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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z11;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 111;Rechtssatz
§ 6 Z 11 UStG 1972 befreit nur die Umsätze der privaten Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer. Auf die Umsätze einer Lehrerin, die einem durch Krankheit am Schulbesuch gehinderten Kind den Stoff des Lehrplanes der Volksschule im häuslichen Unterricht vermittelt, kommt die Befreiungsvorschrift nicht zur Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150040.X02Im RIS seit
21.05.1990Zuletzt aktualisiert am
13.08.2008