Begründung: Für die betreibende Partei ist auf der versteigerten Liegenschaft ua das Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 360.000 S eingetragen. Das Erstgericht wies der betreibenden Partei aus dem Meistbot entsprechend ihrer Anmeldung den Höchstbetrag von 360.000 S und außerdem Prozeß- und Exekutionskosten in der Höhe von 614.081,65 S zu. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß des Erstgerichtes infolge Rekurses des der betreibenden Partei im Rang nachfolgenden Pfandgläubigers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vereinbarung vom 17.Februar 1986 und Nachtrag vom 2.Mai 1986 trat die Nebenintervenientin ihre Hauptmietrechte an Geschäftsräumlichkeiten des Hauses Wien 1., Neuer Markt 8, an die Firma Franz M*** gegen Zahlung einer Mietrechtsablöse ab, welche im Teilbetrag von 4,5 Mio S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer durch eine nach Übergabe der Schlüssel der von der Nebenintervenientin geräumten Geschäftsräumlichkeiten an die Firma Franz M*** abrufbare Bankgarantie der bek... mehr lesen...
Begründung: Am 27. Juni 1988 wurde die Liegenschaft EZ 114 KG Seewalchen um das Meistbot von 5 Mio S zugeschlagen. Das Erstgericht wies den Erlös des Hälfteanteils des Erstverpflichteten von 2,5 Mio S wie folgt zu: 1. Dem Werner K*** zu CLNR 1 (dessen Pfandrecht auf beiden Hälfteanteilen haftet) die Hälfte von 2,2 Mill S Kapital samt Zinsen vom 28. Juni 1985 bis 27. Juni 1988, einverleibter Kosten des Exekutionsverfahrens und Kosten der Teilnahme an der Verteilungstagsatzung, zusa... mehr lesen...
Begründung: Mehrere betreibende Parteien, darunter die R*** G***-St.P*** reg. Genossenschaft mbH, die im folgenden als "betreibende Partei" bezeichnet wird, führen Exekution durch Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils des Verpflichteten. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der Forderung von S 290.678,47 sA bewilligt und zugleich die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im laufenden Rang angeordnet und vollzogen. Sie trat durch d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.4.1989, ON 43, hat das Erstgericht das Meistbot für die dem Ersteher am 30.9.1988 zugeschlagenen 69/7568-Anteile an der Liegenschaft EZ 2400, Grundbuch Webling ("Anteil 71"), mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, verteilt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Hochhaus mit zahlreichen Eigentumswohnungen, von denen nur jene des Verpflichteten versteigert wurde. Auf den Mindestanteilen (iS des Wohnungseigentumsgesetzes), auch jenen des Verpfl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 2 Z 2 ZPO ist gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes ein weiterer Rechtszug unzulässig, soweit der Beschwerdegegenstand an Geld oder Geldeswert 15.000 S nicht übersteigt. Dies ist hier der Fall. Bei der nach der in der ersten Tagsatzung vorgenommenen Klagseinschränkung von 335.297,92 S samt Nebenforderungen verbliebenen Restforderung von 28.676 S samt Zinsen handelt es sich um die bis 10.Dezember 1986 s... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3JN §54 Abs2ZPO §528 D4aZPO §528 F5
Rechtssatz: Die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über die Zuweisung von Zinsen, die allein den Gegenstand des Revisionsrekurses bildet, kann gemäß § 78 EO in Verbindung mit § 528 Abs 1 Z5 ZPO mit Rekurs nicht bekämpft werden, auch wenn strittig ist, in welchem Rang sie zuzuweisen sind. Daran ändert nichts, daß die strittige Zinsenforderung nicht gemeinsam mit dem Kapital, sondern du... mehr lesen...
