Im Geltungsbereich des HGG 1992 bestehen keine Beweisregeln und keine Beweismitteleinschränkungen. Es kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht nach außen zum Ausdruck kommen, keinen eindeutigen und klaren Inhalt haben oder einem Fremdvergleich nicht standhalten würden (Hinweis E 24.3.1999, 98/11/0133).