Norm: ABGB §1266JN §42 AcEheG §81
Rechtssatz: Hat das Prozessgericht zwar unrichtig, jedoch rechtskräftig die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs für Rückabwicklungsansprüche aus Ehepakten nach Ehescheidung verneint, ist darüber auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 82 Abs 1 Z 1 EheG im außerstreitigen Aufteilungsverfahren - jedoch materiell nach § 1266 ABGB - zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während aufrechter Ehe sind insoweit neutral, als sie weder sonst der Aufteilung unterliegende Sachen dem Aufteilungsverfahren entziehen, noch die Zuständigkeit des Außerstreitrichters für jene Sachen begründen, die aus einem der in § 82 Abs 1 Z 1 EheG genannten
Gründe: nicht der Aufteilung unterliegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß § 49 EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß Paragraph 49, EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Bis zum Jahr 1960 wa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte leben in aufrechter Ehe im Haus ***** in *****. Das Haus steht in ihrem gemeinsamen Eigentum. Von 1990 bis 1991 unterhielt der Beklagte Beziehungen zu Frau ***** und wohnte während dieser Zeit bei ihr. Damals wurde am 11. 2. 1991 vom Beklagten eine von der Klägerin vorbereitete Erklärung folgenden Inhalts unterfertigt: "Ich, Johann H*****, gestatte meiner Frau Hilda H*****, dass sie, solange ich bei Frau *****lebe, allein in unser... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des zuständigen Bezirksgerichts vom 7. Jänner 1998 wurde die 1985 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem überwiegenden Verschulden des dort klagenden und hier beklagten Mannes geschieden. Das über Berufung beider Parteien bestätigende und von der Frau nicht angefochtene Berufungsurteil wurde den Streitteilen am 9. September 1998 zugestellt. Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision des Mannes, der sich nur gegen die Verschuldensaufteilung... mehr lesen...
Begründung: Am 8. 6. 1998 beantragte das Finanzamt St. Pölten beim Erstgericht die Löschung der im Firmenbuch eingetragenen Ö***** GmbH gemäß § 2 ALöschG (statt dem seit 1. 7. 1999 die Bestimmungen der §§ 39 ff FBG idF BGBl I 74/1999 in Kraft stehen), weil die Gesellschaft nach der Aktenlage keine Tätigkeit mehr ausübe und über kein Vermögen verfüge. Am 8. 6. 1998 beantragte das Finanzamt St. Pölten beim Erstgericht die Löschung der im Firmenbuch eingetragenen Ö***** GmbH gemäß... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 27. September 1996 aus dem Verschulden der Antragstellerin als Beklagte im Scheidungsprozess - offenkundig auf Grundlage des § 49 EheG - geschieden. Das Urteil wurde den Parteien am 1. Oktober 1996 zugestellt. Die Antragstellerin hatte im Scheidungsprozess primär die Abweisung des Scheidungsbegehrens und hilfweise "die Feststellung des überwiegenden Mitverschuldens des Klägers" und nunmehrigen Antragsgegners beantragt und b... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 20. 9. 1991, rechtskräftig am 1. 5. 1992, geschieden. Die Antragstellerin beantragte am 17. 4. 1992 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dahingehend, dass die eheliche Wohnung im Haus S*****straße 75, *****, samt Einrichtung und Hausrat und allen darin befindlichen Fahrnissen ihr belassen werde, ihr weiters 10 Orientteppiche sowie das Silberbesteck für... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei begehrte von dieser gemäß § 394 EO den Ersatz seiner (infolge erfolgloser Versuche der Aufnahme von Krediten, Notarspesen anlässlich von Kreditaufnahmen, Spesen, Gebühren und Zinsen für Kredite etc entstandenen) mit S 873.521,84 bezifferten Schäden, die ihm durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung erwachsen seien. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung sei auf einer bestimmten Liegenschaft ein Belastungs- und Veräußerungsve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEO §393 Abs1EheG §81 ffEheG §95
