Norm
EheG §83Rechtssatz
Durch Zuweisung einer billigeren Ersatzwohnung anstelle der Ehewohnung ist dieser Ehegatte benachteiligt. In diesem Fall entspricht die Aufteilung der ehelichen Geldersparnisse nach dem Verhältnis 1 : 1 daher nicht dem Gebot der Billigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0057444Dokumentnummer
JJR_19861211_OGH0002_0070OB00632_8600000_001