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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §6 Z11;Rechtssatz
Der Umstand, daß einer Privatschule das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde, deutet zwar auf die Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Schule hin, ohne nähere Prüfung der von dieser privaten Schule ausgeübten Tätigkeit wird jedoch die Anwendbarkeit des § 6 Z 11 UStG 1972 auf sie nicht ohne weiteres unterstellt werden können (hier: Schule für Körperpflege: Kosmetik, Massage und Fußpflege).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987130015.X01Im RIS seit
02.12.1987Zuletzt aktualisiert am
30.11.2015