Begründung: Die klagende und widerbeklagte sowie gefährdete Partei (im Folgenden nur: Klägerin) und die beklagte und widerklagende Partei sowie Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) sind Ehegatten. Verfahren über eine Scheidungsklage und über eine Scheidungswiderklage sind anhängig. Als Ehewohnung der Streitteile dient ein Haus auf einer Liegenschaft in Altmünster. Es wird derzeit nur von der Klägerin und den drei minderjährigen Kindern der Streitteile zur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - soweit hier relevant - gerichtlich geltend gemacht wird. Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiellrechtliche Fall-, Ausschluss- oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Ärztin und Psychotherapeutin. Im Jahr 1998 war sie sowohl im Angestelltenverhältnis als auch selbständig in ihrer Praxis tätig. Ab April 1998 konnte sie infolge eines Krankenstandes keiner selbständigen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Nach der Geburt ihres Kindes am 29. 7. 1998 nahm die Klägerin die selbständige Erwerbstätigkeit am 20. 10. 1998 wieder auf und führte sie bis Jahresende und darüber hinaus weiter. Bezogen auf das gesamte Jah... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 25. 7. 1994 nach einer bereits langjährigen Lebensgemeinschaft die Ehe. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame Wohnsitz (die Ehewohnung) war in Wien. Die Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 23. 5. 1997 aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. Mit Antrag vom 16. 6. 1997 beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Form, dass ihr die eh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Der Ehe entstammen zwei selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte ist am 16. 5. 1998 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die Klägerin begehrt vom Beklagten ab 16. 5. 1998 die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 9.000,-- sowie ab 1. 8. 1998 auch der Hälfte der Fixkosten der bisherigen Ehewohnung in der Höhe von S 4.600,-- pro Monat. Sie brachte dazu vor, der Beklagte habe sie wegen einer anderen Fra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Zuge eines Außerstreitverfahrens um Überprüfung eines der Antragsstellerin (als vormaliger Minderheitsgesellschafterin) von der Antragsgegnerin als übernehmender Gesellschaft gemachten Barabfindungsgebots iSd § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225g Abs 1 AktG durch das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (im Folgenden nur Gremium), das sich seinerseits weiterer ihm nicht angehöriger Sachverständigen bedienen kann (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußStr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §81
Rechtssatz: Hat die Wertsteigerung ihre Ursache in Arbeitsleistungen der Ehegatten und haben beide in gleicher Weise zur Werterhöhung beigetragen, ist es nach Auflösung der Gütergemeinschaft - mangels anderer Vereinbarung - sachgerecht, den aus der Arbeitsleistung (Investition) entstandenen Mehrwert auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen aufzuteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlass ihrer Eheschließung vereinbarten die Streitteile 1967 eine das gesamte Vermögen umfassende, bereits unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft. Die Beklagte wurde als Hälfteeigentümerin des vom Kläger eingebrachten landwirtschaftlichen Betriebs bestehend aus den Liegenschaften EZ 25 Grundbuch O*****, mit Hausnummer 25 und EZ 70 Grundbuch O***** eingetragen. Sie brachte ihrerseits die ihr als Ausstattung zugewendete Schlafzimmereinrichtung im Wert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 9. 1997 verschuldete der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges einen Verkehrsunfall, bei dem der bei der Klägerin krankenversicherte Christopher B***** so schwer verletzt wurde, dass er nach stationärer Pflege im Allgemeinen Krankenhaus in Wien (AKH) am 28. 9. 1997 seinen Verletzungen erlag. Die klagende Gebietskrankenkasse begehrt von den beklagten Parteien (restliche) S 275.521,-- an nicht ab... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der Benützungsregelung hinsichtlich der ehemaligen gemeinsam angeschafften Liegenschaft und dem darauf befindlichen Einfamilienhaus dem Antragsteller ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.900 zu leisten hat, bestätigt und ausgesprochen, dass der Wert des Streitgegenstandes S 260.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nach § ... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 4. 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 7. 1997 gemäß § 55 Abs 1 EheG ohne Verschuldensausspruch geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 15. 2. 1992 aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei bereits volljährige Kinder. Die am 19. 4. 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 7. 1997 gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG ohne Verschuldensausspruch geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 15. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 15. 9. 1999 wurde die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge als Beklagter bezeichnet) geschieden. Der Ehe entstammen zwei mittlerweile selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte ist für eine einjährige Tochter sorgepflichtig. Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge als Klägerin bezeichnet) begehrt mit ihrer Klage vom Beklagten die Zahlung eines m... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235EheG §81 ffKO §1 Abs2
