RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0067

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Veröffentlicht am 24.03.1999
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Index

43/02 Leistungsrecht
44 Zivildienst

Norm

HGG 1992 §33 Abs1;
HGG 1992 §33 Abs2;
HGG 1992 §33 Abs3;
ZDG 1986 §34;

Rechtssatz

Für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe kommt es nicht auf den Rechtsgrund für die Benützung der Wohnung an, sondern allein darauf, ob und wie lange dem WehrPfl während des Präsenzdienstes Kosten (iSd § 33 Abs 3 HGG 1992) für die Beibehaltung einer eigenen Wohnung (iSd § 33 Abs 2 HGG 1992) entstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110067.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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