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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
HGG 1992 §33 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Wort "nachweislich" im § 33 Abs 1 HGG 1992 ist nicht ableitbar, dass es bei der Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe gemäß dieser Bestimmung keines Ermittlungsverfahrens bedürfe bzw die Notwendigkeit eines solchen zum Ausschluss des Anspruches auf Wohnkostenbeihilfe führe.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110185.X02Im RIS seit
11.07.2001