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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1;Rechtssatz
Für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe kommt es nicht auf den Rechtsgrund für die Benützung der Wohnung an, sondern allein darauf, ob und wie lange dem WehrPfl während des Präsenzdienstes Kosten (iSd § 33 Abs 3 HGG 1992) für die Beibehaltung einer eigenen Wohnung (iSd § 33 Abs 2 HGG 1992) entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110067.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.10.2009