Entscheidungsgründe: Am 27. Oktober 1979 verstarb der damals in Wiener Neustadt wohnhaft gewesene italienische Staatsangehörige Marius N***. Er hinterließ 4 Söhne, nämlich 1.) Dr. Heinrich N***, 2.) Dr. Wilhelm N***, 3.) Dr. Friedrich N*** und 4.) Dr. Oskar N*** (= Drittbeklagter). In einem Testament vom 12.Jänner 1978 errichtet in Wiener Neustadt, fremdhändig geschrieben, eigenhändig gefertigt vom Erblasser Marius N*** und drei Zeugen, setzte Marius N*** drei seiner vier Söhne, n... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die für das streitige Verfahren entwickelten Grundsätze der inländischen Jurisdiktion gelten auch für das Verfahren außer Streitsachen. Entscheidungstexte 1 Ob 662/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 662/86 Veröff: NZ 1988,41 = IPRE 2/209 = EvBl 1987/25 S 116 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners; sie hat mit dem Schweizer Staatsangehörigen Gabriel B*** am 24.9.l971 in Fribourg (Schweiz) die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt der Eheschließung waren sowohl sie als auch der Antragsgegner norwegische Staatsangehörige; ob die Antragstellerin durch die Eheschließung (auch) die Schweizer Staatsangehörigkeit erwarb, steht nicht fest. Weder sie noch der Antragsgegner besaß je die österreichische Staatsbürgersc... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §387EuGVÜ Art31JN §28
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist, daß sie auch im Inland vollzogen werden kann. Der Vollzug inländischer einstweiliger Verfügungen im Ausland ist grundsätzlich - vorbehaltlich multilateraler oder bilateraler Verträge - unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 7 ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (kurz Antragstellerin genannt) begehrt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, daß der ersten Gegnerin der gefährdeten Partei (Erstantragsgegnerin) verboten werde, über Forderungen zu verfügen, die auf der zu ihren Gunsten von der C***-B*** ausgestellten Bankgarantie über 840.813 DM beruhen, insbesondere diese Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen bzw. diese Garantie abzuberufen, der zweiten Gegnerin der gefährdeten Partei (ku... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Auch für die bei Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bereits vorausgesetzte inländische Jurisdiktion gilt die Grundregel, daß der Kläger dem Beklagten an dessen (Wohnsitz) Sitz zu folgen habe. Das Prozeßkostenargument stellt sich bei Distanzprozessen für beide Parteien jeweils mit umgekehrten Vorzeichen und geht zu Lasten des Klägers. Entscheidungstexte 6 Nd 507/... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die erheblichen örtlichen Anknüpfungspunkte dürfen zur Abgrenzung der inländischen Jurisdiktion nur insoweit herangezogen werden, als nicht bloß eine mehr oder minder gewichtige Zweckmäßigkeit für die Beachtlichkeit der in Betracht zu ziehenden örtlichen Beziehung spricht, sondern im Interesse sowohl beider Streitteile als auch der Behördenfunktion die Berücksichtigung der örtlichen Beziehung sachlich geboten erscheint.... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Ansprüche gegen einen ausländischen Warenhersteller aus seiner sogenannten Produkthaftung sind verfahrensrechtlich nicht besonders geregelt. Entscheidungstexte 6 Nd 507/86 Entscheidungstext OGH 01.07.1986 6 Nd 507/86 Veröff: RdW 1986,308 = PH 1988,29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Schwächere Inlandsbeziehungen reichen zur
Begründung: der inländischen Jurisdiktion nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 28 Abs 1 Z 2 JN hin (hier: der im Inland eingetretene Schadenserfolg). Entscheidungstexte 6 Nd 507/86 Entscheidungstext OGH 01.07.1986 6 Nd 507/86 Veröff: RdW 1986,308 = PH 1988,29 4... mehr lesen...
Begründung: Die mj.Sarah M*** ist das uneheliche Kind der Hata M***. Beide sind jugoslawische Staatsangehörige und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Am 19.2.1986 brachte die Mutter als Vertreterin des Kindes zur AZ 6 C 41/86 des Bezirksgerichtes Feldkirch eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den ebenfalls jugoslawischen Staatsangehörigen Jure M*** ein. Gleichzeitig beantragte sie, für die Klägerin einen "Kollisionskurator" zu be... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei hat ihren Sitz in Wien, die zweitklagende Partei in Montreal, Canada. Die klagenden Parteien begehren, die erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien "zur ungeteilten Hand" schuldig zu erkennen, die Herstellung, Herausgabe, den Vertrieb und Verkauf sowie die Vergabe von Lizenzen von bzw. an den näher bezeichneten Werken, insbesondere von bzw. an dem Werk der Literatur mit dem Titel "Who's Who in Italy" zu unterlassen, die Vernichtung aller Vervie... mehr lesen...
