Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei R***** reg.Gen. mbH, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Nusterer, Rechtsanwalt in St. Pölten, wider die verpflichtete Partei Herbert L*****, v... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.): Nach Erstattung einer Rekursbeantwortung durch die beklagte Partei brachte die Klägerin zusätzlich zu ihrem Rekurs noch eine Äußerung zur Rekursbeantwortung der beklagten Partei und einen Kurzbrief mit einer Urkundenvorlage ein. Diese weiteren Schriftsätze waren zurückzuweisen, weil jeder Partei grundsätzlich nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht. Weitere Äußerungen dazu sind im Gesetz nicht vorgesehen (stRsp RIS-Just... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hat den Beklagten in drei mietrechtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Innsbruck vertreten und hiefür ein Honorar von 6.167,60 EUR in Rechnung gestellt. Die dem geltend gemachten Anspruch zugrunde gelegte Vollmachtsurkunde enthält unter anderem die Klausel, dass für den Fall des Zahlungsverzugs 12 % pa an Verzugszinsen, die jährlich zum 31. 12. zu kapitalisieren sind, sowie 10 % Zinseszinsen als vereinbart gelten, weiters die Zusatzverei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des am 20. 11. 2004 durch Selbstmord verstorbenen Stefan P***** wurde am 15. 7. 2002 bei einem Verkehrsunfall getötet. Der seit seiner Geburt (23. 8. 1985) minderbegabte Verstorbene besuchte eine Sonderschule. Nach dem frühen Tod seines Vaters (1986) hatte er sich sehr stark auf seine Mutter fixiert, deren einziges Kind er war und mit der er bis zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls zusammenlebte. Der Unfalltod der Mutter, zu der ein starkes Abhängigkei... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4ABGB §1333 Abs3JN §54 Abs2
Rechtssatz: 1. Keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, wenn durch die nachfolgende Beteiligung einer Partei am Verfahren eine möglicherweise ungesetzliche vorherige Zustellung saniert wird. 2. Zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Inkassomaßnahmen (hier: Beiziehung eines Inkassobüros bei einer geringfügigen Forderung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Erstgericht dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung von EUR 118,87 (in diesem Betrag sind in Wahrheit EUR 15,26 an Mahnspesen, also an Nebengebühren, enthalten) und von EUR 188,25 Nebengebühren samt Zinsen und Kosten verpflichtet. Das im Wesentlichen mit der Begründung: , dass sich der zugesprochene Betrag von EUR 118,87 aus Verbindungsentgelten, Grundentgelten sowie Herstellungskosten zusammensetze, welche den A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr führende betreibende Partei betreibt zur Hereinbringung von Forderungen aus zwei Exekutionstiteln über 11.229,71 EUR und 7.270 EUR, je sA, die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaftsanteile der Verpflichteten, mit denen das Wohnungseigentum an einem Wohnhaus und einer Garage untrennbar verbunden ist. Diese wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 12. Juni 2006, bei der weder die führende betreibende noch die verpflichtete Partei anwesend oder vertreten wa... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ABGB §1333 Abs3RATG §23
Rechtssatz: Durch eine Vorwegvereinbarung in AGB, die pauschal vorsehen, dass der Schuldner der Gläubigerin auch die Kosten anwaltlicher Mahnschreiben ersetzen muss, wird die Akzessorietät der Kostenforderung zum Hauptanspruch nicht aufgehoben. Eine Anwaltsmahnung ist grundsätzlich vom Einheitssatz gedeckt. Aktivzitate: 2 Ob 9/97f 4 R 140/06z des OLG Graz RIS-Justiz RS0120431 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3JN §54 Abs2RATG §4RATG §12 Abs4
