Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z11;Rechtssatz
Die Vergleichbarkeit der Tätigkeit einer Privatschule mit der einer öffentlichen Schule wird nicht allein an Lehrstoff und Lehrziel zu messen sein. Es wird vielmehr zu prüfen sein, ob eine entsprechende Vergleichbarkeit auch in organisatorischer Hinsicht (gemeinsamer Unterricht einer Mehrzahl von Schülern in entsprechenden Klassenräumlichkeiten etc.), in didaktischer Hinsicht bei der Schülerbeurteilung und allenfalls hinsichtlich der Abschlüsse gegeben ist (Hinweis E 3.6.1987, 86/13/0184).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130015.X02Im RIS seit
02.12.1987Zuletzt aktualisiert am
30.11.2015