Norm: JN §28WG Art98
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit der Durchsetzung von Wechselansprüchen vor einem ausländischen Gericht, ohne daß es einer Kraftloserklärung bedarf (hier Maryland / USA) und ist die Durchsetzung des Wechselanspruches vor einem ausländischen Gericht nicht unzumutbar oder unmöglich, dann ist kein Rechtsschutzbedürfnis des Wechselgläubigers an einer die Durchsetzung der Wechselansprüche vorbereitenden Maßnahme, nämlich des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 2 Nc 207/79 des Bezirksgerichtes Fünfhaus wurde von der Nebenintervenientin ein Betrag von 722.545,34 S als Kaufpreis für Textilien aus zwei Aufträgen gemäß § 1425 ABGB hinterlegt, und zwar zugunsten beider Streitteile bei Ausfolgung nur über gerichtliches Urteil oder Zustimmungserklärung beider Teile. Um die Frage, wem diese Kaufpreisforderungen zustehen, geht es im vorliegenden Rechtsstreit, wobei die Klägerin und der Beklagte – letzterer mit verbundener W... mehr lesen...
Norm: Haager Minderjährigenschutzabk Art1JN §28JN §29
Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob nach den Bestimmungen des Minderjährigenschutzabk die inländische Gerichtsbarkeit zu bejahen ist, kann nach Ansicht des erkennenden Senates allerdings nur der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz sein (so auch 5 Ob 742/78). Die Beseitigung einer rite zum Vorteil eines Kindes getroffenen Schutzmaßnahmen wegen nachträgl... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.4.1974 geborene Sonja A ist österreichische und deutsche Staatsangehörige. Sie entstammt der Ehe des in Österreich wohnhaften österreichischen Staatsangehörigen Erich A mit der in der BRD wohnhaften deutschen Staatsangehörigen Rosina B. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Traunstein vom 19.7.1976, 3 R 1502/76, geschieden. Mit Beschluß des Amtsgerichtes Laufen vom 16.11.1976 wurde die elterliche Gewalt über das Kind zunächst der Mutter übertra... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Voraussetzung einer Ordination ist inländische Gerichtsbarkeit, die bei ausreichender Inlandsbeziehung gegeben sein kann. Entscheidungstexte 1 Nd 502/85 Entscheidungstext OGH 26.06.1985 1 Nd 502/85 Veröff: JBl 1986,191 (zustimmend Pfersmann) = SZ 58/109 6 Nd 509/85 Entscheidungstext OGH 28.11.1985 6 Nd 509/85 ... mehr lesen...
Norm: EO §79JN §28Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art1Vollstreckungsvertrag Österreich - Großbritannien Art2
Rechtssatz: Urteile eines "unteren" britischen Gerichtes sind in Österreich nicht vollstreckbar; bei gegebener inländischer Gerichtsbarkeit kann daher ein inländisches Gericht ordiniert werden, will dem Kläger die Rechtsverfolgung in Großbritannien nicht zumutbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42 Abs1 Ab
Rechtssatz: Der Wegfall jedes Prozesshindernisses bis zur Entscheidung über die entsprechende Prozessvoraussetzung ist beachtlich, wenn der Zweck des Prozesshindernisses nicht gerade im Ausschluss einer vorzeitigen gerichtlichen Anspruchsverfolgung zu erblicken ist. Ob die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist oder ihr Mangel ein Prozesshindernis bildet, ist nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, wie... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 10. 5. 1983, S 6/83, wurde über das Vermögen der Firma N GesmbH der Konkurs eröffnet. Mit der vorliegenden, auf die Zuständigkeitsbestimmung des § 43 Abs. 5 KO gestützten Klage ficht der Masseverwalter eine Zahlung der Gemeinschuldnerin an die beklagte Partei vom 26. 1. 1983 in der Höhe von 20 000 S an. Die beklagte Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, habe diese Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit entgegengenommen und... mehr lesen...
Norm: JN §28Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art2
Rechtssatz: Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen vom 16.12.1960, BGBl 1962/125 enthält, wie die meisten Anerkennungsverträge und Vollstreckungsverträge, nur Beurteilungsregeln, aber keine Befolgungsregeln. Aus ihm sind daher keine Regeln zu gewinnen, die eine internationale... mehr lesen...
