Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Beide Elternteile beantragen wechselseitig, die Pflege und Erziehung der Kinder dem jeweiligen Antragsteller zu überlassen. Das Erstgericht hat dem Antrag der Mutter stattgegeben und jenen des Vaters abgewiesen. Es traf im wesentlichen folgende Feststellungen: Die Eltern haben am 26. August 1961 vor dem Standesamt I die Ehe geschlossen. Die Mutter hat vom Amt der Tiroler Landesregierung die Bewilligung zur Beibehaltung der österr... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 15. August 1938 vor dem Zivilstandeskreis Z die Ehe geschlossen. Zur Zeit der Erhebung der gegenständlichen Scheidungsklage waren beide Ehegatten Schweizer Staatsbürger. Dem Kläger wurde mit Wirkung vom 15. Jänner 1973 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Streitteile hatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Z. Der gewöhnliche Aufenthalt der Beklagten ist noch immer Z, der Kläger wohnt seit 30. August 1950 in M, also in Österreich. D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AJN §1JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren ist die inländische Gerichtsbarkeit bei Fehlen ausdrücklicher Bestimmungen allein von der örtlichen Zuständigkeit abzuleiten. Entscheidungstexte 5 Ob 193/74 Entscheidungstext OGH 04.09.1974 5 Ob 193/74 7 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 218/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §28JN §44
Rechtssatz: Die anfängliche örtliche Unzuständigkeit des Außerstreitgerichtes wird durch eine nachträgliche Ordinierung geheilt. Entscheidungstexte 8 Ob 116/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 8 Ob 116/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007447 Dok... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit, dh die Entscheidungsgewalt österreichischer Gerichte, ist unabhängig davon, ob die Entscheidung des inländischen Gerichtes später im Ausland anerkannt wird, gegeben, wenn für den geltend gemachten Anspruch eine inländische Zuständigkeitsnorm besteht (Fasching, Kommentar I Seite 19; Vorbemerkungen zu Art IX EGJN). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit der am 9. Oktober i972 beim Bezirksgericht Feldkirch eingebrachten Klage begehrte der am 11. Juli 1971 geborene Kläger, der bei seiner Mutterin F wohnhaft ist, gegenüber den - in der Schweiz bzw. in Liechtenstein wohnhaften - Beklagten als den Rechtsnachfolgern des am 21. Mai 1971 verstorbenen Ernst Werner S die Feststellung, daß Ernst Werner S sein Vater sei, weil der Genannte der Mutter des Klägers in der kritischen Zeit beigewohnt habe, infolge seines Todes aber die Feststellun... mehr lesen...
Der antragstellende Minderjährige und dessen gesetzliche Vertreterin, seine uneheliche Mutter, sind in Jugoslawien wohnhafte jugoslawische Staatsbürger. Mit rechtskraftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 15. Feber 1971, 2 C 1214/70, wurde der im Sprengel des Bezirksgerichtes Kirchbach wohnhafte Hans E der nunmehrige Antragsgegner, als Vater des antragstellenden Minderjährigen festgestellt und verpflichtet, diesem ab 1. Juni 1970 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 400... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1JN §28ZPO §1 Aa
Rechtssatz: Keine Kuratorbestellung für die "Allgemeinheit". Entscheidungstexte 2 Nd 3/73 Entscheidungstext OGH 05.07.1973 2 Nd 3/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0049203 Dokumentnummer JJR_19730705_OGH0002_0020ND00003_7300000_002 mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AJN §28