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist nicht befugt, einen Aufteilungsanspruch des Gemeinschuldners geltend zu machen, wenn der Aufteilungsanspruch erst nach Konkurseröffnung entstanden ist. In diesem Fall kann nur der Gemeinschuldner selbst - abgesehen von seinen Rechtsnachfolgern unter den Voraussetzungen des § 96 EheG - einen Aufteilungsantrag stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 30. 5. 1997 wurde über das Vermögen des DI Ernst S***** das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit rechtskräftigem Urteil vom 29. 1. 1998 wurde die Ehe des Gemeinschuldners mit der Beklagten geschieden. Am 4. 3. 1998 (in den Entscheidungen der Vorinstanzen unrichtig: 4. 4. 1998) beantragte die Beklagte beim Bezirksgericht Fünfhaus zu 1 F 29/98a die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsangehörige, der Beklagte ist deutscher Staatsbürger. Ihre 1986 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 23. Oktober 1998 rechtskräftig geschieden. Bereits 1980 beabsichtigte der Beklagte, das im Eigentum von Leonhard S***** (im Folgenden nur Verkäufer) stehende Grundstück Nr 5261/5 in Tirol im Ausmaß von 1.600 m2 zu kaufen, um darauf ein Haus zu errichten. Da ihm aufgrund der Besti... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Unter bestimmten Umständen kann eine Zivilteilung von § 81 Abs 2 EheG unterfallenden Gegenständen angeordnet werden, etwa wenn ein wertvolles Gut zu teilen ist, keiner der beiden Ehegatten in der Lage ist, eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten und auch keine zwingenden
Gründe: dafür vorhanden sind, unter Außerachtlassung des Wertes das Objekt einem der beiden Teile zuzuweisen. Die in § 86 EheG als mögli... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1EheG §85JN §1 DVa3bbEheG §81 ffEheG §97 Abs2
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Regelung nach § 97 Abs 2 EheG schließt, soweit sie reicht, eine Aufteilung gemäß den §§ 81 ff EheG aus. Entscheidungstexte 7 Ob 47/99h Entscheidungstext OGH 29.05.2000 7 Ob 47/99h 1 Ob 144/12a Entscheidungstext OGH 15.11.2012 1 Ob 144... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 7. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 18. 9. 1996 zu 32 C 92/96 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieser Ehe entstammen der am 3. 4. 1977 geborene Christian S***** und der am 28. 7. 1978 geborene Martin S*****. Als Ehewohnung diente das Haus W*****straße ***** mit angrenzender Liegenschaft in G*****. Diese Liegenschaft samt dem darauf s... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Mit Schriftsatz ON 20 (Band I) hat Emma D***** zum gesamten Nachlass der am 21. 8. 1995 verstorbenen Mechthildis L***** auf Grund des Testamentes vom 8. 7. 1993 eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Mit Beschluss vom 24. 11. 1995 (ON 21) wurde diese zu Gericht angenommen und der erbserklärten Erbin antragsgemäß die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Die beiden weiteren Kinder der Erblasserin Hedwig S***** und Mag. Winfried L*****, machten... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §97
Rechtssatz: Ein nicht bezugsfertiger und noch nicht bewohnter Rohbau ist keine "Ehewohnung" im Sinn des § 81 Abs 2 EheG und zählt nicht zum ehelichen Gebrauchsvermögen. Auf einen diesbezüglichen Aufteilungsanspruch kann daher im voraus wirksam verzichtet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 137/99m Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 137/99m Veröff: SZ 73/5... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §88
Rechtssatz: Mangels Benützung einer Dienstwohnung durch die Streitteile kann die Dienstwohnung nie die Ehewohnung im Sinn des § 81 EheG sein. Entscheidungstexte 6 Ob 137/99m Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 137/99m Veröff: SZ 73/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113397... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile führten seit dem Frühjahr 1985 eine Lebensgemeinschaft. Ihre im Dezember 1987 geschlossene Ehe wurde wegen Verschuldens des Mannes geschieden. Der am 30. 3. 1988 geborene gemeinsame Sohn befindet sich in der Obsorge der Mutter. Der eheliche Haushalt wurde bereits Ende September 1991 beendet. Die Parteien wohnten zunächst in einer Eigentumswohnung der Mutter des Mannes in W*****. Nach der Geburt des Sohnes zogen sie zur Mutter der Frau nach T*****. D... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 4. 1992 wurde die zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin im Jahre 1978 geschlossene Ehe gemäß § 55 EheG geschieden und gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, dass der Antragsteller die Zerrüttung allein verschuldet habe. Bereits am 13. 4. 1988 hatte der Antragsteller die eheliche Wohnung verlassen. Am 2. 4. 1993 beantragte er die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Am 13. 1. 1994 schlossen die Parteien einen Teilv... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob eine Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem in der Regel keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann (RIS-Justiz RS0108169; vgl auch SZ 49/43, SZ 50/101, jeweils mwN). Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert" ist ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IAEheG §81EheG §91
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG normieren zwar einen Anspruch der Ehegatten auf Aufteilung, mangels anders lautender Vereinbarung nicht aber einen solchen auf Rechnungslegung. Art XLII EGZPO ist im nachehelichen Aufteilungsverfahren zwar grundsätzlich anwendbar (SZ 69/174), jedoch nur in der Form des 2. Falles des Art XLII Abs 1 EGZPO. Aus der danach bestehenden Bescheinigungspflicht des Ant... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen des Antragstellers, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. 9. 1999, somit nach Einbringung der Revision (Postaufgabe 9. 9. 1999) der Anschlusskonkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Gerhard Zanier zum Masseverwalter bestellt. Nach nunmehr bereits gefestigter Rechtsprechung wird auch ein bereits anhängiges Aufteilungsverfahren durch die Konkurseröffnung unterbrochen, weil der Ausdruck... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Bei Schenkungen eines Ehegatten an den anderen wird im Sinne des § 83 EheG der Wert der geschenkten Sache (hier: Liegenschaft), soweit er nicht durch Arbeitsleistungen oder Investitionen gesteigert wurde, bei Ermittlung des dem die Sache zurückfordernden Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags weitestgehend außer Betracht bleiben. Es entspricht allerdings der Billigkeit, die vereinbarte Güter... mehr lesen...