Begründung: Mit der am 26. 8. 1997 bei dem das Schuldenregulierungsverfahren führenden Bezirksgericht eingelangten, ausdrücklich als solche "gemäß § 110 Abs 2 KO und § 529 Abs 1 Z 2 ZPO" bezeichneten Klage begehrte die Klägerin, 1. das Verfahren 23 Cg 390/93h des Landesgerichtes Wiener Neustadt ab Klagszustellung für nichtig zu erklären und das Versäumungsurteil vom 12. 10. 1993 aufzuheben, 2. das in diesem Verfahren aufgehobene Klagebegehren zurück -, in eventu abzuweisen, und... mehr lesen...
Begründung: In einer vom Kläger selbst verfassten und am 3. 5. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten "Nichtigkeitsklage" begehrt der Kläger die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Graz als Rekursgericht vom 10. April 2001, GZ 5 R 27/01g-51, mit dem der Rekurs des Klägers gegen den Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22. März 2001, GZ 24 Cg 130/97t-48, zurückgewiesen wurde. Die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes für die "Nichtigkeitsklage" wird ... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Kitzbühel sprach mit Beschluss vom 16. 3. 2000 aus, "in der gegenständlichen Rechtssache örtlich unzuständig" zu sein, und wies die gemäß § 81 EheG gestellten Aufteilungsanträge der Streitteile zurück. Dieser Beschluss blieb unbekämpft. Die Antragsgegnerin stellte jedoch innerhalb der Rekursfrist den Antrag "auf Überweisung der Rechtssache betreffend die zurückgewiesenen Anträge vom 29. 12. 1998 und vom 21. 10. 1999 an das nicht offenbar unzuständige... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. 2. 1997, GZ 16 R 240/96y-39, wurde nach Beweiswiederholung in Abänderung des Urteils der ersten Instanz die dort beklagte Wiederaufnahmsklägerin für schuldig erkannt, dem Kläger und Wiederaufnahmsbeklagten S 803.576,72 sA zu zahlen. Eine dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes richtet sich die vorliegende Wiederaufnahmsklage m... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...
Begründung: Die der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten durch das Bezirksgericht Steyr bewilligte Räumungsexekution wurde vollzogen. Noch bevor es zu Entscheidungen über die Ausfolgung oder den Verkauf der beweglichen Sachen des Verpflichteten oder zur Entscheidung über aufgelaufene Verwahrungskosten gekommen wäre, gab die betreibende Partei mit Schriftsatz eine neue Adresse des Verpflichteten in Wien bekannt. Daraufhin entschied das Bezirksgericht Steyr mit Stempel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 28. 1. 1999 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz seine Zuständigkeit verneint und die Rechtssache dem nicht offenbar unzuständigen Landesgericht Feldkirch überwiesen. Mit Beschluß vom 10. 5. 1999 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Feldkirch seine örtliche Unzuständigkeit ausgesprochen und nunmehr den Akt gemäß § 47 JN zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluß vom 10. 5. 1999 hat da... mehr lesen...
Begründung: Zum Verständnis ist es erforderlich, zunächst den bisherigen Verfahrensgang chronologisch zusammengefaßt wiederzugeben: Mit der am 27. 10. 1998 beim Landesgericht Salzburg unter Hinweis auf den Gerichtsstand der Erfüllung nach Art 5 Z 1 LGVÜ, subsidiär auch jenen des Vermögens nach § 99 JN eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 8,475.315,-- auf das Kreditkonto bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG mit der N... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 13. 1. 1995, GZ 1 C 82/94-49, wurde im Vorprozeß die am 8. 1. 1990 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten geschieden. Infolge Berufung der Beklagten änderte das Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 6. 6. 1995, GZ 1 R 166/95-80, dahin ab, daß die Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden beider Streitteile geschieden wurde. Die außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Donaustadt bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der Forderung von S 102.603,20 sA aufgrund eines vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 7. 5. 1992 gegen den - nach den Angaben im Exekutionsantrag vom 1. 9. 1993 an einer Anschrift im 2. Wiener Gemeindebezirk wohnenden - Verpflichteten die Fahrnisexekution (ON 1), von deren Vollzug die betreibende Partei anläßlich des zweiten Vollzugsversuches am 25. 11. 1993 - möglic... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46JN §47KO §182
Rechtssatz: Am Grundsatz, daß bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses Bedacht zu nehmen ist, auch wenn dieser unrichtig sein mag, ist festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, daß das Adressatgericht seinen Unzuständigkeitsbeschluß noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses gefaßt hat (RW0000051) und auch bei Prüfun... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 30.1.1997 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Antrag begehrt die SVA ***** die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Irmgard F*****, die im Antrag als geschäftsführende Gesellschafterin der H***** GmbH bezeichnet ist. In der Einvernehmungstagsatzung vom 19.3.1998 (ON 5) zog die Antragstellerin den Konkurseröffnungsantrag zurück. Die Antragsgegnerin brachte vor, daß sie kein Einzelunternehmen betreibe und "nur" Gesellschafterin und Geschäftsf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, mit der es seine Zuständigkeit für die nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO erhobene Wiederaufnahmsklage verneinte und die Klage zuständigkeitshalber an das Erstgericht überwies, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit dieser
