Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;UStG 1972 §6 Z12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0559/75 E 28. April 1976 VwSlg 4968 F/1976 RS 1 Stammrechtssatz Ob eine Bildungseinrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist an Hand des Lehrstoffes zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1 Satz1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Wird ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn für seine wissenschaftliche und nicht für die mit seinem Werk verbundene schriftstellerische Tätigkeit honoriert, so gebührt ihm zwar der gem § 10 Abs 2 Z 7 lit b UStG 1972 ermäßigte Steuersatz, nicht aber die Steuerbefreiung gem § 6 Z 14 leg cit,... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z9 litb vor Aufhebung durch VfGH;
Rechtssatz: § 6 Z 9 lit b UStG 1972 galt nicht für die Leistungen (Umsätze) der Gesellschaft, sondern für die der Gesellschafter an die Gesellschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140178.X04 Im RIS seit 22.09.1987 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z8 lite;
Rechtssatz: Die Befreiung des § 6 Z 8 lit e UStG 1972 betrifft (neben anderem) nicht nur die Übertragung des Anteiles an einer Personengesellschaft von einem Gesellschafter auf einen anderen, sondern auch die Einräumung (Gewährung) von Gesellschaftsrechten durch Personengesellschaften an einen in die Gesellschaft neu eintretenden Gesellschafter. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z8 lite;
Rechtssatz: Das Nutzungsrecht des mit den üblichen Gesellschaftsrechten ausgestatteten Kommanditisten an einem Appartement in einem einer Kommanditgesellschaft gehörenden Appartementhaus kann lediglich als Ausfluß seines Gesellschaftsrechtes gesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140178.X06 ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §34 Abs7UStG 1972 §6 Z11 implizitUStG 1972 §6 Z12 implizit
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Fernlehrinstitutes kann mit der Unterrichtstätigkeit einer öffentlichen Schule schon deshalb nicht verglichen werden, weil weder das Merkmal des gemeinsamen Unterrichtes einer Mehrzahl von Schülern noch auch die für die Durchführung ein... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Unter den "nachzuweisenden Voraussetzungen" gem § 18 Abs 8 UStG 1972 sind die nach den jeweiligen umsatzsteuerlichen Bestimmungen buchmäßig nachzuweisenden Voraussetzungen zu verstehen, das ist im Falle des § 6 Z 1 iVm § ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus § 7 Abs 1 UStG 1972 ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, der sich darauf beruft, Ausfuhrlieferungen getätigt zu haben und dafür die Befreiung von der USt in Anspruch nimmt, zweifelsfrei nachzuweisen, daß er das seiner Lieferung zugrunde liegende Umsatzgeschäft mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat. D... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z8 lita; Beachte Besprechung in:1987/9 S 468;
Rechtssatz: Eine Aufspaltung von Rechtsgeschäften betreffend Warenverkäufe mit der Vereinbarung von Kaufpreisstundungen (Ratenzahlungen)in Barkaufsgeschäfte einerseits und in Kreditgeschäfte andererseits bloß deswegen, weil jedem Ratenkauf Stundungselemente innewohnen, ist umsatzsteuer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1333;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z8 lita; Beachte Besprechung in:1987/9 S 468;
Rechtssatz: Wirtschaftlich betrachtet macht es weder für den Käufer noch für den Verkäufer einer Ware einen Unterschied, ob die Zinsen wie beim Kauf auf Ziel, schon in den vereinbarten Kaufpreis eingerechnet oder ob sie, wie be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z8 lita; Beachte Besprechung in:1987/9 S 468;
Rechtssatz: Eine Kreditgewährung liegt vor, wenn einem Dritten - dem Kreditnehmer - gegen Entgelt die Nutzung von Kapital überlassen wird. Die steuerbare Leistung des Kreditgebers liegt in der Nutzungseinräumung (des Kapitals); Entgelt dafür sind die vom Kreditgeber berechneten Zinsen,... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der "buchmäßige Nachweis" gemäß § 18 Abs 8 UStG 1972 setzt einerseits voraus, daß es sich um "Aufzeichnungen über die getätigten Umsätze" handelt, die unmittelbar nach der Ausführung des Umsatzgeschäftes vorgenommen worden sind, andererseits können Verzeichnisse, die nicht auf Grund des jeweiligen Umsatzgeschäft... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Bei einem Verlagsvertrag ist der umsatzsteuerpflichtige Vorgang darin zu erblicken, daß der Autor die Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes (hier: Kochbuch) durch den Verleger duldete (Hinweis E 29.6.1959, 2466/57). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984150186.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0007 E 22. Februar 1984 VwSlg 5864 F/1984 RS 1 Stammrechtssatz Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller an... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Unter den "nachzuweisenden Voraussetzungen" gem § 18 Abs 8 UStG 1972 sind die nach den jeweiligen umsatzsteuerlichen Bestimmungen buchmäßig nachzuweisenden Voraussetzungen zu verstehen, das ist im Falle des § 6 Z 1 iVm § 7 Abs 1 UStG 1972 (steuerfreie Ausfuhrlieferung) der Abschluß des der Ausfuhrlieferung zugru... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Als Schriftsteller iSd § 6 Z 14 UStG 1972 gilt grunsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt; dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellung auszeichnet. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0141 E 3. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerbefreiung des § 6 Z 1 UStG 1972 ist, sofern der Buchnachweis nicht erbracht wurde, selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Hinweis E 3.7.1980, 1289/77). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Nach § 6 Z 14 UStG 1972 sind jedenfalls nur die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Schriftsteller steuerfrei, die noch als unmittelbarer Ausfluß der eigenen Tätigkeit dieses Schriftstellers selbst angesehen werden können. Dies trifft für Rechtsnachfolger eines solchen, die überdies selbst nicht Schriftsteller sind, nicht ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z8 litc;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Z 8 lit c UStG 1972 betreffend Umsätze im Kontokorrentverkehr setzt ua Vereinbarungen zwischen den Geschäftspartnern voraus, wonach die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in regelmäßigen Zeitabständen durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Übers... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Z 14 UStG 1972 steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Schriftsteller liegen dann nicht vor, wenn sich die von einem Autor im Anschluß an die Herausgabe eines Druckwerkes entfaltete Vortragstätigkeit nicht vollkommen, dh ausschließlich, im Rahmen des bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt (Hinweis... mehr lesen...