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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z17;Rechtssatz
Der bloße Hinweis darauf, ein Vortrag sei hauptsächlich unterrichtende Tätigkeit, ist nicht geeignet, dieser Tätigkeit wissenschaftlichen Charakter abzusprechen. Auch Lehrveranstaltungen eines Hochschullehrers, dem eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Regel nicht abgesprochen werden kann, haben unterrichtenden Charakter und können im Kommentieren und Interpretieren von Schriftwerken bestehen. Maßgebend für den wissenschaftlichen Charakter einer solchen Lehrtätigkeit ist, daß sie Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse unter Darstellung des von dem betreffenden Wissenschaftler erarbeiteten Standpunktes bietet (Hinweis E 19.5.1983, 82/15/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130217.X03Im RIS seit
17.02.1988