Entscheidungsgründe: Die Klägerin stützt ihr Begehren auf Zahlung von S 30.000 auf die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes und führt hiezu folgendes aus: Sie sei in der Zeit vom 8. Juni 1955 bis 12. Oktober 1955 als Krankenpflegerin in der chirurgischen Abteilung des der Wiener Gebietskrankenkasse gehörenden Hanusch-Krankenhauses beschäftigt gewesen. Zu ihren Dienstobliegenheiten habe es auch gehört, Patientinnen zum und vom Operationssaal zu bringen. Im Allgemeinen seien dazu sog... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §582
Rechtssatz: Wenn kein inländisches Gericht für den Rechtsstreit in erster Instanz zuständig wäre, kann der OGH kein Gericht bestimmen, das für die Bestellung eines Schiedsrichters als örtlich zuständig zu gelten hat. Entscheidungstexte 1 Nd 52/59 Entscheidungstext OGH 10.07.1959 1 Nd 52/59 Veröff: EvBl 1959/300 S 520 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1AHG §9EGZPO ArtIJN §1JN §1JN §28
Rechtssatz: Die österreichische Gerichtsbarkeit ist auch für Amtspflichtverletzungen im Ausland (durch Organe des auswärtigen Dienstes) gegeben. In diesem Fall bestimmt der OGH ein örtlich zuständiges Gericht. Bei Amtshandlungen, die vom Ermessen abhängen, wird nur für Ermessensmißbrauch gehaftet (ebenso 1 Ob 97/52). Entscheidungstexte 1 Ob 170/58 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §14 Abs1JN §28JN §42 Ac
Rechtssatz: Hat ein österreichisches Gericht rechtskräftig (wenn auch ohne vorherige Prüfung, ob das ausländische Gericht die Fürsorge übernimmt) ein Pflegschaftsverfahren über ein ausländisches Kind eröffnet, dann sind dadurch die Mängel des zugrundeliegenden Verfahrens saniert. Der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit kann daher im weiteren Verfahren nicht mehr aufgegriffen werden. ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag der in Wien wohnenden Antragstellerin, ein Gericht für die Bestellung von Schiedsrichtern auf Grund des mit der in Frankreich wohnenden Antragsgegnerin abgeschlossenen Schiedsvertrages zu bestimmen, abgelehnt. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Mit Schlußbrief vom 26. März 1953 hat die Antragstellerin mit der Antragsgegnerin einen Vertrag über die Lieferung von 15 Waggons Schnittholz abgeschlossen. Über die Unter... mehr lesen...
Norm: JN §28TEG §12 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Antragstellerin (eine Volksdeutsche aus Jugoslawien) nur deshalb die Todeserklärung ihres Gatten beantragt, um nach Deutschland abwandern und die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen zu können, liegen die Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes im Inland nicht vor. Entscheidungstexte 2 Nd 222/55 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §101
Rechtssatz: Für Klagen gegen französische Staatsangehörige ist ein Gerichtsstand bei dem für den Wohnsitz des Klägers zuständigen Gericht begründet. Entscheidungstexte 1 Nd 250/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 1 Nd 250/55 Veröff: SZ 28/180 = ZfRV 1960,40 (mit Besprechung von Schima) European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1ABGB §365JN §28JN §75JN §109JN §112
Rechtssatz: Zur Kuratorbestellung für das im Inland gelegene Vermögen einer ausländischen, verstaatlichten Aktiengesellschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 40/55 Entscheidungstext OGH 02.03.1955 7 Ob 40/55 Veröff: JBl 1955,307 2 Ob 709/59 Entscheidungstext OGH 20.05.1960 2 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrem geänderten Klagebegehren die Feststellung, daß die Beklagte bezüglich der in der Klage aufgezählten österreichischen Marken nicht rechtmäßige Inhaberin des markenberechtigten Unternehmens der Firma K. L. & C. H. in B. sei und die Beklagte schuldig sei, den beim österreichischen Patentamt von ihr gemäß § 6 MarkenÜG. gestellten Antrag auf Eintragung der in der Klage aufgezählten Marken in das Markenregister zurückzuziehen. Die örtliche Zuständigkeit de... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §112
Rechtssatz: Die Zuständigkeit zur Bestellung eines Kurators für einzelne Geschäfte richtet sich nach § 112 JN. Entscheidungstexte 2 Nd 375/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 2 Nd 375/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0046305 Dokumentnummer JJR_19541110_OGH... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Vor der Erledigung eines Antrages nach § 28 JN haben die Untergerichte über die Unzuständigkeitseinreden zu erkennen. Entscheidungstexte 1 Nd 99/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Nd 99/54 4 Nd 509/83 Entscheidungstext OGH 24.08.1983 4 Nd 509/83 Auch 7 Nd 512/96 ... mehr lesen...
Norm: JN §28TEG §12
Rechtssatz: Für den Antrag einer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzenden Ehefrau auf Todeserklärung ihres staatenlosen (sudetendeutschen) Ehemannes zum Zwecke der Eheschließung mit einem Österreicher ist mangels eines vorherigen Wohnsitzes oder Vermögens des Verschollenen in Österreich die inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben. Die neu abzuschließende Ehe ist nicht als Rechtsverhältnis im Sinne des § 12 TEG aufzufass... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17 Abs3JN §28TEG 1950 §12 Abs2
Rechtssatz: Keine Ordination eines Gerichtes zur Durchführung des Todeserklärungsverfahrens eines in der Tschechoslowakei verstorbenen Ausländers ohne Vermögen, Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland. Entscheidungstexte 1 Nd 307/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Nd 307/52 European Case L... mehr lesen...
