RS Vwgh 1990/3/5 88/15/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 455;

Rechtssatz

Bei einer allein auf die Vermittlung der Fertigkeit des Maschinschreibens beschränkenden Tätigkeit handelt es sich nicht um eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150042.X02

Im RIS seit

05.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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