RS OGH 1998/11/12 11R204/98s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1998
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Norm

JN §54 Abs2
ABGB §1304

Rechtssatz

Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen ist,wenn er auf Schadenersatz gestützt wird, durch die Schadensminderungspflicht begrenzt. Diese ist vom Gericht nur über Einwand zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000019

Dokumentnummer

JJR_19981112_LG00458_01100R00204_98S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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