RS VwGH Erkenntnis 1999/03/24 98/11/0193

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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Rechtssatz

Im Geltungsbereich des HGG 1992 bestehen keine Beweisregeln und keine Beweismitteleinschränkungen. Es kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht nach außen zum Ausdruck kommen, keinen eindeutigen und klaren Inhalt haben oder einem Fremdvergleich nicht standhalten würden (Hinweis E 24.3.1999, 98/11/0133).

Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1
Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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