Begründung: Für den Pfandgläubiger Josef P*** ist auf der Liegenschaft EZ 6 KG Pichla, die am 13. November 1986 im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens um 1,999.734,- S zugeschlagen wurde, in C-LNR 5a auf Grund des Schuldscheines vom 23. Jänner 1974 das Pfandrecht für die Forderung von 345.000 S und in C-LNR 8a auf Grund des Urteils vom 1. März 1976 das Pfandrecht für die vollstreckbare Forderung auf Bezahlung von 12 % Zinsen aus 345.000 S seit 16. Dezember 1975 sowie der Kos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) forderte nach Einschränkung ihres Begehrens einen Betrag von S 610.000,-- samt 12 % Zinsen seit 7. Mai 1982 als restlichen Kaufpreis für ein Grundstück in Seekirchen Markt samt einem darauf errichteten Reihenhaus. Der Beklagte und Widerkläger (in der Folge: Beklagter) wendete ein, er habe den restlichen Kaufpreis vor Übergabe des Hauses bar bezahlt, die Klägerin habe im Hausübergabeprotokoll bestätigt, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Fa. Dipl.Ing. Rudolf M*** (im folgenden: Gemeinschuldner) errichtete auf Grund des mit der Beklagten als Bauträger geschlossenen Vertrages vom 2. Februar 1978 im Rahmen des Bauvorhabens in Klagenfurt-Annabichl, Ehrenhausenerstraße, 42 Wohneinheiten und die dazugehörigen Garagengebäude. Der Kläger begehrt - in den zur gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen 21 Cg 394/85 und 21 Cg 414/85 - den restlichen Werklohn von letztlich (ON 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin des Grundstücks 1600/4 der EZ 646 KG Hötting, auf dem die aus mehreren Häusern bestehende Wohnanlage Kranebitter-Allee 13 a, 13 b, 13 c und Ing.Siegl-Straße 51 errichtet wurde. Mit dem an die beklagte S*** I*** gerichteten Schreiben vom 27.8.1980 beantragte sie die Herstellung der Wasseranschlußleitung und die Wasserlieferung für die Wohnanlage aus dem Versorgungsnetz der beklagten Partei im Sinnne der jeweils geltend... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 411.290,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe in dem gegen ihn zu 7 C 1427/60 des Bezirksgerichtes Salzburg anhängig gewesenen Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft zu ihrer unehelichen Tochter Monika als Zeugin wahrheitswidrig ausgesagt, daß sie in der kritischen Zeit nur mit ihm intime Beziehungen gehabt habe. In diesem Verfahren sei daher mit Urteil vom 14. März 1961 die Vatersc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten S 300.000,-- an Kapital, S 3.270,40 an Protestkosten und ein drittel Prozent Provision von S 1.000,--, insgesamt somit S 304.270,40 s.A. Der Beklagte habe sich als Annehmer eines von Hans Peter W*** am 27.10.1983 ausgestellten Wechsels verpflichtet, am 27.1.1984 bei der Raiffeisenkasse Traunkirchen reg.Gen.m.b.H. S 300.000,-- zu bezahlen. Sie habe für den Annehmer die Wechselbürgschaft übernommen. Der Aussteller habe den Wec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Meistbot von 845.000 S (ohne Fruktifikatzinsen) wie folgt zu: A) Als Vorzugspost an die Stadtge- meinde Purkersdorf 2.553,50 S b) In der bücherlichen Rangordnung: 1. Der Pfandgläubigerin H WÜI 67.715,62 S 2. Der Pfandgläubigerin J K L 25.455,-- S 3. dem Pfandgläubiger M der C für NÖ und das F (zugleich betreibende Partei im führenden Versteigerungsverfahren) a) im Rahmen der Höchstbetrags- pfandrechte CO-Zl 3 a v... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der nach § 172 Abs1 EO am 12.3.1985 vorgenommenen Zustellung des Versteigerungsediktes an die Marktgemeinde E*** wurde diese nach Abs2 der zitierten Gesetzesstelle unter anderem aufgefordert, spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft EZ 2442 Grundbuch Eichgraben zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt "300.500,-- S samt 14 % Verzugszinsen aus 300.000,-- S" mit der
Begründung: , der Beklagte habe für einen Betrag von 300.000,-- S die Haftung als Bürge übernommen und müsse daher für diesen Betrag, sowie für vereinbarte Verzugszinsen und "Spesen" von 500,-- S aufkommen. Gemäß § 54 Abs. 2 JN bleiben für die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes Schäden und Kosten, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, unberücksichtigt, welche Best... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies der Pfandgläubigerin D E registrierte Genossenschaft m.b.H. im Range ihres auf 2,500.000 S s.A. lautenden Pfandrechtes, F 138, in Punkt B 1 seines Verteilungsbeschlusses an Kapital den Betrag von 2,500.000 S, an 7,5 % Zinsen hieraus vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 den Betrag von 562.500 S und an 7,5 % Zinseszinsen aus den am 29. April 1980 fällig gewesenen Zinsen von 187.500 S sowie aus den vom 29. April 1980 bis 28. April 1983 halbjährlich fäl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des Meistbots von S 716.000,-- für die am 13. Dezember 1983 versteigerte Liegenschaft der Verpflichteten EZ 189 in der Katastralgemeinde Pubersdorf der betreibenden G H registrierte Genossenschaft m.b.H. nicht nur die zu LNr. 2a, 3a, 4a, 5a, 6a und 7a pfandrechtlich sichergestellten Kapitalforderungen von zusammen S 439.173,-- und an Kosten S 11.810,39 zu, sondern auch die in der Anmeldung verzeichneten Zinsen von zusammen S 102.12... mehr lesen...
