Norm
EheG §81Rechtssatz
Sind auf einer Eigentumswohnung, die Ehewohnung ist, zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite hypothekarisch sichergestellt, ist die Ehewohnung in das Aufteilungsverfahren miteinzubeziehen; für die Berechnung allfälliger Ausgleichszahlungen ist aber nicht vom gesamten Wert der Eigentumswohnung auszugehen, vielmehr ist ihr Wert um den zugunsten des Unternehmens des einen Gatten aufgenommenen noch aushaftenden Hypothekarkredit zu vermindern, weil sie mit dem hypothekarisch sichergestellten Betrag dem Unternehmen gewidmet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057470Dokumentnummer
JJR_19930325_OGH0002_0080OB00568_9200000_001