RS Vwgh 1987/12/2 87/13/0015

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11;
UStG 1972 §6 Z12;

Rechtssatz

Die Vergleichbarkeit der Tätigkeit einer Privatschule mit der einer öffentlichen Schule wird nicht allein an Lehrstoff und Lehrziel zu messen sein. Es wird vielmehr zu prüfen sein, ob eine entsprechende Vergleichbarkeit auch in organisatorischer Hinsicht (gemeinsamer Unterricht einer Mehrzahl von Schülern in entsprechenden Klassenräumlichkeiten etc.), in didaktischer Hinsicht bei der Schülerbeurteilung und allenfalls hinsichtlich der Abschlüsse gegeben ist (Hinweis E 3.6.1987, 86/13/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987130015.X02

Im RIS seit

02.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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