Begründung: Der Antragsteller hatte als Kläger zu 23 Cg 265/83 des Landesgerichtes Klagenfurt von der Antragsgegnerin als Beklagten die Zahlung eines Betrages von S 1,500.000,-- s.A. und die Herausgabe verschiedener Fahrnisse begehrt. Das Landesgericht Klagenfurt hat mit Beschluß vom 21. September 1983, 23 Cg 265/83-7 ausgesprochen, daß der Rechtsweg unzulässig sei, und hat die Rechtssache gemäß § 235 Abs 1 AußStrG dem nicht offenbar unzuständigen Bezirksgericht St. Veit/Glan zur Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 aFJN §40aJN §44JN §46ZPO §475 Abs2ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §478 Abs1ZPO §519 Z2 CZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Die Regelung nach § 40a JN macht allgemein deutlich, dass in der Überweisung einer Rechtssache vom streitigen in das außerstreitige Verfahren, wie das in § 235 AußStrG speziell festgelegt ist, ein zweiaktiger Vorgang liegt. Der erste Akt der Entscheidung beendet das spezifische Prozessrechtsverhältnis nach der ZPO und... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 16. 12. 1981 bewilligte das Erstgericht (als Titelgericht) der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 4. 11. 1981, 7 Cg 589/81, zur Erwirkung von Unterlassungen eine Exekution nach § 355 EO. Als Vollzugsgericht schreitet das BG für ZRS Graz zu 9 E 924/81 ein, wo die Exekution auch noch anhängig ist. Am 20. 1. 1982 brachte die betreibende Partei beim Titelgericht einen als "Exekutionsantrag gemäß §§ 355, 387 EO" b... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIaJN §44
Rechtssatz: Wird der Beugestrafantrag beim Titelgericht eingebracht, ist der Antrag nicht zurückzuweisen, sondern an das Exekutionsgericht zu überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 91/82 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 91/82 Veröff: ÖBl 1983,147 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: JN §44
Rechtssatz: Aus § 44 JN kann nicht der Umkehrschluß gezogen werden, daß bei Annahme der örtlichen Unzuständigkeit keine Bindung bestehe. Die erwähnte Bestimmung bezieht sich nämlich nur auf jene Fälle, bei denen es zu keiner Überweisung kommt, der Antrag also vom Gericht zurückgewiesen wird. Wird jedoch daneben die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht bindender Beschluß. ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §104 AJN §109JN §111
Rechtssatz: Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung ist im außerstreitigen Verfahren der Parteiendisposition entzogen. Ihr liegt eine vom Gesetzgeber als typisch angenommene Interessenlage zugrunde. Soweit im Einzelfall die tatsächlichen Interessen der Beteiligten davon abweichen, ermöglicht die Regelung nach § 111 JN eine entsprechende Anpassung. Zweckmäßigkeitserwägungen gestatten es aber nicht, sich über die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aJN §44JN §105
Rechtssatz: Da die Zuständigkeitsvorschriften im Außerstreitverfahren grundsätzlich einer Parteienvereinbarung nicht zugänglich sind und Verstöße dagegen stets einen Nichtigkeitsgrund abgeben, ist das vom unzuständigen Bezirksgericht durchgeführte Verfahren einschließlich der bisher von ihm gefaßten Sachbeschlüsse als nichtig aufzuheben, Gemäß § 44 JN ist die Abhandlungssache dem zuständigen Bezirksgericht z... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Aus § 46 Abs 1 JN kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass bei Annahme der örtlichen Unzuständigkeit keine Bindung bestehe. Die erwähnte Bestimmung bezieht sich nämlich nur auf jene Fälle, bei denen es zu keiner Überweisung kommt, der Antrag also vom Gericht zurückgewiesen wird. Wird jedoch daneben die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht b... mehr lesen...
Norm: EO §391 Abs2 IIDJN §44
Rechtssatz: Hat das Erstgericht rechtkräftig das weitere Verfahren im Sinne des § 44 Abs 1 JN überwiesen, dann muß es den Antrag auf Aufhebung der erlassenen einstweiligen Verfügung im Sinne dieser Gesetzesstelle ebenfalls dem zuständigen Gericht überweisen, darf also den Antrag nicht wegen Unzuständigkeit zurückweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 677/79 Entscheid... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrer am 13. Feber 1978 beim Erstgericht überreichten Klage die Scheidung ihrer am 19. September 1964 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten geschlossenen Ehe. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin verband mit ihrer Klage den Antrag, durch einstweilige Verfügung ihr den abgesonderten Wohnort (bei ihren Eltern in F bei Stuttgart) zu bewilligen und den Beklagten ab 8. Feber 1978 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2000 S an si... mehr lesen...
