Norm
AnfO §8Rechtssatz
Der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist ein Individualanspruch des Antragstellers, der keine Anfechtungsbefugnis gewährt. Vom materiellen Bestehen einer Geldforderung kann während eines laufenden Aufteilungsverfahrens keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050290Dokumentnummer
JJR_19941213_OGH0002_0010OB00571_9400000_006