Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Sind Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nach § 54 Abs 2 JN nicht zu berücksichtigen, dann stellt es einen Wertungswiderspruch dar, auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenberechnung Bedacht zu nehmen (hier: Abweisung von rd. € 286.- Inkassokosten bei einem Hauptanspruch von rd. € 633.-).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2004:RSA0000026Dokumentnummer
JJR_20040825_LG00569_02200R00109_04I0000_001