Norm: JN §28KO §43 Abs5
Rechtssatz: Die Anordnung des § 43 Abs 5 KO hat den Sinn, während eines inländischen Konkursverfahrens Anfechtungsprozesse zu beschleunigen und eine einheitliche Beurteilung des Zeitpunktes des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit zu ermöglichen; sie begründet auch die österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 641/84 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten, einer Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, die Bezahlung eines Betrags von 307.316,81 sfr sA für Warenlieferungen. Die Zuständigkeit des Erstgerichts stützt sie darauf, gleichzeitig mit der Lieferung seien Faktum mit dem Vermerk „zahlbar und klagbar in Wien“ unbeanstandet angenommen worden. Wien sei auch als Erfüllungs- und Gerichtsort vereinbart worden. Die beklagte Partei wendete Mangel der inländischen Gericht... mehr lesen...
Norm: JN §1 AJN §28JN §93
Rechtssatz: Der Umstand, dass einer der belangten (materiellen) Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand bei einem ausländischem Gericht hat, schließt den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 615/83 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 615/83 Veröff: EvBl 1984/55 S 218 = SZ 56/162 ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §93
Rechtssatz: Der Ansicht, die Einbringung einer gemeinsamen Klage gegen Streitgenossen nach § 93 Abs 1 JN sei ein rein faktischer Akt, der für sich allein eine ausreichende Inlandsbeziehung nicht herstellen könne (Bajons, ZfRV 1972,113), kann sich der OGH nicht anschließen. Entscheidungstexte 5 Ob 615/83 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 5 Ob 615/83 Veröff: ... mehr lesen...
Mit der am 2. 9. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der drei Beklagten zur ungeteilten Hand, ihr den Betrag von 24 173.75 S sA zu zahlen. Die Beklagten hätten bei ihr als Vorstandsmitglieder der mittlerweile im Konkurs befindlichen inländischen E AG Waren im Wert von 24 173.75 S bestellt und von ihr auch geliefert erhalten. Eine Bezahlung sei jedoch nicht erfolgt. Die Beklagten hätten die Waren bestellt, obwohl ihnen bekannt gewesen sei, da... mehr lesen...
Norm: JN §28JN idF ZVN 1983 §110PStG §31
Rechtssatz: § 110 JN idF der ZVN 1983 hat an der bisherigen Rechtslage nicht geändert, daß für eine bloße Entscheidung nach § 31 PStG als Anknüpfungsgrund für die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) die Eintragung der Geburt in einem inländischen Geburtenbuch genügt. Entscheidungstexte 3 Nd 515/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: CMR Art31JN §28HGB §439a Abs1
Rechtssatz: Begehrt die klagende Partei Frachtkosten für Warentransporte von Deutschland nach Österreich unter Berufung auf Art 31 CMR sind die Voraussetzungen für eine Ordination gegeben. Entscheidungstexte 7 Nd 511/83 Entscheidungstext OGH 13.07.1983 7 Nd 511/83 4 Nd 504/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: IPRG §49JN §28
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 49 IPRG ergibt sich nur, welches Recht im Fall einer gewillkürten Stellvertretung im Verhältnis des Geschäftsherrn und des Stellvertreters zum Dritten (also im Außenverhältnis) anzuwenden ist. Diese Frage ist aber bei Beurteilung der Zuständigkeit österreichischer Gerichte ohne weitere Bedeutung. Daß eine Rechtssache eine Beziehung (auch) zum Inland hat, rechtfertigt für sich allein no... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1JN §28
Rechtssatz: Das IPRG enthält keine Regelung des internationalen Verfahrensrechtes, also der Frage der Zuständigkeit österreichischer Gerichte zur Entscheidung über Rechtsfälle ausländischen Charakters und der Frage der Anerkennung und allenfalls Vollstreckung ausländischer Entscheidungen sondern ausschließlich Bestimmungen darüber enthält, nach welcher Rechtsordnung Sachverhalte mit Auslandsberührung in privatrechtliche... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter Zahnbehandlungsarbeiten zu bezahlen, die Erstbeklagte 112 679.50 S samt Anhang, die Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand mit der Erstbeklagten 41 254 S samt Anhang. Der Kläger behauptete das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 88 Abs 1 JN. Die Beklagten beantragten, die Klage zurückzuweisen, in eventu das Klagebegehren abzuweisen. Sie führten "zu der anlä... mehr lesen...