Norm: JN §44UVG §8
Rechtssatz: Erfüllt das Kind einen Verbesserungsauftrag fristgerecht oder verbessert es seinen Antrag aus Eigenem, gebühren ihm Unterhaltsvorschüsse ab Beginn jenes Monats, in dem sein Antrag ursprünglich bei Gericht einlangte. Gleiches gilt, wenn das angerufene Bezirksgericht seine Unzuständigkeit wahrnimmt und die Sache gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht überweist; das Einlangen beim zunächst angerufenen Gericht ist ma... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 17.12.2010 teilte der Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, MA 11), dem Bezirksgericht Favoriten mit, für die am ***** geborene mj Sarah P***** vom 10. 12. 2010 bis 17. 12. 2010 die Obsorge ausgeübt zu haben. Die alleine obsorgeberechtigte Mutter Svetlana P***** habe am 17.12.2010 einer Vereinbarung zur Krisenunterbringung der Minderjährigen zugestimmt. Am 25. 1. 2011 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger beim Bezirksgericht Favoriten, ihm w... mehr lesen...
Begründung: Der australische Staatsangehörige P***** G***** B***** (idF: Erblasser) starb am 5. August 2007 in Thailand, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Er hatte nie in Österreich gelebt, verfügte aber bei einer österreichischen Bank über Konten und Wertpapierdepots mit einem Wert von über 1,6 Mio EUR. Wo sich sein letzter Wohnsitz befand, steht derzeit nicht fest. Am 13. November 2007 beantragte der Vater des Erblassers beim Erstgericht die Einleitung eines Verlas... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Sicherstellungsauftrags des Finanzamts für den 1. und 23. Bezirk vom 18. Juli 2006 bewilligte das - angesichts des im Antrag angegebenen Wohnsitzes des Verpflichteten - angerufene Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit Beschluss vom 25. August 2006 zur Hereinbringung einer Forderung von 800.000 EUR die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus dem Kaufvertrag vom 30. August/12. September 2005 hinsichtlich der 414/1550 Miteigentumsantei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 1. 2011 hat das Bezirksgericht Bregenz ausgesprochen, dass es zur weiteren Führung des Todeserklärungsverfahrens nicht zuständig sei und dass das Verfahren an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien überwiesen werde. Der Akt wurde dem genannten Bezirksgericht mit vier Beschlussausfertigungen und dem Ersuchen um Zustellung „an die Parteien“ übermittelt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verweigerte mit Beschluss vom 31. 1. 2011 die Übernahme des Verf... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Linz hat mit seinem Beschluss vom 10. 6. 2010, GZ 13 T 36/10d-6, ausgesprochen, dass der Antrag des Antragstellers auf Kraftloserklärung des im
Spruch: bezeichneten und von der „Filiale *****“ ausgegebenen Sparbuchs wegen örtlicher Unzuständigkeit dieses Gerichts gemäß § 44 JN dem Landesgericht Wiener Neustadt überwiesen wird. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat hierauf mit Beschluss vom 18. 6. 2010, GZ 1 T 113/10w-10, die örtliche Unzuständigkeit dies... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des Wacha D*****, wegen Bestellung eines Abwesenheitskurators, über den Antrag des Bezirksgerichts Linz auf Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits mit dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien, den Beschluss gefasst:
Spruch: Z... mehr lesen...
Begründung: Mit Verfügung vom 14. 7. 2010 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien die bei ihm anhängige Verlassenschaftssache dem Bezirksgericht Linz „gemäß § 44 und § 106 JN zuständigkeitshalber überwiesen“. Das Bezirksgericht Linz hat mit Verfügung vom 21. 7. 2010 den Akt dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit dem Hinweis zurückgestellt, dass eine Übernahme der „Verlassenschaft“ durch das Bezirksgericht Linz gemäß §§ 44, 106 JN nicht gegeben scheine. Nunmehr legt das Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige (1991 geborene) Antragstellerin, die als Wohnort *****, angab und dazu eine Meldebestätigung vorlegte, stellte mit Schreiben vom 17. 1. 2010 beim Bezirksgericht Graz-Ost einen gegen den Antragsgegner als ihren Vater gerichteten Antrag auf Unterhaltsfestsetzung. Sie ersuchte darin um Weiterleitung „nach Gmunden [...], da es wohl am besten [sei], wenn [sie] das in ihrem Heimatort klären [könne]“. In einem Aktenvermerk vom 22. 1. 2010 über ein Telefonat mit ... mehr lesen...
