Norm
AußStrG §9 A1Rechtssatz
Eine rechtswirksame Zuständigkeitsübertragung nach § 111 Abs 3 JN liegt solange nicht vor, als der OGH keine Genehmigung erteilt hat. Ein bloß vom Erstgericht gefaßter Übertragungsbeschluß ist nicht rechtswirksam und demnach durch ein Rechtsmittel nicht anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006198Dokumentnummer
JJR_19751030_OGH0002_0020OB00206_7500000_001