Begründung: Der Kläger beabsichtigt, die beklagte Partei bei einem in Österreich gelegenen Bezirksgericht auf Schadenersatz zu belangen, weil ihm in der Nacht vom 23. 5. auf den 24. 5. 1990 anlässlich eines Urlaubs in C***** (Türkei) zunächst die Schlüssel zu seinem Appartement und dann noch die Brieftasche aus dem Zimmersafe gestohlen worden seien. Die Deponierung der Wertsachen im Zimmersafe sei auf Anraten von Angestellten der beklagten Partei erfolgt. Die entsprechende Mahnklage... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Ist nach der Aktenlage zwar die inländische Exekutionsgerichtsbarkeit gegeben, fehlt aber eine
Norm: für die örtliche Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes, ist ein inländisches Gericht zu ordinieren. (3 Nd 4/89; 3 Nd 3/90). Entscheidungstexte 3 Nd 2/91 Entscheidungstext OGH 03.06.1991 3 Nd 2/91 3 Nc 104/02b ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Unfallchirurg, begehrt von der Beklagten, die ihren Wohnsitz in Italien hat, für ärztliche Behandlung am 18. August 1989 ein Honorar von S 4.180. Erfüllungsort sei St.Anton am Arlberg gewesen. Im Hinblick darauf sei die inländische Gerichtsbarkeit gegeben. Eine Verfolgung der Forderung im Ausland sei wegen deren geringer Höhe und der unverhältnismäßig hohen Kosten der Betreibung unzumutbar. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 28 Abs 1 J... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §96
Rechtssatz: Die Deviseninländereigenschaft des Klägers und die devisenbehördliche Bewilligung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Rechtsgeschäfte durch die Österreichische Nationalbank stellen im Zusammenhang mit dem Gerichtsstand der Widerklage eine ausreichende Inlandsbeziehung dar, sodaß die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist. Entscheidungstexte 2 Ob 521/91... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §96
Rechtssatz: Der Gerichtsstand der Widerklage indiziert das Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit (so schon JBl 1989,58). Entscheidungstexte 2 Ob 521/91 Entscheidungstext OGH 26.04.1991 2 Ob 521/91 Veröff: ÖBA 1991,831 = JBl 1992,330 7 Ob 224/97k Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 224/97k Be... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Der inländische Wohnsitz des Klägers stellt für sich allein keine ausreichende Inlandsbeziehung her (SZ 62/101). Entscheidungstexte 2 Ob 521/91 Entscheidungstext OGH 26.04.1991 2 Ob 521/91 Veröff: ÖBA 1991,831 = JBl 1992,330 9 ObA 85/92 Entscheidungstext OGH 13.05.1992 9 ObA 85/92 Vgl auch;... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat dem Kläger am 2.4.1982 ein Darlehen in der Höhe von DM 20,500.000 und am 20.4.1983 ein weiteres in der Höhe von DM 1,500.000 eingeräumt. Mit diesen Geldbeträgen wollte der Kläger die Liegenschaft "Klinikum H*****" (Objekt ***** München) erwerben und in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum aufteilen und verkaufen. Zur Besicherung wurden eingetragene erstrangige Grundschulden in der Bundesrepublik Deutschland abgetreten, hinsichtlich des Darlehens über DM 1,... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei will zur Hereinbringung von 17.414.-- S Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung führen, die der verpflichteten Partei, welche ihren Sitz in der Schweiz hat, gegen eine inländische Bank zusteht, und beantragt gemäß § 28 JN ein Exekutionsgericht zu bestimmen. Rechtliche Beurteilung Der Antrag ist unberechtigt, weil die örtliche Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes gegeben ist (EvBl 1981/60). Gemäß § 18... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei will zur Hereinbringung von 53.016,20 S Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung führen, die der verpflichteten Partei, welche ihren Sitz in der Schweiz hat, gegen eine inländische Bank zusteht, und beantragt, gemäß § 28 JN ein Exekutionsgericht zu bestimmen. Rechtliche Beurteilung Der Antrag ist unberechtigt, weil die örtliche Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes gegeben ist (EvBl 1981/60). Gemäß § 1... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Kapitalgesellschaften mit dem Sitz in Italien; sie erzeugen und vertreiben Möbel, insbesondere Sessel, Lehnstühle, Liegen und Tische, unter der Bezeichnung "Le Corbusier". Die Beklagte hat in Österreich weder eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz noch einen Handelsvertreter; dennoch beziehen einige österreichische Möbelhändler ihre Produkte und bieten sie im Inland zum Verkauf an. Die Geschäfte werden dabei regelmäßig so abgewickelt, daß die Bekla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem ihrem beim Bezirksgericht für ZRS Graz zu Protokoll gegebenen Verfahrenshilfeantrag zugrundeliegenden Beweissicherungsantrag bezweckt die Antragstellerin die Vernehmung zweier in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Zeugen noch vor Einbringung einer (Amtshaftungs-)Klage gegen die R*** Ö*** und den Masseverwalter in ihrem seinerzeitigen Konkursverfahren. Das Bezirksgericht für ZRS Graz wies den (Beweissicherungs-... