Die Mitbeteiligte erzielte im Jahre 1985 Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit als Lehrerin im häuslichen Unterricht eines schulpflichtigen Kindes, das wegen einer schweren Erkrankung nicht am Schulunterricht teilnehmen konnte. Das Finanzamt setzte für die von der Mitbeteiligten erklärten Entgelte Umsatzsteuer fest. Mit der dagegen erhobenen Berufung machte die Mitbeteiligte geltend, es lägen alle in § 6 Z. 11 UStG 1972 genannten Voraussetzungen der Steuerfreiheit vor, d... mehr lesen...
Aus dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ergibt sich im Zusammenhalt mit der gemäß § 35 Abs. 2 VwGG eingeholten Äußerung der belangten Behörde und dem Inhalt des hg. Aktes Zl. 88/15/0081 folgendes: Gegenstand des mit dem angefochtenen Bescheid ausgesetzten Berufungsverfahrens ist (auch von der belangten Behörde in ihrer Stellungnahme nicht bestritten) die Frage, ob betreffend Leasingverträge der Beschwerdeführerin pauschalierte Schaden... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 111;
Rechtssatz: § 6 Z 11 UStG 1972 befreit nur die Umsätze der privaten Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer. Auf die Umsätze einer Lehrerin, die einem durch Krankheit am Schulbesuch gehinderten Kind den Stoff des Lehrplanes der Volksschule im häusl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §281 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z8 litf; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 117;
Rechtssatz: Ausf, weshalb die Frage, ob Schadenersatzleistungen, die von Banken aufgrund von Garantien für insolvent gewordene Leasingnehmer geleistet werden, umsatzsteuerpflichtig sind, keine gleiche oder ähnliche Recht... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0559/75 E 28. April 1976 VwSlg 4968 F/1976 RS 3 Stammrechtssatz Unter einer Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 ist ein schulähnlicher Betrieb zu verstehen, der über die organisatorischen Voraussetzungen (wie Schulräume, das erforderliche Personal nach der Art eines Lehr... mehr lesen...
Anläßlich einer im Jahr 1983 durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin einigen ihrer Dienstnehmer für deren Privat-PKW Garagenplätze in ihrem Bürogebäude zur Verfügung stellt. Es wurde ferner festgestellt, daß die Beschwerdeführerin Vorsteuern geltend gemacht hatte, die auf Lieferungen an Versicherte entfallen, denen sie hiefür nachträgliche freiwillige Zuschüsse aus ihrem Unterstützungsfonds gewährt hatte. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer für ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §85 Abs2 litb;GSVG 1978 §85 Abs3;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8 idF 1980/563;UStG 1972 §6 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 71;
Rechtssatz: § 12 Abs 8 UStG 1972 idF des AbgÄG 1980, 1980/563, setzt einen "Kostenersatz" iSd Sozialversicherungsrechts (zB iSd § 85 Abs 2 lit b GSVG) voraus, nämlich die E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer führen in der Form einer Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht an verschiedenen Hauptschulen im ländlichen Raum ein- und zweijährige Kurse durch, bei welchen die Hauptschüler anhand des vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst genehmigten Lehrbuches des Maschinschreibens von Ludwig Gablenz im Maschinschreiben unterrichtet werden. Für die dabei erzielten Erlöse nahmen die Beschwerdeführer die Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 6 Z. 11 UStG 1972 in A... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 455;
Rechtssatz: Bei einer allein auf die Vermittlung der Fertigkeit des Maschinschreibens beschränkenden Tätigkeit handelt es sich nicht um eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988150042.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 455;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Bildungseinrichtung eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist anhand des Lehrstoffes zu beurteilen. Eine Vergleichbarkeit des Lehrstoffes liegt nicht schon dann vor, wenn in einer Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 einzelne Gegenstände unterrichte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin exportierte im Streitjahr 1982 EDV-Anlagen samt Zubehör in die Sowjetunion. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1982 wies die Beschwerdeführerin die steuerpflichtigen Umsätze mit Schilling Null, die abziehbaren Vorsteuern mit S 1,264.310,-- aus. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer 1982 erfolgte erklärungsgemäß. Der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid, mit dem das Finanzamt nach Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0246/79 E 20. März 1980 VwSlg 5467 F/1980 RS 2 Stammrechtssatz Eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn eine Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 der Art nach einzelne Gegenstände unterrichtet, die zum Lehrstoff öffentlicher ... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §20BAO §303 Abs4UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß die Abgabenbehörde erst nach mehreren Jahren die Voraussetzungen für die vom Abgabepflichtigen jeweils beanspruchte Befreiung von der USt gemäß § 6 Z 11 UStG 1972 geprüft hat, folgt noch keine Unbilligk... mehr lesen...
