RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0133

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/24 98/11/0193 1

Stammrechtssatz

Im Geltungsbereich des HGG 1992 bestehen keine Beweisregeln und keine Beweismitteleinschränkungen. Es kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung von Bedeutung sein, wenn Verträge zwischen nahen Angehörigen nicht nach außen zum Ausdruck kommen, keinen eindeutigen und klaren Inhalt haben oder einem Fremdvergleich nicht standhalten würden (Hinweis E 24.3.1999, 98/11/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110133.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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