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UStGNorm
BAO §20Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 266;Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß die Abgabenbehörde erst nach mehreren Jahren die Voraussetzungen für die vom Abgabepflichtigen jeweils beanspruchte Befreiung von der USt gemäß § 6 Z 11 UStG 1972 geprüft hat, folgt noch keine Unbilligkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150139.X01Im RIS seit
18.12.2019Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019