Rechtssatz: § 1333 Abs. 3 ABGB bechreibt Anspruchsvoraussetzungen für den Kostenersatz betreffend außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen. Es ist daher Sache des Gläubigers, Sachverhalte zu behaupten und zu beweisen, die für die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit solcher Maßnahmen sprechen. Nebenforderungen im Sinn des § 54 Abs. 2 JN können nicht dem gerichtlichen Streitwert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erach... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteils in seinem zurückweisenden Teil (Punkt 4. des Spruchs) für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 500 a zweiter Satz, 526 Abs. 3 ZPO). Das Rekursgericht hält die Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schaltete im September 2005 in der Kronen Zeitung eine Anzeige für ein von ihr vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel. Die Überschrift lautete: „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch. Der saure Regen sorgte vor Jahren für Schlagzeilen, der 'Saure Mensch' wird es in Zukunft tun." Im Text der Anzeige wurde zunächst „akute Übersäuerung" als „lebensgefährlicher Zustand" bezeichnet. Bei einer latenten Übersäuerung reichten die Basen im Körper nicht aus,... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §41ffABGB §1333 Abs3
Rechtssatz: Privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der zur Einhaltung der Leistungspflicht entstehenden Kosten und Überwälzung auf den im Leistungsverzug befindlichen Vertragspartner; Aufhebung der Akzessorietät dieser Kosten zum Hauptanspruch Entscheidungstexte 4 R 140/06z Entscheidungstext OLG Graz 24.10.2006 4 R 140/06z ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.6.2006 erhobenen Mahnklage begehrt die klagende Partei vom Beklagten die Rückzahlung eines Kredites sowie die Zahlung eines Debetsaldos eines Girokontos von zusammen € 13.542,67 samt Anhang. Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1333 ABGB und aufgrund der Bestimmungen des Kreditvertrages begehrt die klagende Partei als Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN ferner die Zahlung von € Mit der am 7.6.2006 erhobenen Mahnklage begehrt die klagende Partei v... mehr lesen...
Norm: RATG §11ZPO §50JN §54 Abs2
Rechtssatz: Für die nur im Kostenpunkt erfolgreiche Berufung gebühren keine Kosten eines fiktiv allein erhobenen Kostenrekurses. Für die erfolgreiche Berufungsbeantwortung gebühren keine Kosten einer auch erstatteten Beantwortung der Kostenrüge. Entscheidungstexte 40 R 52/06b Entscheidungstext LG für ZRS Wien 22.08.2006 40 R 52/06b ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil wies das Erstgericht das Klagebegehren auf geräumte Übergabe der Bestandobjekte 2 und 3 in ***** Wien, *****ab und wies überdies die Kompensandoforderung der Beklagten in Höhe von Euro 2.537,83 zurück. Weiters verpflichtete das Erstgericht die Kläger zur ungeteilten Hand zum Kostenersatz: Dazu traf das Erstgericht die auf Seite 7 - 10 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Feststellungen. In rechtlicher Hinsicht erwog das Erstgericht, dass die der Räumun... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf § 1333 Abs 3 ABGB - an Schadenersatz 503,92 EUR für Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens sowie 16 EUR für Kosten einer Zentralmeldeauskunft, insgesamt somit EUR 10.721,92. In ihre Kostennote nahm die klagende Partei die Kosten für das Mahnschreiben nicht auf. Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf Paragraph 1333, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten EUR 5.755,85 samt 8 % Zinsen seit 3. 12. 2003 sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche, zur Erlangung der Dichtheit der auf seiner (vom Beklagten käuflich erworbenen) Liegenschaft befindlichen Güllegruben und für die ab April 2004 ihm durch die Nichtbewohnbarkeit der betreffenden Liegenschaft entstehenden Kosten. Entgegen der Zusage des Beklagten im Kaufvertrag seien die Güllegruben nicht dicht gewesen. Die Sanier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Landwirtin. Sie nahm 2002 und 2003 am Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) teil. 1995 hatte sie bereits einmal eine Förderung nach einem früheren ÖPUL erhalten. Die Teilnahme am ÖPUL 2000 wurde von der beklagten Partei auf Grund der Verordnung (EG) Nr 1257/1999 des Rates vom 17. 