Norm: EO §18 Z4EO §355 VIaJN §28
Rechtssatz: Bei einer Exekution nach § 355 EO bestimmt sich das Exekutionsgericht nach dem Wohnsitz (Sitz) der verpflichteten Partei, weil dort die Exekutionsbewilligung zugestellt werden kann. Ist ein österreichisches Titelgericht vorhanden, fehlt aber ein Wohnsitz (Sitz) der verpflichteten Partei im Inland, ist von Amts wegen der Akt dem OGH vorzulegen, der gemäß § 28 JN ein Exekutionsgericht zu ordinieren hat... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §381 AJN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Inländische Gerichte können ohne Verletzung fremder Souveränität Handlungen und Unterlassungen, die im Ausland vorzunehmen bzw zu beachten sind, anordnen; darin liegt jedenfalls noch kein Akt der Zwangsvollstreckung. Entscheidungstexte 3 Ob 113/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 113/94 Veröff: SZ 68/81 ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Jeder Gläubiger, der einen im Inland vollstreckbaren Titel hat, kann verlangen, daß die österreichischen Vollstreckungsorgane tätig werden. Ihm kann nicht entgegengehalten werden, er könne in einem anderen Staat leichter, besser oder mit mehr Aussicht auf Erfolg vollstrecken. Entscheidungstexte 3 Ob 113/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 113/94 Ve... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §359EuGVÜ Art31JN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Die Territorialhoheit Österreichs umfaßt auch die Durchsetzung von Unterlassungsgeboten, die zum Schutz eines inländischen Rechtsgutes angeordnet wurden. Es ist daher zulässig, daß österreichische Gerichte eine Exekution nach § 355 EO bewilligen und Strafen nach § 359 EO verhängen, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz (Sitz) im Ausland hat, sofern das durchzusetzende Verh... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit im Sinne der internationalen Zuständigkeit ist eine selbständige allgemeine Prozessvoraussetzung; ihr Vorliegen ist ausschließlich nach dem innerstaatlichen Verfahrensrecht (zu dem freilich vor allem auch die aus völkerrechtlichen Verträgen in das innerstaatliche Recht aufgenommenen Normen zu zählen sind) zu beurteilen (EvBl 1993/93 = JBl 1993,666 (Pfersmann) = SZ 65/141). ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Aus dem Vorhandensein einer hinreichenden Nahebeziehung allein folgt indes noch nicht die inländische Gerichtsbarkeit. Für die Rechtsverfolgung im Inland muss darüber hinaus ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein. Entscheidungstexte 1 Nd 5/95 Entscheidungstext OGH 20.02.1995 1 Nd 5/95 2 Ob 32/08g En... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §88 Abs2 B
Rechtssatz: Die Lieferung von Waren durch einen österreichischen Exporteur in das Ausland stellt für sich allein noch keine ausreichende Inlandsbeziehung zur
Begründung: der inländischen Gerichtsbarkeit für die Kaufpreisklage des Exporteurs dar. Sie wird auch durch das Vorliegen eines Fakturengerichtsstandes nicht in ausreichender Weise verstärkt, weil das Vorliegen bloß rein formaler Voraussetzungen (bestimmte Urkunden... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §87a
Rechtssatz: Die Lieferung von Waren durch einen österreichischen Exporteur in das Ausland stellt für sich allein noch keine ausreichende Inlandsbeziehung zur
Begründung: der inländischen Gerichtsbarkeit für die Kaufpreisklage des Exporteurs dar. Sie wird auch durch das Vorliegen des Gerichtsstandes nach § 87 a JN nicht in ausreichender Weise verstärkt, weil das Vorliegen der weiteren rein formalen Voraussetzung des urkundlich... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs2JN §28JN §42 Aa
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob österreichische Gerichte auch in Fällen, in denen der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich besitzt zur Erlassung einstweiliger Verfügungen zuständig sind, ist nur entscheidend, ob die Gefahr durch Maßnahmen im Inland gebannt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 554/94 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65JN §76a
Rechtssatz: Für einen Unterhaltsstreit zwischen einer in der Türkei lebenden Klägerin und ihrem seit vielen Jahren in Österreich lebenden, wohnenden und arbeitenden Ehemann, dem Beklagten, liegt mit dem von der Klägerin in Anspruch genommenen allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten gemäß § 65 JN ein in den österreichischen Verfahrensrechtsordnungen allgemein anerkannter tiefgreifender Anknüpfungspunkt an das Inland vor... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §42 Ae
Rechtssatz: Nach nunmehr ständiger Lehre und Rechtsprechung besteht die inländische Gerichtsbarkeit in Zivilsachen für alle Rechtssachen, die durch positiv - gesetzliche Anordnung, durch völkerrechtliche Regelungen oder zufolge eines durch die inländische Verfahrensordnungen anerkannten Anknüpfungspunkte an das Inland vor die österreichischen Gerichte verwiesen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §28
Rechtssatz: Eine ausreichende Inlandsbeziehung ist für den Schadenersatzanspruch eines österreichischen Hoteliers gegen ausländische Gäste aufgrund der Stornierung von Reservierungsverträgen im Hotel des Klägers in Österreich zu bejahen (so schon 6 Ob 557/91 = EvBl 1992/8 = JBl 1992,331). Entscheidungstexte 3 Ob 506/94 Entscheidungstext OGH 09.03.1994 3 Ob 506/94 ... mehr lesen...