RS Vwgh 1998/5/19 97/11/0081

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Veröffentlicht am 19.05.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
43/02 Leistungsrecht

Norm

ABGB §1092;
ABGB §883;
HGG 1992 §33 Abs1;

Rechtssatz

Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als Mieter der gegenständlichen Wohnung getätigt wurden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110081.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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