Die Staatsanwaltschaft Salzburg beantragt die Einleitung des Verfahrens zur Beweisführung des Todes des am 14. September 1944 gefallenen Rudolf S. Nach der Aktenlage war Rudolf S. zuletzt in Brünn wohnhaft und deutscher Staatsbürger, besaß jedenfalls nicht die österreichische Staatsbürgerschaft und war auch zuletzt nicht im Inlande wohnhaft. Der Oberste Gerichtshof lehnte die Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes nach § 28 JN. ab. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Die am 13. Dezember 1942 in NÖ. geborene Eva K. war zuerst als eheliches Kind des Franz und der Theresia S. in das Geburtenbuch des Standesamtes W. eingetragen worden; nachdem Franz S. mit Erfolg die eheliche Geburt des Kindes bestritten hatte, wurde die Eintragung in der Matrik berichtigt. In der Folge wurde die Ehe der Kindesmutter mit Franz S. geschieden und von ihr eine neue Ehe mit Anton K. geschlossen. K., der ebenso wie Franz S. tschechoslowakischer Staatsbürger ist und mit der... mehr lesen...
Norm: JN §28PStG §31 Abs1PStG §47
Rechtssatz: Der Ausdruck "Vormundschaftsgericht" im § 31 Abs 1 PStG bezeichnet nicht notwendig ein Gericht, bei dem eine Vormundschaft geführt wird, sondern auch ein Pflegschaftsgericht. Da die Berichtigung der inländischen Standesregister stets Sache eines österreichischen Gerichtes ist, ist nach § 28 JN vorzugehen, wenn ein Kind, dessen Geburt in einem inländischen Geburtenbuch eingetragen wurde, seinen Wohns... mehr lesen...
Johann B. und Katharina B. haben am 24. März 1940 vor dem Standesamt B. die Ehe geschlossen, welche derzeit noch aufrecht besteht. Die Ehegatten, die früher die jugoslawische Staatsbürgerschaft besaßen, waren Volksdeutsche. Johann B. wurde im Jahre 1942 zur deutschen Wehrmacht eingezogen und war zuletzt anläßlich eines Urlaubes im Juli 1944 mit seiner Gattin beisammen. Seit dieser Zeit fehlt von ihm jede Nachricht und gilt er als vermißt. Nach Mitteilung dritter Personen soll Johann B... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §94.DVEheG §17JN §28JN §100
Rechtssatz: Für die Bestreitung der Ehelichkeit eines staatenlosen Kindes staatenloser Eltern ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben und der Gerichtsstand des § 100 JN anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 698/50 Entscheidungstext OGH 13.12.1950 1 Ob 698/50 Veröff: SZ 23/377 European ... mehr lesen...
Die Streitparteien haben am 4. Oktober 1931 in der Pfarrkirche in M. (Italien) nach röm.-kath. Ritus geheiratet. Die Ehe wurde in den standesamtlichen Registern des Standesamtes der Gemeinde Montebelluna sub N 69 II Serie A/1931 eingetragen. Beide Streitteile sind italienische Staatsbürger; angeblich wohnt der Beklagte in Spital am Semmering. Klägerin begehrt beim Bezirksgericht Mürzzuschlag mit der Behauptung, sie sei im Zeitpunkt der Eheschließung geisteskrank gewesen, die Feststell... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §76 IIA2JN §104 A
Rechtssatz: Der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit kann niemals durch Prorogation beseitigt werden. Zu den Begriffen inländische Jurisdiktion und inländische Gerichtsbarkeit, insbesondere zur Frage der inländischen Gerichtsbarkeit in Ehesachen. (Unzulässigkeit der Nichtigerklärung der Transkription einer italienischen Ehe). Entscheidungstexte 1 Ob 579/... mehr lesen...
Das Kreisgericht in Steyr wies das Gesuch des staatenlosen, im Sprengel des Kreisgerichtes Steyr wohnenden Theresia M. auf Einleitung des Verfahrens zur Beweisführung des Todes ihres staatenlosen Ehegatten ab, weil ein inländisches Gericht gemäß § 12 VerschollenheitsG. zur Einleitung dieses Verfahren nicht zuständig sei. Das Oberlandesgericht Linz hob diesen Beschluß auf und trug dem Kreisgerichte Steyr auf, den Akt gemäß § 28 JN. dem Obersten Gerichtshofe zur Bestimmung des örtlich... mehr lesen...
Norm: JN §28VerschollenheitsG allg
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit ist für die Todeserklärung eines Staatenlosen, der nicht zuletzt seinen Aufenthalt im Inlande gehabt hat, nicht begründet. Wenn der Ehemann Ausländer oder Staatenloser ohne Aufenthalt im Inland gewesen ist, kann seine Ehe nicht als Rechtsverhältnis angesehen werden, das nach inländischem Recht zu beurteilen ist. Die Vorschrift des § 12 VerschollenheitsG stellt ein Pr... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Wenn der GH 1.Instanz in einem zur inländischen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren wegen Prüfung der Gültigkeit einer Ehe seine Zuständigkeit weder nach § 76 JN noch auch nach § 100 JN gegeben findet, hat er von Amts wegen den Antrag nach § 28 JN zu stellen. Entscheidungstexte 1 Ob 792/31 Entscheidungstext OGH 18.09.1931 1 Ob 792/31 Veröff: SZ 13/180 ... mehr lesen...