5. 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raum... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Zwangsvollstreckung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 581.382,76 EUR sA und (in Form des Beitritts zum führenden Verfahren) von Prozesskostenforderungen von 7.279,35 EUR und 4.550,39 EUR je sA. Im Verteilungsbeschluss wies das Exekutionsgericht den überwiegenden Teil der Meistbote (624.444,59 EUR) der betreibenden Partei und einen Meistbotsrest von 28.520,81 EUR dem Verpflichteten, jeweils zuzüglich der Fru... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der Beklagten EUR 2.797,08 (sA). In diesem Betrag ist eine als „Mahninkassospesen" bezeichnete Nebenforderung von EUR 97,08 enthalten, zu deren
Begründung: sich die Klägerin auf § 1333 Abs 3 ABGB berief. Die klagende Partei begehrte von der Beklagten EUR 2.797,08 (sA). In diesem Betrag ist eine als „Mahninkassospesen" bezeichnete Nebenforderung von EUR 97,08 enthalten, zu deren
Begründung: sich die Klägerin auf Paragraph 1333, Absatz 3, AB... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage die Zahlung von 233,47 EUR und auf § 1333 Abs 3 ABGB gestützt Schadenersatz von 15 EUR „Mahnkosten Klient" und 42,48 EUR „Mahnkosten RA-Kanzlei". Das Erstgericht erließ den beantragten Zahlungsbefehl im Umfang der Hauptforderung von 233,47 EUR und einer Nebenforderung von 15 EUR und wies das Mehrbegehren (Nebenforderung) von 42,48 EUR für anwaltliche Mahnkosten ab. Derartige Mahnkosten seien gemäß § 23 RATG vom Einheitssatz gede... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich der Parteien vom 20. Dezember 2002 übertrug der Kläger einen weiterhin auf ihn zugelassenen PKW zum unentgeltlichen Gebrauch an die Beklagte (als wirtschaftliche Eigentümerin), die bei dessen Nutzung vier näher bezeichnete Verwaltungsübertretungen beging. Der Kläger sandte die an ihn erlassenen Verwaltungsstrafbescheide an die Beklagte, die ihn anrief und aufforderte, gegen die Bescheide wegen der Strafhöhe Einspruch zu erheben. Der Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung abwies, bewilligte der betreibenden Partei wider den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 3.197,60 EUR samt Zinsen aufgrund eines Vergleichs sowie von Exekutionskosten aus mehreren Titeln im Ausmaß zwischen 21,80 und 215,12 EUR (ON 1). Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwa... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängigen Versteigerungsverfahren gemäß § 119 Abs 4 KO bei. Der Verpflichtete verstarb am 4. April 2004. Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängig... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 D2ZPO §43 Abs1ZPO §50ZPO §55JN §54 Abs2RATG §4
Rechtssatz: Für eine erfolgreiche Berufung im Kostenpunkt gebühren infolge der Zweiseitigkeit des Kostenrekursverfahrens keine Kosten: Die Kostenfrage hat im Sinne des § 54 Abs 2 JN in Verbindung mit § 4 RATG auf die Bemessungsgrundlage für die Berufung und die Berufungsbeantwortung keinen Einfluss. Anders als früher können die Kosten eines „hypothetischen" Kostenrekurses deshalb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbeklagten situierte Niederlassung eines katholischen Frauenordens und Schulerhalterin der Katholischen Bildungsanstalt der Kindergärtnerinnen der B***** Schwestern in *****. Die Zweitbeklagte ist nach innerkirchlichen Zuständigkeitsregeln die Oberbehörde der Erstbeklagten in Schulangelegenheiten im Sinne des § 20 Abs 2 Privatschulgesetz (PrivSchG). Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbe... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei auf dieses Verfahren die Vorschriften der EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden sind, somit auch § 239 Abs 3 EO aF. Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei auf dieses Verfahren die Vorschriften der EO in der Fassung vor der EO-Nov 2000 anzuwenden sind, somit auch Paragraph 239, Absatz 3,... mehr lesen...