Rechtssatz: Mangels einer gesetzlichen Bestimmung über die örtliche Zuständigkeit für Anträge auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft (§ 93 ABGB) ist nach § 28 JN vorzugehen. Entscheidungstexte 7 Ob 119/73 Entscheidungstext OGH 04.07.1973 7 Ob 119/73 Veröff: EvBl 1973/292 S 602 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Die Eltern der minderjährigen Vera Erna H haben am 24. Februar 1962 in Niederösterreich die Ehe geschlossen. Der Vater und die Minderjährige sind deutsche Staatsbürger, während die Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit Urteil des Landgerichtes Berlin vom 6. März 1964 wurde die Ehe der Eltern aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die Minderjährige blieb zunächst in Obhut der mütterlichen Großmutter in H bei Krems; nunmehr befindet sie sich bei ihrer Mutter in ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof hat den Beschluß gefaßt: Für die Rechtssache wegen Leistung des Unterhaltes hat das Bezirksgericht Leoben als örtlich zuständig zu gelten. Hingegen wird dem Antrag auf Bestimmung des Bezirksgerichtes Leoben als des örtlich zuständigen Gerichtes auch für die Rechtssache, betreffend das Begehren auf Feststellung der Vaterschaft, keine Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die klagende Partei hat den Antrag gestell... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 CEGJN ArtIXJN §28Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art3
Rechtssatz: Zur Frage der Ordination eines inländischen Gerichtes, das gemäß Art 3 des Haager Unterhaltsvollstreckungsabk zur Entscheidung über das Unterhaltsbegehren des Kindes, nicht aber zur Entscheidung über die gleichzeitige begehrte Vaterschaftsfeststellung zuständig ist. Entscheidungstexte 8 Nd 88/69 Ent... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Gerichtsstand für Vaterschaftsklage und Unterhaltsklage eines österreichischen unehelichen Kindes gegen einen französischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich. Entscheidungstexte 6 Nd 2/68 Entscheidungstext OGH 22.01.1968 6 Nd 2/68 Veröff: AnwBl 1969,49 = ZfRV 1968,300 (mit Anmerkung von Kropholler) Vgl; Beisatz: 1) Zum Begehren auf Fes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in der Rechtssache der Antragstellerin mj. Michaela K*****, geboren am 23. Oktober 1962, vertreten durch das Bezirksjugendamt Liezen als Amtsvormund, dieses vertreten durch Dr. Otto Wendling, Rechtsanwalt in Kitzbühel, wegen Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst:
Spruch: Zur Durchführung des Rechtsstreites der minderjährigen Michaela K*****, geboren am 23. Oktober... mehr lesen...
Norm: ABGB §161JN §28PStG §31
Rechtssatz: Keine Ordination eines Gerichtes zur Feststellung der Legitimierung eines außerehelichen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen durch nachfolgende Ehe, wenn der Vater österreichischer Staatsbürger ist und im Inland seinen Wohnsitz hat; zuständig ist das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Vaters. Entscheidungstexte 2 Nd 8/67 Entsche... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Keine Bestimmung eines örtlich zuständigen Abhandlungsgerichtes für einen Verstorbenen, der rumänischer Staatsbürger war, in Österreich weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt hatte und auch im Inland kein Vermögen hinterlassen hat. Entscheidungstexte 1 Nd 96/67 Entscheidungstext OGH 14.09.1967 1 Nd 96/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §263 ffJN §28
Rechtssatz: Wenn die inländische Gerichtsbarkeit über ein ausländisches Kind nicht gegeben ist, kann das Verfahren nach den §§ 263 - 265 AußStrG von einem inländischen Gericht nicht durchgeführt werden. Die genannten Bestimmungen begründen keine besondere inländische Gerichtsbarkeit zur Durchführung des Vorverfahrens für die Legitimation (mit Kontravotum). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1624.DVEheG §14JN §28JN §109 Abs1JN §113
Rechtssatz: Zur Führung der Vormundschaft über ein Kind mit ausländischer Staatsbürgerschaft und dem Wohnsitz im Ausland ist die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes nicht gegeben. Entscheidungstexte 4 Nd 506/67 Entscheidungstext OGH 09.05.1967 4 Nd 506/67 Veröff: RZ 1967,127 = ZfRV 1969,217 ... mehr lesen...