Index: UStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0133 E 29. November 1984 RS 5 Stammrechtssatz Den Nachweis, daß eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, hat der Steuerpflichtige zu führen (Hinweis E 21.6.1977, 1566/76, E 23.... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;
Rechtssatz: Privatschulen für Sprache und Kommunikation fällt im gegenständlichen Fall nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Z 11 UStG 1972. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987150139.X06 Im RIS seit 18.12.2019 ... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11UStG 1972 §6 Z12 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0559/75 E 28. April 1976 VwSlg 4968 F/1976 RS 1 Stammrechtssatz Ob eine Bildungseinrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist an Hand des Lehrstoffes zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;
Rechtssatz: Der vom Steuerpflichtigen zu führende Nachweis, daß eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, konnte durch den stets gleichbleibenden Hinweis des Steuerpflichtigen, daß er als Lektor an verschiedenen österreichischen Hochschulen denselben Lehrstoff vortrage wie i... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §3 Abs9UStG 1972 §6 Z8 litc Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 68;
Rechtssatz: In wirtschaftlichem Sinn liegen in Fällen der Geldeinlage auf Bankkonten, insb auf Girokonten zur Inanspruchnahme der Bank im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, keine sonstigen Leistungen des Bankkunden vor. European Ca... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z8 litaUStG 1972 §6 Z8 litc Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 68;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Z 8 lit a und lit c UStG 1972 (unechte Steuerbefreiung bzw ohne Vorsteuerabzug) hat nicht die Ausführung dieser Umstände durch Kreditinstitute zur Voraussetzung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9UStG 1972 §6 Z8 lita Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 68;
Rechtssatz: Das Schwergewicht der Leistungen des Darlehensgebers besteht in dem Dulden der Nutzung des Kapitals durch den Darlehensnehmer (Hinweis E 6.11.1980, 215/78, VwSlg 5526 F/1980). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150015... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z9 lita idF vor 1985/557; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 45;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 Z 9 lit a UStG 1972 idF vor der Nov BGBl 1985/557, die der VfGH mit Ablauf des 28.2.1986 aufgehoben hat, bleibt auf alle bis zu diesem Zeitpunkt bewirkten Grundstücksumsätze - mit Ausnahme des Anlaßfalles - anzuwenden (zu beachten ist die gleichlaut... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Als Schriftsteller gilt grundsätzlich nur derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt. Ein Entgelt kann nur dann unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Z 14 UStG 1972 subsumiert werden, wenn es für eine solche Tätigkeit bezahlt wird, dh, wenn es dem Auftragge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs2 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 229;
Rechtssatz: Auch Ziel- und Stundungszinsen, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware aufwenden muss, gehören zum Entgelt iSd § 4 Abs 2 Z 1 UStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160036.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1 idF 1975/636;UStG 1972 §12 Abs1 idF 1977/645;UStG 1972 §12 Abs3 letzter Satz idF 1977/645;UStG 1972 §2 Abs4 Z1 idF 1975/636;UStG 1972 §4 Abs1 idF 1975/636;UStG 1972 §4 Abs3 idF 1975/636;UStG 1972 §6 Z6 idF 1975/636; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0034 E 19. Jänner 1984 VwSlg 5850 F/1984; RS 2(betreffend Rezeptgebüh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z17;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Der bloße Hinweis darauf, ein Vortrag sei hauptsächlich unterrichtende Tätigkeit, ist nicht geeignet, dieser Tätigkeit wissenschaftlichen Charakter abzusprechen. Auch Lehrveranstaltungen eines Hochschullehrers, dem eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Regel nicht abgesprochen werden kann, haben unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UStG 1972 §10 Abs2 Z17;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §6 Z14;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten" im § 10 Abs 2 Z 17 UStG ist insofern enger als der im § 38 Abs 4 EStG 1972 ve... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z17;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Allein aus der Tatsache, daß ein Steuerpflichtiger seine schriftlichen Darstellungen in Vorträgen kommentiert und interpretiert, kann nicht zwingend geschlossen werden, es handle sich hiebei nicht um den unmittelbaren Ausfluß schriftstellerischer Tätigkeit. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UStG 1972 §10 Abs2 Z17;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Werden schriftliche Unterlagen FÜR eine Vortragstätigkeit verfaßt, so liegt primär nicht eine schriftstellerische Tätigkeit vor, sondern steht die Vortragstätigkeit im Vordergrund der erbrachten Leistung, für die die Erstellung der Skripten eine z... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;UStG 1972 §6 Z12;
Rechtssatz: Die Vergleichbarkeit der Tätigkeit einer Privatschule mit der einer öffentlichen Schule wird nicht allein an Lehrstoff und Lehrziel zu messen sein. Es wird vielmehr zu prüfen sein, ob eine entsprechende Vergleichbarkeit auch in organisatorischer Hinsicht (gemeinsamer Unterricht einer Mehrzahl von Schülern in entsprechenden Klassen... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;UStG 1972 §6 Z12;
Rechtssatz: Der Umstand, daß einer Privatschule das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, deutet zwar auf die Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Schule hin, ohne nähere Prüfung der von dieser privaten Schule ausgeübten Tätigkeit wird jedoch die Anwendbarkeit des § 6 Z 11 UStG 1972 auf sie nicht ohne weiteres unterstellt werden können (hi... mehr lesen...