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Speditionsunternehmung beabsichtigt laut der vorgelegten Klageschrift gegenüber der erstbeklagten Partei mit Sitz in Nieuwerkerk Yssel, Niederlande, und der zweitbeklagten Partei in Immingham/South-Humberside, Großbritannien, ein Zahlungs- und Feststellungsbegehren (Gesamtstreitwert S 172.013,92) mit der
Begründung: zu erheben, sie habe durch die erstbeklagte Partei für einen Kunden, nämlich die Neusiedler Papierfabrik AG, einen Transportauftrag nach London... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.April 1950 geborene Kläger und die am 14.Dezember 1955 geborene Beklagte schlossen am 24.Juli 1976 als polnische Staatsbürger in Walbrzych, Polen, die beiderseits erste Ehe, der zwei Söhne entstammen. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in Polen. Der Kläger kam im November 1981 legal mit Visum nach Österreich und wurde am 23.November 1982 als Flüchtling iS der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Er lebt seither in Gleinstätten, Stei... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 23. Februar 1989 wurde der verpflichteten Partei mit dem Sitz im Fürstentum Liechtenstein verboten, durch Übersendung von ausgefüllten Erlagscheinen an Teilnehmer des österreichischen Fernschreibnetzes für Inserate zu werben, wenn nicht auf den Erlagscheinen in der Rubrik Zahlungszweck oder mit einem deutlichen, unmißverständlichen und unübersehbaren Hinweis in dieser Rubrik auf eine andere Stelle der Werbeausse... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. November 1987 geborene Stefanie R*** ist ein eheliches Kind des Günther und der Margret R***. Die Mutter ist österreichische Staatsangehörige, der Vater deutscher Staatsangehöriger. Das Kind besitzt sowohl die deutsche als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Eltern lebten mit dem Kind bis zu ihrer Ende November 1988 erfolgten Trennung in der in Ingolstadt in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Ehewohnung. Damals zog die Mutter aus dieser Eh... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beabsichtigt laut der ihrem Antrag beigeschlossenen Klagsschrift, gegenüber der Beklagten eine Forderung von S 23.626,40 sA geltend zu machen. Sie behauptet, die Beklagte schulde ihr diesen Betrag für Speditionsleistungen. Es habe sich um einen Transport von Großbritannien nach Klosterneuburg gehandelt. Bei dem zugrundeliegenden Vertrag handle es sich um eine Fixkostenspedition im Sinne des § 413 Abs. 1 HGB. Mit der Klage verbindet die klagende Part... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Gegnerin) die Einziehung der Bankgarantie der Wr.Neustädter Sparkasse (im folgenden nur Sparkasse) über DM 1,040.000 und der Sparkasse die Auszahlung des Garantiebetrages untersagt werde, im wesentlichen statt. Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung im Ausspruch über das Zahlungsverbot. ... mehr lesen...
Norm: CMR Art31JN §28Warschauer Luftverkehrsabk Art28
Rechtssatz: Die für Schadenersatzklagen gegen den Luftfrachtführer örtlich zuständigen Gerichte sind durch Art 28 Warschauer Abk bestimmt und zwar als Wahlgerichtsstände. Einer Ordination gemäß § 28 JN bedarf es nicht. Entscheidungstexte 8 Nd 505/89 Entscheidungstext OGH 24.08.1989 8 Nd 505/89 ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage der Klageschrift beantragt die klagende Partei die Bestimmung eines örtlich zuständigen inländischen Gerichtes gemäß § 28 JN und bringt hiezu vor: Die J.B.G. Modenvertriebsgesellschaft mbH Wien habe durch die beklagte Partei Waren aus Jordanien nach Wien transportieren und diesen Transport bei der klagenden Partei versichern lassen. Das Beförderungsgut sei teilweise in beschädigtem Zustand angekommen und die klagende Partei als Versicherer für diesen Scha... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter der mj.Iris S*** vom 2.Dezember 1988 über die Zuerkennung der elterlichen Rechte und über die Festsetzung des vom Vater dieses Kindes zu leistenden Unterhaltes, wurde das Pflegschaftsverfahren beim Bezirksgericht Mödling eingeleitet, das seine Zuständigkeit wirksam an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien übertrug (ON 4 und 5). Dieses Gericht sprach mit rechtskräftigem Beschluß vom 3.Mai 1989 (ON 17) seine örtliche Unzuständigkeit aus und überwies... mehr lesen...