Begründung: hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO iVm § 528a ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist dem Rekurswerber folgendes entgegenzuhalten... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8.Februar 1995 die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO wider die verpflichteten Parteien. Sie begehrte, über die verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 40.000 S wegen eines bestimmten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel zu verhängen. In weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei, die verpflichteten Parteien hätten dem Exekutionstitel neuer... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46JN §47KO §182
Rechtssatz: Am Grundsatz, daß bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses Bedacht zu nehmen ist, auch wenn dieser unrichtig sein mag, ist festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, daß das Adressatgericht seinen Unzuständigkeitsbeschluß noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses gefaßt hat (RW0000051) und auch bei Prüfun... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 19.11.1996 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Antrag begehrt die W***** die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Karl H*****, dessen Adresse im Antrag mit 1090 Wien, *****, angegeben war. Hiezu legte die Antragstellerin einerseits einen vollstreckbaren Rückstandsausweis vom 12.11.1996 über die von "Karl H*****, Restaurant ......" zu entrichtenden vollstreckbaren Sozialversicherungsbeiträge im Gesamtbetrag von S 23.167,77 vor, andererseits ei... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht für ZRS Graz bewilligte der betreibenden Gesellschaft Forderungs- und Fahrnisexekution. Die Fahrnispfändung konnte nicht vollzogen werden. Nach dem Bericht des Gerichtsvollziehers war die verpflichtete GmbH "unbekannt wohin verzogen". Mit ihrem am 31.10.1997 bei diesem Gericht eingelangten Schriftsatz (ON 8) gab die Betreibende ua den Namen und die Anschrift des Geschäftsführers der Verpflichteten an. Letztere liegt im Sprengel des Bezirksgericht... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen ausländischen Exekutionstitel (deutscher Notariatsakt) am 11.2.1997 für vollstreckbar (ON 2) und bewilligte gleichzeitig der betreibenden Partei die Fahrnis- und die Forderungsexekution nach § 294a EO (ON 1). Beim Verpflichteten hatte die betreibende Partei eine Adresse im 13.Wiener Gemeindebezirk angegeben. Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen auslän... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aJN §40aJN §44
Rechtssatz: Ist die Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts im Außerstreitverfahren für die Festsetzung der Entlohnung des Notgeschäftsführers gemäß § 15 a GmbHG anzunehmen, dann ist die gemäß § 40 a JN in einen Antrag umzudeutende Klage gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht (die zuständige Gerichtsabteilung) zu überweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 342/97s ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde vom Landes- als Handelsgericht Innsbruck für die Beklagte gemäß § 15 a GmbHG zum Notgeschäftsführer bestellt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der Beklagten die Bezahlung von S 1,000,000,--. Er habe die Beklagte zwischen Herbst 1987 und Juli 1992 als Notgeschäftsführer rechtsfreundlich vertreten. Der geltend gemachte Honoraranspruch entfalle auf "klassische" Anwaltsleistungen. Der Kläger wurde vom Landes- als Handelsgericht Innsbruck für di... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 14 C 3/92 des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 6.7.1992, 14 C 3/92-17 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der klagenden und widerbeklagten Partei (Ehefrau) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil vom 18.1.199... mehr lesen...
Begründung: Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluß vom 13.6.1996 (ON 1) bewilligte das Erstgericht aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 24.3.1989, 38 Cg 62/89, der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien zur Erwirkung des Gebots, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift K***** das Ankündigen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien führen zur Hereinbringung rückständigen Unterhalts von S 96.000 sA Drittschuldnerexekution gemäß § 294 EO. Über den Antrag der betreibenden Parteien auf Herabsetzung des unpfändbaren Freibetrags (§ 292 b EO) wurde bisher noch nicht rechtskräftig entschieden. Die betreibenden Parteien führen zur Hereinbringung rückständigen Unterhalts von S 96.000 sA Drittschuldnerexekution gemäß Paragraph 294, EO. Über den Antrag der betreibenden Parteien a... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §111 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 Abs 1 JN setzt voraus, dass das übertragende Gericht auch bisher nach dem Gesetz zur Besorgung der Sachwalterschaftssache zuständig war. Andernfalls hat es in jeder Lage des Verfahrens seine Unzuständigkeit auszusprechen und die Sache an das zuständige Gericht zu überweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 2435/96f ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 Abs2 Z2 KJN §40aJN §44MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Überweisung einer Rechtssache vom streitigen ins außerstreitige, also in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Ein Revisionsrekurs gegen eine die Überweisung aussprechende (bestätigende) Entscheidung ist daher bei Zutreffen der üb... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt ist auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses - auch wenn dieser unrichtig gewesen sein mag - Bedacht zu nehmen. Diesem Grundgedanken des Gesetzes widerspricht es aber, wenn im Rahmen eines Kompetenzkonfliktes, welcher nur deshalb ausgetragen werden muß, weil eines der beteiligten Gerichte - mag es sich auch aus guten Gründen für unzuständig halten - gegen die Bindungswirkung verstoßen hat, auf letzter... mehr lesen...