Begründung: In einem Vorverfahren hatte Dr. R***** B***** beim Bezirksgericht Linz gegen die im Sprengel dieses Gerichts ansässige Dr. I***** B*****-L***** für den Zeitraum von September bis Dezember 1998 die „rückwirkende Bemessung des Unterhalts" für die inzwischen volljährig gewordene gemeinsame Tochter beantragt. Das Bezirksgericht Linz erklärte sich für unzuständig und überwies den Antrag nach § 44 Abs 1 JN an das „nicht offenbar unzuständige" Bezirksgericht Meidling. Grund d... mehr lesen...
Begründung: In einem Vorverfahren hatte der Kläger beim Bezirksgericht Linz gegen die im Sprengel dieses Gerichts ansässige Beklagte für den Zeitraum von September bis Dezember 1998 die „rückwirkende Bemessung des Unterhalts" für die inzwischen volljährig gewordene gemeinsame Tochter beantragt. Das Bezirksgericht Linz erklärte sich für unzuständig und überwies den Antrag nach § 44 Abs 1 JN an das „nicht offenbar unzuständige" Bezirksgericht Meidling. Grund dafür war anscheinend de... mehr lesen...
Gründe: Der Disziplinarbeschuldigte war 2007 und ist bis heute auf einer Planstelle des Bezirksgerichts ***** ernannt, wo er Zivilsachen zu erledigen hat. Ihm wird im letzten Regelrevisionsbericht 2007 eine bislang ausgezeichnete Leistung attestiert und es werden sein zielstrebiges und effizientes Arbeiten sowie seine Freundlichkeit und Sachlichkeit hervorgehoben. Am 17. Oktober 2007 erhob der in einem Verfahren vor dem Landesgericht ***** auf Räumung einer Liegenschaft Beklagte vor... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien sind Miteigentümer einer im 3. Wiener Gemeindebezirk gelegenen Liegenschaft samt Wohnhaus. Das Erstgericht bewilligte ihnen gegenüber die Exekution gemäß § 353 EO, die verpflichtete Partei sei zur Durchsetzung des Anspruchs der betreibenden Parteien aufgrund des Urteils des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 7. Mai 2002, AZ 19 C 1206/01y, schuldig, die unterhalb der Liegenschaft in einer Tiefe von 1,6 m verlegte 110 kV Kabelleitung zu beseiti... mehr lesen...
Begründung: Zu 10 A 103/07x ist beim Bezirksgericht Fürstenfeld die Verlassenschaftssache nach dem am 19. 11. 2005 in den USA verstorbenen Hans S***** anhängig. Der Verstorbene hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in den USA und war amerikanischer Staatsbürger. Der letzte in Österreich gelegene Hauptwohnsitz des Verstorbenen war in Dobersdorf im Sprengel des Bezirksgerichts Jennersdorf gelegen. Als Nachlassvermögen ist in Österreich ein Sparbuch der Raiffeisenbank Fürstenfel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Dr. Viktor S*****, vertreten durch Mag. Christa Schatzl, Rechtsanwältin in Irdning, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 20. März... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Oktober 2005 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Forderungsexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung von 89.775,98 EUR sA. Die Exekutionsbewilligung (ON 2) wurde an der im Exekutionsantrag angeführten Adresse in T***** vom Sohn des Verpflichteten am 6. Oktober 2005 übernommen. Nach einer Meldebestätigung der Landeshauptstadt Linz ist der Verpflichtete bereits seit 10. September 2004 unter der Adresse L*****, als Hauptwohnsitz gemeldet. Am 12.... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §76JN §44
Rechtssatz: Ein beim Obersten Gerichtshof eingebrachter Abänderungsantrag ist nach § 44 Abs 1 JN dem zuständigen Erstgericht zu überweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 170/07z Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 170/07z 2 Ob 151/19y Entscheidungstext OGH 28.11.2019 2 Ob 151/19y ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers Dr. Herbert P*****, Rechtsanwalt, *****, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren von Dkfm. Teja G***** (AZ *****), gegen die Antragsgegnerin Dipl. Ing. Ingrid G*****... mehr lesen...
Begründung: Das zunächst angerufene Bezirksgericht Bregenz erließ antragsgemäß den Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens, wies aber in weiterer Folge - nachdem es den Wohnsitz des Beklagten mit Wien, *****, ermittelt hatte - die Klage von Amts wegen Unzuständigkeit zurück. Über Antrag der Klägerin wurde dieser Zurückweisungsbeschluss in der Folge aufgehoben und die Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Bezirksgericht Favoriten überwiesen. Ob dieser Beschluss in Rechts... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 15. 12. 2005 beim Bezirksgericht Linz eingelangten Antrag begehrte der volljährige Antragsteller unter Hinweis auf sein nach Absolvierung des Zivildienstes im Wintersemester 2005/2006 an der Universität Graz aufgenommenes Studium und das Wiederaufleben der Unterhaltspflicht des Vaters die Unterhaltsfestsetzung ab 1. 10. 2005. Nach Vernehmung des Vaters im Rechtshilfeweg und Einholung von Lohnauskünften sowie einer den Antragsteller betreffenden Meldeauskunft,... mehr lesen...
