RS OGH 1985/11/28 6Nd509/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1985
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Norm

JN §28
WG Art98

Rechtssatz

Besteht die Möglichkeit der Durchsetzung von Wechselansprüchen vor einem ausländischen Gericht, ohne daß es einer Kraftloserklärung bedarf (hier Maryland / USA) und ist die Durchsetzung des Wechselanspruches vor einem ausländischen Gericht nicht unzumutbar oder unmöglich, dann ist kein Rechtsschutzbedürfnis des Wechselgläubigers an einer die Durchsetzung der Wechselansprüche vorbereitenden Maßnahme, nämlich des Aufgebotsverfahrens und der Kraftloserklärung des Wechsels gegeben.

Entscheidungstexte

  • 6 Nd 509/85
    Entscheidungstext OGH 28.11.1985 6 Nd 509/85
    Veröff: SZ 58/194

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0046187

Dokumentnummer

JJR_19851128_OGH0002_0060ND00509_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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