Begründung: In der Verteilungstagsatzung vom 9.11.1984 meldete die prot.Firma Hans C 'an Hauptsache' 166.996,60 S sowie 11 % Verzugszinsen vom 30.7.1982 bis 9.11.1984 im Betrag von 61.589.11 S, restliche Kosten des Verfahrens 6 Cg 3696/82 des Landesgerichtes Feldkirch von 4.402,14 S und Kosten und Vollzugskosten des Verfahrens E 1972/83 des Bezirksgerichtes Bludenz von 2.751,25 S bzw. 2.169,78 S an. Das Erstgericht wies nur den Kapitalbetrag, nicht aber die Zinsen und Kosten zu. Das... mehr lesen...
Norm: EO §394 Abs1JN §54 Abs2
Rechtssatz: Zinsen, die als Entschädigungsbetrag gemäß § 394 Abs 1 EO geltend gemacht werden, sind keine Nebengebühren im Sinne des § 54 Abs 2 JN. Entscheidungstexte 2 Ob 545/84 Entscheidungstext OGH 10.04.1984 2 Ob 545/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0005804 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1 0... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3JN §54 Abs2ZPO §528 D4aZPO §528 F5
Rechtssatz: Es besteht auch bei den Nebengebühren kein Anlass, von der bisher herrschenden Auffassung abzugehen, dass auch bei der Beurteilung, ob der Beschwerdegegenstand die in § 528 Abs 1 Z5 ZPO genannte Wertgrenze übersteigt, die Nebengebühren nicht zu berücksichtigen sind (Ablehnung der Kritik Hoyers). Entscheidungstexte 3 Ob 189/83 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: Einen Hinweis dafür, daß die Grundsätze des § 54 Abs 2 JN auch im Exekutionsverfahren gelten, bietet die Bestimmung des § 54 Abs 1 Z 2 EO, wonach der Anspruch, wegen dessen die Exekution stattfinden soll, bei Geldforderungen aus dem "Betrag", welcher im Exekutionswege eingebracht werden soll, und aus den beanspruchten "Nebengebühren" besteht. Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §528 D4aZPO §528 F5
Rechtssatz: In der Anwendung der Kriterien des § 54 Abs 2 JN bei Prüfung der Frage, wie hoch der Beschwerdegegenstand im Sinne des § 78 EO, § 528 Abs 1 ZPO ist, liegt kein Wertungswiderspruch vor. Daß durch Zinsen und sonstige Nebengebühren der Streitwert und der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht "erhöht" wird, läßt sich mit den gleichen Gründen im Rechtsstreit wie auch im Verteilungsverfahren rechtf... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §528 D4aZPO §528 F5
Rechtssatz: Wenn in einem Rechtsstreit (oder Exekutionsverfahren) Hauptsache und Nebengebühren den Streitgegenstand (den betriebenen Anspruch) bilden, dann wird auch in dem Fall, als nur mehr die Entscheidung über Nebengebühren an die dritte Instanz herangetreten wird, die Wertgrenze des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO nicht erreicht. Entscheidungstexte 3 Ob 18... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: Kreditzinsen, die vereinbarungsgemäß periodisch dem aushaftenden Kreditbetrag in der Weise zuzuschlagen sind, dass nach der solcherart vorgenommenen Kapitalisierung nur noch der Saldo geschuldet wird, sind nach der Saldoziehung Bestandteil der Kapitalforderung und nicht mehr Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN. Entscheidungstexte 6 Ob 847/82 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Bei der Vereinbarung, für ein gewährtes Darlehen einen bestimmten Betrag zuzüglich als Zinsanteil bzw Gewinnanteil zurückzuzahlen, handelt es sich um eine Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN und nicht etwa wie im Fall einer Wertsicherung (siehe SZ 34/106, SZ 49/54) um eine Berechnungsgrundlage für die Festsetzung des zurückzahlenden Darlehensbetrages, sondern um die Festsetzung eines einer Ve... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §43
Rechtssatz: Bei der Kostenentscheidung ist auch das Obsiegen bzw Unterliegen mit Nebenforderungen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 677/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 677/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0035996 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kostenvoranschlag vom 4. 11. 1976 bot der Kläger dem Beklagten (im einzelnen nach Ausmaß und Preis angeführte, nach den Naturmaßen zu verrechnende) Dachdeckerarbeiten an dessen Neubau in S***** an, wobei als Preis für die als „Variante" angebotenen Arbeiten (einschließlich Umsatzsteuer) 55.182,70 S genannt war (Beilage ./3). Der Beklagte nahm diesen Voranschlag an und leistete bereits vor Arbeitsbeginn eine Akontozahlung von 20.000 S. Der Beklagte erklärte d... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Zinsen werden als Nebenforderungen geltend gemacht, wenn und insoweit sie von einer gleichzeitig eingeklagten Hauptforderung abgeleitet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 755/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 5 Ob 755/81 9 Ob 25/10g Entscheidungstext OGH 11.05.2010 9 Ob 25/10g Auch; Bei... mehr lesen...