RS OGH 2004/8/25 22R109/04i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.2004
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Norm

JN §54 Abs2
ZPO §43 Abs1
ZPO §41

Rechtssatz

Sind Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nach § 54 Abs 2 JN nicht zu berücksichtigen, dann stellt es einen Wertungswiderspruch dar, auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenberechnung Bedacht zu nehmen (hier: Abweisung von rd. € 286.- Inkassokosten bei einem Hauptanspruch von rd. € 633.-).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2004:RSA0000026

Dokumentnummer

JJR_20040825_LG00569_02200R00109_04I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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