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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1 idF 1975/636;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 278;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/15/0034 E 19. Jänner 1984 VwSlg 5850 F/1984; RS 2(betreffend Rezeptgebühren als durchlaufende Posten)Stammrechtssatz
Gibt der Apotheker das Medikament nicht unmittelbar an den Patienten, sondern an einen (keine Hausapotheke führenden) Arzt ab, damit dieser es bei Bedarf an seine Patienten ausfolgt, und geschieht dies in der Weise, daß der Arzt anläßlich der Abgabe der Medikamente an seine Patienten nur die Rezeptgebühr einhebt und diese zusammen mit dem anläßlich der Medikamentenausgabe ausgeschriebenen Rezept dem Apotheker zur Verrechnung mit dem Sozialversicherungsträger übergibt, so kann mangels Entgeltes keine steuerbare Lieferung des ARZTES unterstellt werden; die Rezeptgebühr bildet bei ihm lediglich einen durchlaufenden Posten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140010.X01Im RIS seit
17.01.1989Zuletzt aktualisiert am
26.04.2017