Rechtssatz: Schon aus Gründen der Verfahrensökonomie besteht für den Außerstreitrichter kein Hindernis, im nachehelichen Aufteilungsverfahren einen nach Ablauf der Jahresfrist des § 95 EheG und somit verspätet gestellten Gegenantrag des Antragsgegners, der nur bereits zufolge Fristablaufs erloschene Ansprüche zum Gegenstand hat, sofort abzuweisen, mögen diese Ansprüche auch bei der späteren B... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 10. Juni 1996 mit mündlich verkündetem Scheidungsurteil eines Bezirksgerichts aus dem gleichteiligen Verschulden beider Teile nach Rechtsmittelverzicht beider Streitteile formell rechtskräftig geschieden. Mit Antrag vom 9. Juni 1997, somit fristgerecht, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, daß ihr ein Betrag von 1 Mio S sA als Anteil an den e... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1EheG §81
Rechtssatz: Da das Ergebnis einer Vermögensauseinandersetzung zwischen Miteigentümern ein ganz unterschiedliches sein kann, je nachdem, ob die Auseinandersetzung nach den Vorschriften des § 830 ABGB oder nach jenen der §§ 81 ff EheG vorzunehmen war, kann einer während eines Scheidungsverfahrens erhobenen Teilungsklage der Einwand des Nachteils entgegengehalten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235ABGB §830 B1ABGB §830 B5EheG §81
Rechtssatz: Wird die Ehe der Streitteile noch vor dem Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz über einen Anspruch hinsichtlich ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse rechtskräftig geschieden, ist die Rechtssache gemäß § 235 AußStrG in jeder Lage des Verfahrens - auch von Amts wegen - in das außerstreitige Verfahren zu überweisen. Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Bis zum Wegzug der Klägerin 1997 diente den Streitteilen eine Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ ***** KG K***** errichteten Wohnhaus als Ehewohnung. Diese Liegenschaft steht ebenso wie die weiteren Liegenschaften EZ ***** KG Ke***** sowie EZ ***** KG K***** im Hälfteeigentum der Streitteile. An der Liegenschaft EZ ***** KG K***** ist die Klägerin zu einem Drittel, der Beklagte zu zwei... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß den § 81 ff EheG anhängig. Die Antragstellerin begehrte unter anderem die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung in der Höhe von S 1,500.000,--. Mit den am 12. 3. 1999 beim Erstgericht eingelangten Schriftsätzen dehnte sie ihr Begehren hinsichtlich der Ausgleichszahlung um S 20,000.000,-- aus und beantragte zur Sicherung ihrer Aufteilungsansprüche eine ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1EheG §81EheG §82
Rechtssatz: 1. Die gesonderte Anfechtung verfahrensleitender Verfügungen im Verfahren außer Streitsachen ist (nur) in Fällen zu verneinen, in denen die gerichtliche Verfügung allein der Sammlung des Entscheidungsstoffes dient und nicht in Rechte Beteiligter eingreift. 2. Ein im nachehelicher Aufteilungsverfahren an den Antragsgegner gerichteter Auftrag, eine genaue Aufstellung der Ersparnisse zum Zeitpunkt d... mehr lesen...