Norm: EntmO §12JN §28
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit im Entmündigungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des § 12 EntmO; daher keine Anwendung des § 28 JN. Entscheidungstexte 1 Nd 120/66 Entscheidungstext OGH 10.11.1966 1 Nd 120/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0046356 ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergibt sich, daß die inländische Gerichtsbarkeit auch dann gegeben ist, wenn die österreichische Rechtsordnung in einem bestimmten Fall die Entscheidung einer ausländischen Behörde nicht anerkennt oder nicht vollstreckt, der Rechtsweg offen steht und ein inländisches Tatbestandsmerkmal (wie zB Staatsbürgerschaft einer Partei) vorliegt (Wolff ZPR 2.Auflage S 71 f, Pollak System ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Solange keine die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes verneinende rechtskräftige Entscheidung vorliegt, besteht für den OGH weder ein Anlass noch eine Möglichkeit zu einem Vorgehen nach § 28 JN. Entscheidungstexte 6 Nd 39/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 6 Nd 39/66 4 Nd 505/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1... mehr lesen...
Norm: Haager Unterhaltsstatutabk Art1JN §28
Rechtssatz: Wenn die Frage der Vaterschaft als Vorfrage für die Entscheidung über den Unterhalt zu klären ist, ist hiebei ebenfalls das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes maßgebend. Entscheidungstexte 7 Ob 27/65 Entscheidungstext OGH 08.02.1965 7 Ob 27/65 Veröff: EvBl 1965/182 S 267 = SZ 38/21 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage wird das Urteil begehrt, der Beklagte sei als Vater des von Emma Sp. außer der Ehe geborenen Kindes Margit Anna Sp. anzusehen und schuldig, dem Kind einen monatlichen Unterhalt von 300 S zu bezahlen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der Beklagte gab zwar zu, innerhalb der kritischen Zeit zweimal mit der Kindesmutter geschlechtlich verkehrt zu haben, brachte aber vor, seine Vaterschaft sei aus biologischen Gründen ausgeschlossen. Das Erstgericht s... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3JN §28
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichtes fehlen, so lange nicht feststeht, daß kein inländisches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist (verschiedene Orte der Arbeitsleistung infolge Konzerttournee). Entscheidungstexte 4 Nd 3/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1964 4 Nd 3/64 ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Ist für eine bürgerliche Rechtssache die inländische Gerichtsbarkeit nicht begründet, ist auch eine Zuständigkeitsbestimmung unmöglich. Entscheidungstexte 7 Nd 184/63 Entscheidungstext OGH 14.11.1963 7 Nd 184/63 Veröff: RZ 1964,95 3 Ob 619/79 Entscheidungstext OGH 24.09.1980 3 Ob 619/79 Veröff... mehr lesen...
Norm: JN §28UWG §9 EUWG §23
Rechtssatz: Für die Klage wegen eines Markenmißbrauches im Inland ist letzten Endes jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Eingriff begangen wurde; daher erübrigt sich eine Ordination. Entscheidungstexte 4 Nd 502/62 Entscheidungstext OGH 18.09.1962 4 Nd 502/62 Veröff: JBl 1963,212 = ÖBl 1963,56 ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42JN §76 Abs3 Z1
Rechtssatz: Das Gericht darf bei Zweifel über das Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit (wegen Staatenlosigkeit eines Ehegatten nach § 76 Abs 3 Z 1 JN) sich nicht damit begnügen, die Fortsetzung des Verfahrens vom Nachweis der Voraussetzungen der inländischen Gerichtsbarkeit abhängig zu machen. Ein dahingehender Beschluß ist anfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes und damit die inländische Gerichtsbarkeit ist bei einem gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei zu richtenden Verbot nur dann gegeben, wenn der Vollzug der der einstweiligen Verfügung dienenden Handlung, das ist die Erzwingung von Geldstrafen und Haft, in dessen Sprengel vorzunehmen ist. Das trifft dann nicht zu, wenn die Gegnerin der gefährdeten Part... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Bestimmung eines örtlich zuständigen inländischen Gerichtes für die Volljährigkeitserklärung und Ehemündigkeitserklärung eines in Deutschland (Ostberlin) wohnenden österreichischen Staatsbürgers. Entscheidungstexte 1 Nd 17/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 1 Nd 17/61 1 Nd 23/61 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes für die Genehmigung der Verfügungen eines gesetzlichen Vertreters eines ausländischen, im Auslande wohnhaften Mündels über das im Inland befindliche Sparguthaben. Entscheidungstexte 1 Nd 120/60 Entscheidungstext OGH 23.11.1960 1 Nd 120/60 European Case Law Identi... mehr lesen...