Norm
JN §28Rechtssatz
Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes für die Genehmigung der Verfügungen eines gesetzlichen Vertreters eines ausländischen, im Auslande wohnhaften Mündels über das im Inland befindliche Sparguthaben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0046423Dokumentnummer
JJR_19601123_OGH0002_0010ND00120_6000000_001