RS Vwgh 1998/11/10 98/11/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1998
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus dem Wort "nachweislich" im § 33 Abs 1 HGG 1992 ist nicht ableitbar, dass es bei der Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe gemäß dieser Bestimmung keines Ermittlungsverfahrens bedürfe bzw die Notwendigkeit eines solchen zum Ausschluss des Anspruches auf Wohnkostenbeihilfe führe.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110185.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten