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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §974;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Prekariumsnehmer mangels Bindung des Eigentümers für die Zukunft keine rechtlich gesicherte Position (wie zB ein Mieter) hat, steht dem Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe nach § 33 HGG 1992 nicht entgegen. Die Beendigung des Prekariums vor Beendigung des Präsenzdienstes hat lediglich zur Folge, dass nur für die Dauer der Beibehaltung der eigenen Wohnung der Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe besteht. Das Gleiche gilt für jene Fälle, in denen von vornherein bloß ein befristeter Mietvertrag besteht (Hinweis E 25.6.1996, 94/11/0097) oder ein unbefristeter Mietvertrag vorzeitig während des Präsenzdienstes aufgelöst wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110067.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.10.2009