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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1092;Rechtssatz
Zwar kann ein Bestandverhältnis auch mündlich abgeschlossen werden, doch müssen für dessen behauptetes Vorliegen Nachweise erbracht werden (zB Zahlungsbelege, aus denen sich ergibt, daß die Zahlungen vom WehrPfl als Mieter der gegenständlichen Wohnung getätigt wurden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110081.X01Im RIS seit
20.11.2000