Norm
Haager Unterhaltsstatutabk Art1Rechtssatz
Wenn die Frage der Vaterschaft als Vorfrage für die Entscheidung über den Unterhalt zu klären ist, ist hiebei ebenfalls das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0046189Dokumentnummer
JJR_19650208_OGH0002_0070OB00027_6500000_001