RS Vwgh 1988/2/17 85/13/0217

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z17;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7;
UStG 1972 §6 Z14;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis darauf, ein Vortrag sei hauptsächlich unterrichtende Tätigkeit, ist nicht geeignet, dieser Tätigkeit wissenschaftlichen Charakter abzusprechen. Auch Lehrveranstaltungen eines Hochschullehrers, dem eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Regel nicht abgesprochen werden kann, haben unterrichtenden Charakter und können im Kommentieren und Interpretieren von Schriftwerken bestehen. Maßgebend für den wissenschaftlichen Charakter einer solchen Lehrtätigkeit ist, daß sie Einblick in wissenschaftliche Erkenntnisse unter Darstellung des von dem betreffenden Wissenschaftler erarbeiteten Standpunktes bietet (Hinweis E 19.5.1983, 82/15/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130217.X03

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten