Am 12. Dezember 2000 langte beim Finanzamt ein mit 10. Dezember 2000 datierter Fragebogen (Vordruck Verf. 24) ein, in welchem die Beschwerdeführerin die Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes per 1. Jänner 2000 bekannt gab und den aus der Viehzucht voraussichtlich zu erzielenden Jahresumsatz im Eröffnungsjahr mit S 120.000,-- (voraussichtlicher Jahresumsatz im Folgejahr S 250.000,--) angab. Die Frage, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übte seit 1986 in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Handelskammer für Wien (WIFI) eine Tätigkeit aus, welche sie selbst als Betreiben einer Schule bezeichnet. Für die Jahre 1987 bis 1990 hatte die Beschwerdeführerin zunächst keine Umsatzsteuererklärungen eingereicht. In Gefolge einer von April bis Juli 1991 bei der Beschwerdeführerin für die Jahre 1987 und 1988 als Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 Abs. 1 BAO, für die Jahre 1989 und ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0133 E 29. November 1984 RS 5 Stammrechtssatz Den Nachweis, daß eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, hat der Steuerpflichtige zu führen (Hinweis E 21.6.1977, 1566/76, E 23.10.1980, 202/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Die Vergleichbarkeit der von einer Einrichtung im Sinne von § 6 Z 11 UStG 1972 ausgeübten Tätigkeit mit der einer öffentlichen Schule erfordert ein Lehrangebot, mit welchem sich der Lehrstoff in den von der betroffenen Einrichtung unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach jenem von öffentlichen Schulen nähert (Hinweis E 22.... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz64/02 Bundeslehrer70/02 Schulorganisation70/07 Schule und Kirche
Norm: Lehrpläne Handelsakademie Handelsschule 1994;SchOG 1962 §75 Abs1 litd;UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Die von der Abgabenpflichtigen genannten Kurse mögen zwar in der nach den Streitjahren erlassenen Verordnung BGBl Nr 1994/895 genannt sein, stellen allesamt aber als Sonderformen der Handelsakademie bzw der Handelss... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Das Erbringen von lediglich im Zusammenhang oder im Vorfeld der Wissensvermittlung stehenden vorwiegend organisatorischen Leistungen für das WIFI einerseits und die Abhaltung von Einzelkursen mit einem abgegrenzten Lehrstoff, einem spezifischen Kursziel und einer kurzen Kursdauer sowie die Erstellung von Lernunterlagen, alles auf Grund einzelner g... mehr lesen...
Im Zuge einer das Unternehmen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin für das Jahr 1991 Vorsteuerbeträge in der Höhe von 1,078.500 S nicht anerkannt, da es sich nach Auffassung des Prüfers um Umsatzsteuerbeträge handle, welche für Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin in Rechnung gestellt worden seien. Demgemäß b... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 27. September 1999 wurden der Beschwerdeführerin Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeiträge wie folgt vorgeschrieben: Fremdenverkehrsbeitrag 1994 S 17.933,-- Fremdenverkehrsbeitrag 1995 S 21.206,-- Fremdenverkehrsbeitrag 1996 S 17.145,-- Tourismusbeitrag 1997 S 15.547,-- Tourismusbeitrag 1998 S 17.198,-- Tourismusbeitrag 1999 S 18.960,-- Auf die vorgeschriebene Gesamtsumme an Tourismusbeiträgen von S 107.9... mehr lesen...
Index: L37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg32/04 Steuern vom Umsatz34 Monopole
Norm: FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs5 idF 1991/005;FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5 Abs6 idF 1991/005;GSpG 1989 §22;GSpG 1989 §28 Abs1;GSpG 1989 §28 Abs2;TourismusG Vlbg 1978;TourismusG Vlbg 1998 §10;UStG 1972 §6 Z9 litc idF 1990/281;UStG 1972 §6 Z9 litd;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 litd sub... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 1991 Genussrechtskapital ausgegeben habe, wobei S 221,750.000,-- (inklusive Agio) einbezahlt worden seien. Dieser Vorgang sei als nicht steuerbarer Umsatz behandelt worden. Die Ausgabe von Genussrechtskapital sei jedoch als Umsatz von Wertpapieren anzusehen und daher gemäß § 6 Z 8 lit d UStG 1972 ein unecht steuerbefreiter Umsatz. 1991 habe ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z8;UStG 1972 §6 Z9 litb; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/13/0140 E 18. Juli 2001
Rechtssatz: Der Beurteilung, den Bestimmungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes unterliegende Umsätze wären seit der Aufhebung des § 6 Z 9 lit b UStG 1972 durch den Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 13. Juni 1984, G 90/83 und 106/84, nicht steuerba... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Z2;UStG 1994;
Rechtssatz: Mit der Auffassung, die Belastung ein und desselben Umsatzes mit zwei Verkehrsteuern - Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer - sei nicht zulässig, wird übersehen, dass jeder abgabenrechtliche Tatbestand selbstständig und für sich zu beurteilen ist. Ein und derselbe Rechtsvorgang kann daher grundsätzlich mehreren Abgaben... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Juli 1999 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht von Nebengebühren in der Höhe von insgesamt S 232.959,-- (Verspätungszuschläge von S 181.428,-- und Säumniszuschläge von S 48.054,-- und S 3.477,--). Diese Nebengebühren resultierten daraus, dass die Beschwerdeführerin einen Teppichhandel betrieben und die diesbezüglichen Umsätze weder erklärt noch versteuert hatte. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen wurde deshalb mit Bescheiden vom 3. März und vom 16. Ju... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu ... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 26. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0, der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27.1.1992 und der vom Magistrat aufgrund eines amtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellten Höhe der im Kalenderjahr 1990 aus abgabepflichtigen Tätigkeiten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten erzielten... mehr lesen...
Index: L37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe NiederösterreichL74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG NÖ 1991 §13 Abs2;TourismusG NÖ 1991 §13 Abs4;UStG 1972;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Das NÖ TourismusG 1991 verweist hinsichtlich des heranzuziehenden Umsatzes ausdrücklich auf das UStG... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Tochtergesellschaft der in der Schweiz ansässigen "Societe Generale de Surveillance S.A." (im Folgenden: SGS). In der Niederschrift vom 13. Mai 1993 zur Schlussbesprechung einer bei der Beschwerdeführerin im Jahr 1993 durchgeführten Betriebsprüfung ist zu lesen, die grundsätzliche Aufgabe des SGS-Konzerns und ihrer in zahlreichen Ländern errichteten Tochtergesellschaften bestehe in einer Inspektions- und Gutachtertätigkeit, nämlich darin, für eine unabh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §5;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7;UStG 1972 §9 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die im UStG vorgesehene Befreiung für Ausfuhrlieferungen im § 6 Z 1 (iVm § 7) UStG 1972, in deren Zusammenhang auch die Befreiung für Beförderungs-, Umschlag- und Lagerleistungen im Zuge der Ausfuhr nach § 9 Abs 1 Z 1 legcit zu sehen ist, hat seine Grundlage im Bestimmungslandprinzip. Nach diesem Prinz... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z3;UStG 1972 §9 Abs1 Z1;UStG 1972 §9 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Die Inspektionstätigkeiten und Gutachtertätigkeiten des Abgabepflichtigen zur Feststellung der Menge und Qualität von Waren im internationalen Handel, vor allem mit so genannten Entwicklungsländern, steht nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Warenbewegung im Zuge der Ausfuhr selbst (Beförderungsleistun... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z3;UStG 1972 §9 Abs1 Z1;UStG 1972 §9 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Nach § 6 Z 3 UStG 1972 sind die im § 9 legcit aufgezählten Leistungen an ausländische Auftraggeber steuerfrei. § 9 Abs 1 Z 7 UStG 1972 nennt die handelsüblichen Leistungen, die bei den unter Z 1 bis 6 dieser Bestimmung bezeichneten Leistungen vorkommen. § 9 Abs 1 Z 1 UStG 1972 statuiert die Steuerfreiheit f... mehr lesen...
Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 1996, 94/15/0127. Mit diesem Vorerkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1994 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben, weil nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, 0038, auch bei der streitgegenständlichen Haftung für Um... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E0930100010/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E177 EGV Art177;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;EURallg;UStG 1972 §4 Abs5;UStG 1972 §6 Z9 litd;VwGG §38a; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS:
keinVORAB3);
Rechtssatz: Der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie der EG kommt für Zeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Versicherungsmakler (Provisionserlöse 1990: 1,039.024 S; 1991: 992.815 S, 1992: 1,184.675 S) und Berater in Versicherungsangelegenheiten (Erlöse aus Schadensregulierungen 1990: 69.485 S, 1991: 88.147 S, 1992: 55.055 S). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe die Vorsteuern (1990: 18.684 S, 1991: 25.218 S, 1992: 19.904 S) zur Hälfte den umsatzsteuerbefreiten Erlösen als Versicherungsmakler und zur H... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z13; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/15/0067 E 20. Jänner 1992 VwSlg 6646 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Im Bereich des § 6 Z 13 UStG 1972 werden nach herrschender Ansicht Versicherungsmakler den Versicherungsvertretern gleichgehalten (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Mehrwertsteuerhandbuch, 05te Auflage, Anm 29 zu § 6 UStG; Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwerts... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7;KO §46 Abs1 Z2;KO §51;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §6 Z9 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Würde die Veräußerung von Liegenschaften vom Gesetzgeber als steuerpflichtiger Umsatz angesehen, wäre die Umsatzst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7;KO §46 Abs1 Z2;KO §51;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §6 Z9 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Würde die Veräußerung von Liegenschaften vom Gesetzgeber als steuerpflichtiger Umsatz angesehen, wäre die Umsatzst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, erklärte in ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 Umsätze in Höhe von S 140.000,-- und S 230.000,-- sowie Vorsteuern in Höhe von S 1,130.121,12 und S 453.680,95. Im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1989 ging das Finanzamt davon aus, dass der Beschwerdeführerin die Unternehmereigenschaft nicht zukäme, weil sich ihre Tätigkeit in der Beteiligungsverwaltung erschöpfe und der einzige Umsatz... mehr lesen...