Begründung: In einem seit 1998 beim Erstgericht anhängigen Verfahrens auf nacheheliche Vermögensaufteilung brachte die Antragstellerin vor, die Ersparnisse des Antragsgegners zum Scheidungszeitpunkt seien nicht genau bekannt. Sie beantragt, ihm aufzutragen, noch rechtzeitig vor der nächsten Verhandlung eine genaue Aufstellung über seine Ersparnisse zum Zeitpunkt der Ehescheidung "darzustellen", des weiteren eine Aufstellung - im Sinn des § 91 EheG - der seit 14. 10. 1992 bis zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung, an die sich das Rekursgericht gehalten hat, beginnt der Lauf der materiellrechtlichen Ausschlußfrist des § 95 EheG mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung über die Scheidung der Ehe und daher im Falle eines von beiden Teilen abgegebenen Rechtsmittelverzichtes schon zu diesem Zeitpunkt und nicht erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung (8 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Vermögens, wobei sie einen - im Antrag allerdings nicht bezifferten - Ausgleichsbetrag anstrebt. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner auf, eine Aufstellung über seine Ersparnisse sowie über die bis zur Scheidung vorgenommene Verringerung derselben vorzulegen. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Antragsgegners aus der Erwägung zurück, die bekämpfte prozeßleitende Verfügung greife in di... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien lebten in jahrelanger Lebensgemeinschaft und wohnten in einem Haus, das der Kläger am 18. 5. 1988 erworben hatte. Der Kaufpreis wurde dadurch aufgebracht, daß beide Parteien einen Kredit aufnahmen. Am 6.10. 1988 veräußerte der Kläger die angekaufte Liegenschaft mit einem Übergabsvertrag an die Beklagte. Gleichzeitig wurde vereinbart, daß für den Kläger und Übergeber ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht begründet wird. Im Sommer 1996 wurde die Leben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 55a EheG darf eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn die Ehegatten nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen Übereinstimmung herbeiführen. Die Vereinbarung muß sich insbesondere auf die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander (§ 98 ABGB, §§ 81 ff EheG) beziehen und dem Gericht entweder schriftlich vorgelegt oder vor Gericht geschlossen werden (§ 55... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 10. 1995 wurde die zwischen den Parteien im Jahre 1972 geschlossene Ehe geschieden; der Scheidungsausspruch erwuchs am 1. 12. 1995 in Rechtskraft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien ist seit 30. 6. 1988 aufgehoben. Die Ehewohnung befand sich in jenem Haus, in dem die Antragstellerin nach wie vor wohnt. Das Haus wurde von den Parteien während aufrechter Ehe (seit 1979) auf einer im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft errichtet. De... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin im Jahre 1973 geschlossene Ehe, der zwei 1976 bzw 1979 geborene Kinder entstammen, wurde im Jahre 1997 aus dem Verschulden beider Parteien (rechtskräftig) geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß das Verschulden des Antragstellers überwiege. Im Jahre 1979 verkaufte die Mutter des Antragstellers ihrem Sohn eine Liegenschaft in der Rudolfstraße, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Dorthin übersiedelten die Eheleu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Verfahrensbeteiligten wurde am 5. 3. 1997 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Zur Sicherung ihres gegen den Antragsgegner gerichteten Aufteilungsanspruches begehrt die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach dem Antragsgegner die Veräußerung und Belastung der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften EZ 120 GB V***** und EZ 314 GB L***** sowie seines Hälfteanteils an der Liegenschaft E... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. 10. 1952 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 18. 11. 1996 rechtskräftig geschieden. Bereits am 8. 1. 1993 ist der Antragsteller aus der häuslichen Gemeinschaft ausgezogen. Mit dem am 21. 7. 1997 eingebrachten Antrag stellte der Antragsteller das Begehren auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse „nach den Grundsätzen der Billigkeit“. In der Tagsatzung vom 1. 10. 1998 brachte e... mehr lesen...
Begründung: Die 1946 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem seit 21. April 1994 rechtskräftigen Urteil eines Bezirksgerichts vom 18. Dezember 1992 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Bereits im Herbst 1987 trennten sich die Eheleute, lebten seither voneinander getrennt und „führten gänzlich getrennte Kassen.“ Eingeleitet wurde das Aufteilungsverfahren über Antrag des während des Verfahrens verstorbenen Mannes vom 24. Februar 1994. Beide Teile beantragt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß § 55a EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem Tag stattgefundenen Tagsatzung einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatten, in dem hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse folgendes vereinbart wurde: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem T... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgerichtes für ZRS Graz gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und dabei ausgesprochen, daß gemäß § 61 Abs 3 EheG den Antragsgegner das Verschulden trifft. Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgeric... mehr lesen...