Norm: JN §44
Rechtssatz: Die Anwendung dieser Bestimmung setzt, falls nicht Sonderregelung bestehen, voraus, daß der Antrag in einem in dieser Gesetzesstelle angeführten Verfahren, jedoch beim unzuständigen Gericht, gestellt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 576/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 576/78 Veröff: SZ 51/168 Euro... mehr lesen...
Die am 22. November 1966 von Gerlinde O außer der Ehe geborene minderjährige Andrea O befindet sich in Pflege und Erziehung der mütterlichen Großeltern. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Montafon vom 22. Dezember 1967 wurde Johann N als Vater des Kindes festgestellt und zu einem monatlichen Unterhalt von 390 S verurteilt. Am 22. Feber 1978 beantragte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau-Jugendamt beim Bezirksgericht Radstadt hinsichtlich des Johann N die Erhöh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1JN §1 BIaJN §44
Rechtssatz: Im allgemeinen hat eine Überweisung von Klagen, denen der Rechtsweg versagt ist, in das Verfahren außer Streitsachen nicht stattzufinden. Entscheidungstexte 4 Ob 555/78 Entscheidungstext OGH 10.10.1978 4 Ob 555/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005814 ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §47
Rechtssatz: Überweisung einer Rechtssache gemäß § 47 JN durch den OGH an das zur Entscheidung zuständige Gericht. Entscheidungstexte 4 Nd 1/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Nd 1/78 5 Nd 503/82 Entscheidungstext OGH 02.03.1982 5 Nd 503/82 7 Nd 519/82 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §38 Abs2JN §44JN §46
Rechtssatz: Wird die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht bindender Beschluss. Andernfalls wären derartige Überweisungen sinnlos. Ebenso, wie im Fall der Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO oder nach § 474 Abs 1 ZPO das Gericht, dem überwiesen wurde, seine Unzuständigkeit nicht mit der
Begründung: aussprechen kann, das überweisende Gericht sei zuständig, ist daher auch ... mehr lesen...
Norm: JN §44
Rechtssatz: Auch mangels Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Parteien bewirkt der Überweisungsbeschluss, dass ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Aktes mit der Urschrift des Beschlusses beim Gericht, an welches die Rechtssache überwiesen wurde, dieses die Befugnis zur Sachentscheidung hat. Entscheidungstexte 3 Ob 83/76 Entscheidungstext OGH 06.07.1976 3 Ob 83/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §51EO §331 Abs2 AEO §341 AEO §374JN §44
Rechtssatz: 1.) Zur Entscheidung über einen im Sicherungsexekutionsverfahren gestellten Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Vermögensrechtes ist iVm § 51 EO nur das Exekutionsgericht (§§ 9 17 EO). 2.) Wird ein Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung zugleich mit dem Antrag auf Bewilligung der Pfändung eines Vermögensrechtes beim Titel- (als Bewilligungs-)Gericht gestellt, so... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte am 22. August 1974, ihr auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde des Notars Dr. Georg S in D (BRD) vom 9. August 1974, Urkundenrolle Nr. 180/1974, zur Hereinbringung der darin angeführten vollstreckbaren Forderung von 583.178.44 DM samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die Sparkasse der Stadt K zustehenden Forderung aus dem Girokonto Nr. 0008001752 zu bewilligen. Das nur als Exekutionsbewilligung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §28JN §44
Rechtssatz: Die anfängliche örtliche Unzuständigkeit des Außerstreitgerichtes wird durch eine nachträgliche Ordinierung geheilt. Entscheidungstexte 8 Ob 116/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 116/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007447 Dok... mehr lesen...
Norm: EO §18JN §44
Rechtssatz: Ein vom unzuständigen Gericht gefaßter Exekutionsbewilligungsbeschluß bildet, solange er nicht aufgehoben ist, die Grundlage für alle weiteren Exekutionsakte. Entscheidungstexte 3 Ob 129/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 129/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000... mehr lesen...
Norm: JN §44
Rechtssatz: Die Bestimmungen dieses Paragraphen normieren keine Zuständigkeit des angerufenen (unzuständigen) Gerichtes - mag nun eine Überweisung an das zuständige Gericht möglich sein oder nicht - für abschließende oder grundlegende Entscheidungen - zB Exekutionsbewilligungsbeschluß - mit Wirkung für das gesamte, künftig beim zuständigen Gericht durchzuführende Verfahren (vgl hiezu JBl 1967,531 = EvBl 1966/432, 4 Ob 515/74). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2B-VG Art83 Abs2JN §44ZPO §477 Abs2 Z2 D2
Rechtssatz: Da in den im § 44 Abs 1 JN angeführten Rechtsangelegenheiten (hier: Außerstreitsachen) nicht einmal die unheilbare Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes die Nichtigkeit des vor diesem Gericht durchgeführten Verfahrens begründet, kann diese Rechtsfolge, wie eine einfacher Größenschluß ergibt, umso weniger dann eintreten, wenn das Verfahren vor dem zuständigen Gerich... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §62EO §63JN §44
Rechtssatz: Die Bezeichnung des Exekutionsgerichtes iS des § 63 Z 5 EO stellt keinen förmlichen Beschluß über die Zuständigkeit dar, dessen Rechtskraft - für sämtliche Exekutionshandlungen - in jeder Lage des Verfahrens zu beachten wäre. Das derart als Exekutionsgericht bezeichnete Gericht ist vielmehr als (zum Vollzug) "angerufenes" Gericht im Sinne des § 44 JN anzusehen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §355 Abs2 XVIIJN §44
Rechtssatz: Eines Ausspruches, daß die Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung der Sicherheit nach § 355 Abs EO dem Exekutionsgericht vorbehalten werde, oder gar einer formellen Erledigung nach § 44 JN, bedarf es durch das die Exekution nach § 355 EO bewilligende Titelgericht nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 6/73 Entscheidungstext OGH 12.01.197... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46
Rechtssatz: Die Überweisung nach § 44 JN ohne ausdrücklichen Ausspruch der Unzuständigkeit stellt keineswegs bloß eine kanzleitechnische Verfügung des Gerichtes ohne rechtliche Bedeutung dar, sondern es liegt hierin eine Entscheidung über die Zuständigkeit, die, wenn sie in Rechtskraft erwächst, nach Maßgabe des § 46 JN bindend ist. Entscheidungstexte 6 Nd 49/72 Entsche... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §44
Rechtssatz: Ob ein Überweisungsbeschluß mit Recht gefaßt wurde, ist eine nach § 16 AußStrG unbeachtliche Verfahrensfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 264/69 Entscheidungstext OGH 22.10.1969 5 Ob 264/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0007444 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Mit der von der betreibenden Gläubigerin angefochtenen Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Rekurs des in D., Post J., somit im Sprengel des Bezirksgerichtes T. wohnhaften Verpflichteten Folge gegeben, der erstinstanzliche Exekutionsbewilligungsbeschluß sowie das diesem nachfolgende Verfahren als nichtig aufgehoben und dem Erstgericht (Bezirksgericht H.) die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über den vorliegenden Exekutionsantrag durch dessen Überweisung an das zuständige G... mehr lesen...
Norm: EO §51JN §44ZPO §477 Z3 D3
Rechtssatz: Eine vom unheilbar unzuständigen Exekutionsgericht erlassene Exekutionsbewilligung ist zur Gänze nichtig (Auseinandersetzung mit der uneinheitlichen Rechtsprechung und Neumann-Lichtblau, Kommentar zur EO, 4. Auflage, Seite 170 f). Entscheidungstexte 3 Ob 134/68 Entscheidungstext OGH 18.12.1968 3 Ob 134/68 EvBl 1969/183 S 270... mehr lesen...
Norm: EO §51JN §44ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Wurden der erstinstanzliche Exekutionsbewilligungsbeschluß sowie das diesem nachfolgende Verfahren als nichtig aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über den Exekutionsantrag durch dessen Überweisung an das zuständige Gericht (§ 44 JN) aufgetragen, so liegt eine in Wahrheit abändernde und daher anfechtbare Entscheidung vor. Entscheidungstexte... mehr lesen...