Begründung: Die eheliche Mutter des am 17. Juni 1985 geborenen Minderjährigen beantragte, ihr seine Pflege und Erziehung durch einstweilige Verfügung zu übertragen und dem Vater vorläufig zu verbieten, ein Besuchsrecht auszuüben. Sie begründete ihren Antrag damit, dass beim Amtsgericht Lieblingen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen ihr und dem Vater des Minderjährigen ein Scheidungsverfahren anhängig sei. Dabei sei vereinbart worden, dass der Minderjährige nach dem Ostermonta... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten, die ihren Sitz in der BRD hat, zur Zahlung von S 37.900,--. Die Beklagte habe der Klägerin am 25. November 1988 den fernschriftlichen Auftrag erteilt, bei der Fa. E*** in St. Valentin (NÖ.) für einen Empfänger in Portugal eine Spritzgußmaschine zu übernehmen und nach Portugal zu transportieren. Der Transport sei schließlich nicht zustande gekommen, weil die Maschine nicht fertiggestellt werden konnte. Die Beklagte ha... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §104 A
Rechtssatz: Eine fehlende Inlandsbeziehung kann zwar nicht durch Parteiwillen ersetzt werden, ein geringerer Grad der Inlandsbeziehung kann aber durch entsprechenden Parteiwillen die ausreichende Intensität erlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 532/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 2 Ob 532/89 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsstreit machte die Klägerin (mit Sitz in München) das Entgelt aus der Erfüllung eines schriftlichen Auftrags des Beklagten (mit Wohnsitz in der Schweiz) zur Einschaltung eines Inserats in der Zeitschrift "Stern" geltend. Die Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg stützte die Klägerin auf die Vereinbarung des Gerichtsstands Salzburg. Das Erstgericht verfügte die Zustellung der Klage an den Beklagten, welcher die örtliche Unzuständigkeit einwe... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Ist kein Tatbestand eines gesetzlichen Gerichtsstandes erfüllt, so kann die inländische Gerichtsbarkeit bei ausschließlich vermögensrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten nur bei Vorliegen eines besonderen inländischen Rechtsschutzbedürfnisses bejaht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 636/88 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 5 Ob 636/88 Ve... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer 1983/1984 zwischen der Erstantragsgegnerin und der gefährdeten Partei getroffenen Vereinbarung lieferte die gefährdete Partei der Erstantragsgegnerin Motorersatzteile und erhielt dafür ein Entgelt von ca. 1,5 Mill.Dollar. Da ein Teil der gelieferten Ware nicht der getroffenen Vereinbarung entsprochen hatte, nahm die Erstantragsgegnerin eine ihr von der gefährdeten Partei gewährte Bankgarantie in Anspruch. Im Zusammenhang mit der Abrechnung der im Hinbli... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Nach der "Indikationentheorie" ist die inländische Gerichtsbarkeit zunächst indiziert, wenn ein gesetzlicher Tatbestand der örtlichen Zuständigkeit erfüllt ist; das erspart aber nicht die weitere Prüfung, ob die durch den vorliegenden Gerichtsstand repräsentierte Inlandsbeziehung auch insgesamt für die Bejahung des inländischen Justizbedürfnisses ausreicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit ist vor der Zuständigkeit zu prüfen (JBl 1988,387). Entscheidungstexte 9 ObA 132/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 132/89 Veröff: JBl 1990,396 (Pfersmann) = SZ 62/101 6 Ob 502/94 Entscheidungstext OGH 22.02.1994 6 Ob 502/94 Veröff: ZfRV 1994,166 ... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §577
Rechtssatz: Ordination des Entscheidungstexte 5 Nd 506/89 Entscheidungstext OGH 23.05.1989 5 Nd 506/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0045154 Dokumentnummer JJR_19890523_OGH0002_0050ND00506_8900000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.Juni 1969 geborene Klägerin ist die uneheliche Tochter der Tuula Kyllikki S***, geborene R***. Mutter und Kind sind finnische Staatsbürger. Der Beklagte ist Staatsbürger der BRD. Mit der am 7.November 1974 beim Erstgericht, in dessen Sprengel der Beklagte damals seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, eingebrachte Klage, begehrt die Klägerin einen monatlichen Unterhalt von zuletzt (nach mehrfacher Klagsausdehnung) FM 78.907,11 (unter Berücksichtigung... mehr lesen...