Norm: JN §44ZPO §230aEO §387 Abs1EO §387 Abs2
Rechtssatz: Bei der Überweisung der Klage gemäß § 230a ZPO wird die Klage in ihrer Eigenschaft als Schriftsatz mit den darin enthaltenen Rechtsschutzanträgen, also mit dem gesamten Inhalt, überwiesen. Wird daher - wie im vorliegenden Fall - mit der Klage ein Sicherungsantrag verbunden, dann erfasst der Überweisungsbeschluss den an sich von Amts wegen gemäß § 44 JN an das zuständige Prozessgericht zu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. Oktober 2004 beim Landesgericht Klagenfurt zur AZ 29 Cg 185/04f eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen näher umschriebenen Kaufvertrag zu unterfertigen. Gleichzeitig stellte der Kläger als gefährdete Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Danach sollte dem Notar Dr. Alfred F***** verboten werden, den Ranganmerkungsbeschluss des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 27. 8. 2004, TZ 4757/04, a... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Adoptionssache wurde am 23. 6. 2004 beim Bezirksgericht Leopoldstadt anhängig. Als Grund für dessen örtliche Zuständigkeit hatten die Antragsteller angegeben (und dies auch durch eine Meldebestätigung vom 18. 6. 2004 belegt), dass das Wahlkind seinen Hauptwohnsitz in *****, hat. Nach Einvernahme von Wahlkind und Wahlmutter verfügte das Bezirksgericht am 14. 10. 2004 die Übersendung des Aktes an das Bezirksgericht Judenburg „zuständigkeitshalber gemäß... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den Beschluss des High Court of Justice, Queen's Bench Division, Cambridge District Registry vom 4. November 2002, AZ CB029010, für in Österreich vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Gesellschaft mit Sitz in England zur Hereinbringung von 60.950,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs der verpflichteten Partei gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss nicht Folge. Es sprach aus, dass de... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde zunächst beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebracht. Nach einem Postfehlbericht berichtigte der Kläger die Bezeichnung der Beklagten, gab eine Zustelladresse im Sprengel des Handelsgerichtes Wien bekannt und beantragte die Überweisung der Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Handelsgericht Wien. Mit Beschluss vom 23. 4. 2004 sprach das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz seine Unzuständigkeit zur Führung des Rechtsstreites au... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zulässig: Nach dem Inhalt der beiden letztwilligen Verfügungen hat die Erblasserin ihrem Gatten -... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Josefstadt bewilligte mit Beschluss vom 23. Dezember 1999 auf Antrag der Betreibenden gegen den damals in Deutschland wohnhaften Verpflichteten zur Hereinbringung einer Unterhaltsforderung von 26.600 S (Rückstand) sowie laufenden Unterhalts von 3.800 S monatlich ab Dezember 1999 die Forderungsexekution (Drittschuldner Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in Wien). Am 16. Juni 2003 beantragte die Betreibende den unpfändbaren Freibetrag gemäß § 292... mehr lesen...
Begründung: Die Pflegschaftssache wurde über Ersuchen des Bezirksgerichtes Vöcklabruck im (nachehelichen) Aufteilungsverfahren 2 C 373/02a (Vorgangsweise nach § 6a ZPO) beim Bezirksgericht Hernals zu 2 P 304/02p anhängig. Im Hinblick auf die von der Betroffenen auf dem Kuvert zu einer Eingabe an das Pflegschaftsgericht angegebenen Adresse "***** G*****" samt Auskunft des Zentralen Melderegisters, die den Hauptwohnsitz der Betroffenen in G***** bestätigte, sprach das Bezirksgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch*****, auf welcher Liegenschaft sich das Haus ***** befindet. Sie begehrt mit ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz eingebrachten und gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gerichteten Antrag die Aufhebung des Beschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer vom 2. 10. 2001 über die Errichtung eines Handy-Sendemastes am Dach des Hauses. Eine der Antragsgegnerinnen ist ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Minderjährigen brachte am 18. 5. 2001 beim Bezirksgericht Josefstadt einen Antrag auf einstweilige Obsorgeregelung bzw endgültige Obsorgeregelung ein. Der Vater der Minderjährigen wandte dazu die Unzuständigkeit des Bezirksgerichtes Josefstadt ein, da die Kinder bei ihm in Sattledt den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hätten. Daraufhin fasste das Bezirksgericht Josefstadt am 20. 7. 2001 einen Beschluss, in dem es feststellte, dass es nicht zustä... mehr lesen...