RS OGH 1979/7/19 6Ob677/79 (6Ob687/79)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.07.1979
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Norm

EO §391 Abs2 IID
JN §44

Rechtssatz

Hat das Erstgericht rechtkräftig das weitere Verfahren im Sinne des § 44 Abs 1 JN überwiesen, dann muß es den Antrag auf Aufhebung der erlassenen einstweiligen Verfügung im Sinne dieser Gesetzesstelle ebenfalls dem zuständigen Gericht überweisen, darf also den Antrag nicht wegen Unzuständigkeit zurückweisen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 677/79
    Entscheidungstext OGH 19.07.1979 6 Ob 677/79
    SZ 52/118

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005624

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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