Norm
ABGB §161Rechtssatz
Keine Ordination eines Gerichtes zur Feststellung der Legitimierung eines außerehelichen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen durch nachfolgende Ehe, wenn der Vater österreichischer Staatsbürger ist und im Inland seinen Wohnsitz hat; zuständig ist das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Vaters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048196Dokumentnummer
JJR_19671012_OGH0002_0020ND00008_6700000_002