Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, die im Urteilsspruch näher bezeichneten, gegen § 2 UWG verstoßenden Angaben zu unterlassen; die Klägerin wurde ermächtigt, den Spruch: des Urteils binnen drei Monaten nach Rechtskraft je einmal im "Kurier" und in der "Presse" zu veröffentlichen. Die Berufung der Beklagten hatte nur insoweit Erfolg, als das Berufungsgericht - bei gleichzeitiger Bestätigung des Unterlassungsgebotes und des Kostenausspruches der ersten Instanz - die Ermäch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 26. 7. 1965 verkaufte die Klägerin dem Beklagten die in der EZ 45***** inneliegenden Grundstücke 69 Baufläche mit dem Wohnhaus *****, 857/1 Acker, 857/2 und 860 je Garten, 861 Wiese, im Gesamtausmaß von 54,57 ar um den dort genannten Kaufpreis von S 250.000. Nach Punkt 3 dieses Vertrags war der Kaufpreis in zwanzig aufeinander folgenden Halbjahresraten, fällig am 15. 1. und 15. 7. jedes Jahres, abzutragen. Die Vertragsparteien v... mehr lesen...
Norm: EO §35 DJN §57JN §54 Abs2ZPO §502 Da3
Rechtssatz: Wird mit einer Oppositionsklage die Verpflichtung zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung bekämpft, hat das Gericht bei der Bewertung des Streitgegenstandes nicht auf § 57 JN Bedacht zu nehmen. Dies käme nur bei Streitigkeiten in Frage, welche nur die Sicherstellung einer Geldforderung oder ein Pfandrecht zum Gegenstand haben. Bei dieser Bestimmung bzw Berechnung des Streitwertes ist auc... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemeinde... mehr lesen...
Am 9. März 1970 ereignete sich auf der Bundesstraße 4 in der Ortschaft G zwischen einem von dem Präsenzdiener des Bundesheeres Ronald A gelenkten Heereskraftfahrzeug und einem vom Kläger gelenkten PKW - ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger Personen - und Sachschaden erlitt. Ronald A wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Der Kläger hatte sich diesem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen, wurde jedoch mit seinen gegen Ronald A erhobenen An... mehr lesen...
Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 8. Dezember 1968, den Franz R als Lenker eines bei der Beklagten gegen Haftpflicht versicherten LKW verschuldet hatte, schwer verletzt. Er schloß sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter an und erwirkte den Zuspruch von 5000 S Schmerzensgeld sowie die Bestimmung seiner Kosten als Privatbeteiligter mit 8842.90 S. Diese Kosten und die Kosten der Bewilligung der Forderungsexekution auf den Befreiungsanspruch des Versicherten Franz R gegen... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §55ZPO idF Nov 1971 §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Über die selbständige Kostenklage ist mit Urteil zu erkennen das mit Berufung anzufechten ist. Das Berufungsgericht ist im Rahmen des § 502 ZPO mit Revision bekämpfbar. Eine Nebenforderung im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO liegt nicht vor. Entscheidungstexte 7 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 10.10.1974 7 Ob 156/74 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den restlichen Ersatz von Schaden seines Kraftfahrzeuges, die der Lenker eines PKW mit italienischem Kennzeichen am 23. September 1970 im Inland schuldhaft herbeiführte, nach Erwirkung eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles gegen den Schädiger von der Beklagten aus der Schadenbehandlungsversicherung nach § 62 Abs. 3 KFG 1967 auf Grund Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruches, sowie hilfsweise nach § 63 Abs. 1 KFG 1967. Die Beklagte bestritt sowohl eine ord... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 DbZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Die Revision gegen einen 50000,-- S nicht übersteigenden bestätigenden Teil des Berufungsurteiles ist zulässig, auch wenn die Teilabänderung unter der Bagatellgrenze liegt und daher unanfechtbar ist; letztere darf allerdings keine bloße Nebenforderung im Sinne des § 54 Abs 2 JN betreffen und muß im rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: Teile der Gesamtforderung wie etwa eines Anfechtungsanspruches oder der Rückersatzforderung des Bürgen sind nicht als Nebengebührenforderung anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 34/74 Entscheidungstext OGH 28.03.1974 7 Ob 34/74 Veröff: JBl 1974,579 = ZVR 1975/95 S 150 = SZ 47/38 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Macht der geschädigte Dritte als Überweisungsgläubiger den Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers im Wege der Drittschuldnerklage gegen den Versicherer geltend, so sind die einen Teil des zu deckenden Schadens bildenden Kosten des vorangegangenen Haftpflichtprozesses nicht Nebengebühren im Sinne des § 54 Abs 2 JN. Entscheidungstexte 7 Ob 3... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: § 54 Abs 2 JN kommt dann zur Anwendung, wenn die Zinsenforderung als Nebenforderung, wie im vorliegenden Fall, gleichzeitig mit der Hauptforderung geltend gemacht wird. Nur dann, wenn lediglich Nebenforderungen geltend gemacht werden, ist ihr Betrag für die Streitwertberechnung maßgebend. Auf den Rechtsgrund der als Nebenforderung erhobenen Zinsenforderung kommt es nicht an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO idF Nov 1971 BGBl 1971/291 §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Als Nebenforderung gemäß § 502 Abs 3 ZPO idF Nov 1971 sind Forderungen gemäß § 54 Abs 2 JN zu verstehen. Entscheidungstexte 7 Ob 147/72 Entscheidungstext OGH 12.07.1972 7 Ob 147/72 6 Ob 13/73 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 6 Ob 13/73 Beisatz: Die nach Einschrä... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Bilden den Entscheidungsgegenstand des voll bestätigenden Berufungsurteiles nur noch Nebengebühren, nämlich Zinsen, so fehlt es an einem vom Berufungsgericht erledigten Streitgegenstand, der S 15000,-- übersteigt, da Nebengebühren, wenn sie als Nebenforderung geltend gemacht werden, bei der Streitwertermittlung unberücksichtigt bleiben (§ 54 Abs 2 JN). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2
Rechtssatz: Protestspesen sind nicht als Nebenforderung der Wechselsumme anzusehen und daher bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 106/66 Entscheidungstext OGH 12.05.1966 1 Ob 106/66 8 Ob 655/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 655/85 Auch ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: 1. Für die Anwendung des § 54 Abs 2 JN (wonach Zinsen für die Streitwerthöhe nicht berücksichtigt werden) ist nur maßgebend, dass die Zinsenforderung als Nebenforderung gleichzeitig mit der Hauptforderung geltend gemacht wird (Kläger begehrt 9 Prozent Zinsen ab einem vor der Klageerhebung liegenden Tag und die Hauptforderung). Auf den Rechtsgrund kommt es nicht an. 2. Die Revis... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §435 Abs2ZPO §528 Abs1
Rechtssatz: Bei Einschränkung auf Kosten im bezirksgerichtlichen Verfahren übersteigt der Beschwerdegegenstand nicht 1000,-- S, ein Revisionsrekurs ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 209/63 Entscheidungstext OGH 11.07.1963 5 Ob 209/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §423ZPO §496 Abs1 Z1ZPO §501 Abs1ZPO §502 Abs3 Da2
Rechtssatz: Wird die Klage auf Zinsen und Kosten eingeschränkt, sinkt der Streitwert auf Null (§ 54 Abs 2 JN). Es ist daher eine Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 248/62 Entscheidungstext OGH 07.11.1962 5 Ob 248/62 Veröff: EvBl 1963/72 S 101 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2JN §55
Rechtssatz: Zinsen aus einer nicht eingeklagten Kapitalforderung sind als Hauptforderung zu beurteilen und gemäß § 55 erster Satz JN zusammenzurechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 7/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 7/55 Veröff: RZ 1955,62 = SZ 28/10 7 Ob 584/78 Entscheidungstext OGH 22.06.197... mehr lesen...
Norm: JN §§54 ff JN §55 JN §60 ZPO §11 Abs2 ZPO §227 ZPO §500 Abs2 ZPO §502 Abs3 ZPO §527 Abs1 ZPO §528 Abs1
Kopf: SZ 24/335
Spruch: Judikatenbuch Nr. 56. Nach § 502 Abs. 3 ZPO. ist in vermögensrechtlichen Streitigkeiten für die Zulässigkeit der Revision nicht der Wert des Revisionsgegenstandes, sondern jener des gesamten Streitgegenstandes maßgebend, auf den sich das Urteil des Berufungsgerichtes erstreckt. Die Vorschriften der §§ 500 Abs. 2 und 502 Abs. 3 ZPO. sind auf bloß teilw... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §41 B3ZPO §41 E
Rechtssatz: Die Kosten, die dem mit seinen privatrechtlichen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten durch das Strafverfahren erwachsen sind, sind als Kosten des zivilgerichtlichen Verfahrens geltend zu machen und bei der Berechnung des Streitwertes - sofern sich der Kläger nicht darauf beschränkt, sie allein als Hauptforderung geltend zu machen - nicht zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DJN §54 Abs2
Rechtssatz: Die Bewertung des Beschwerdegegenstandes nach § 54 Abs 2 JN gilt auch für das Rekursverfahren (Exekutionssachen). Entscheidungstexte 3 Ob 1060/36 Entscheidungstext OGH 22.12.1936 3 Ob 1060/36 SZ 18/232 3 Ob 1090/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 3 Ob 1090/90 ... mehr lesen...